Betreff
Antrag zur Bedarfsdeckung der Kindergartenplätze für Ü3 Kinder;
hier: Antrag Nr. IX/2017 der SPD Ratsfraktion
Vorlage
04 - 16 1040/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die bisherige Regelung der gesetzlich vorgeschriebenen Kindergartenbedarfsplanung jährlich beizubehalten. Bei den weiteren Ausbauplanungen Ü3/U3 erfolgen im Rahmen der Mittelbereitstellung, für den investiven Bereich und der Betriebskosten, die entsprechende Beteiligung der politischen Gremien sowie die Vorstellung eines Lösungskonzeptes. Hierzu bleibt die Mittelzuweisung des Bundes/Landes abzuwarten.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Datum vom 26.01.2017 stellte die SPD-Fraktion den Antrag zur Bedarfsdeckung der Kindergartenplätze für Ü3-Kinder (Anlage 1).

Gemäß der §§ 71 u. 80 SGB VIII i.V. m.  §19 KiBiz werden im Rahmen der Jugendhilfeplanung vom Jugendhilfeausschuss die Bedarfsplanung sowie die Angebote der  verschiedenen Gruppenformen mit den unterschiedlichen Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen beschlossen.  In der Bedarfsplanung sind  ebenfalls die Betreuungsplätze in Kindertagespflege enthalten. Die  jährlichen Fristen (15.3. eines Jahres) zur Meldung der Bedarfsplanung, der Kindpauschalen und des Landeszuschusses für die Kindertagespflege sind gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe erfolgen  die jährlichen Sitzungen des Jugendhilfeausschusses jeweils Anfang März eines Jahres. 

Das Planungssystem in Emmerich stellt dabei sehr stark auf die tatsächliche Anmeldung für das jeweilige Kindergartenjahr ab und wird in Absprache mit den Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen und den jeweiligen Trägern durchgeführt. Diese kleingliedrige zeitnahe Planung ist möglich, da die Aufgaben im Bereich der Planung, Finanzierung sowie das Anmeldeverfahren durch das Jugendamt gesteuert werden. Die Anmeldetermine für das kommende Kindergartenjahr sind jeweils im November des Vorjahres. Die Leiterinnenrunde mit dem Jugendamt erfolgt dann im Januar, hier wird ein Abgleich der Anmeldungen vorgenommen und das weitere Verteilungsverfahren besprochen. Bei der Bedarfserhebung hatten die Eltern die Möglichkeit eine Prioritätenliste zu erstellen. Zur Veranschaulichung befinden sich in der Anlage 2 die Erhebungsbögen für die Ü3- und U3-Kinder. Nach der Leiterinnenrunde  laufen die Feinabstimmungen und die weiteren Planungen sowie Gespräche und Verhandlungen mit den Trägern. Hierbei hat sich vor allem in den letzten Kita-Jahren bewährt, dass das Jugendamt in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die Möglichkeit hatte, die  Planungen erst kurz vor Sitzungstermin abzuschließen, dies dient dazu, eine bedarfsgerechte Planung in Übereinstimmung mit Kita-Plätzen und der entsprechenden Finanzierung der Betriebskosten zu erreichen. Hierzu wurden die Zahlen jeweils als Tischvorlage vorgestellt und vom Jugendhilfeausschuss genehmigt.

In der Vergangenheit und auch zukünftig erfolgt unterjährig eine ständige Abstimmung der vorhandenen Plätze, der Einwohnerzahlen und der Bedarfe nach Kita-Plätzen und Plätzen in Kindertagespflege. Hier wird auf Veränderungen zeitnah reagiert und eine Lösung erarbeitet. Es wurde grundsätzlich auf Veränderungen im U3- als auch im Ü3-Bereich eingegangen. Platzreduzierungen, die durch Gruppenumwandlungen erfolgt sind konnten durch Erweiterungen aufgefangen werden.

In der Vergangenheit wurden u.a. folgende Maßnahmen durchgeführt:

Im Kindergartenjahr 2013/2014 wurde die Kindertageseinrichtung Hansasstraße von 2 auf 4 Kita- Gruppen erweitert. Es wurden 2 Kita-Gruppen Typ I eingerichtet, die insgesamt 12    U3-Plätze und 32-Ü3 Plätze geschaffen haben.  Die Kindertageseinrichtung Heilig-Geist wurde zum Kindergartenjahr 2014/2015 von 3 auf 4 Kita-Gruppen erweitert. Die Erweiterung beinhaltete ebenfalls 12-U3 und 32-Ü3 Plätze. Weiterhin wurden im laufenden Kindergartenjahr 2016/2017  43 Ü3-Plätze zusätzlich geschaffen, um der erhöhten  Anzahl der Ü3 Kinder, die Bedarf angemeldet hatten,  gerecht zu werden. Am 01.08.2016 ging eine Übergangsgruppe für die Dauer von 2 Jahren in der Kita Polderbusch an den Start.  Ab dem 01.03.2017 werden dauerhaft 25 Ü3-Plätze in der Kindertageseinrichtung Sterntaler eingerichtet.

Der zusätzliche Bedarf an Ü3-Plätzen ergibt sich zum einen durch die Zuwanderung von Familien und zum anderen durch den Anstieg der Fallzahlen im Rahmen der Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in die Regelgruppen. Hier ist anzumerken, dass die Stadt Emmerich Platzreduzierungen für die Aufnahme von Kindern mit (drohender) Behinderung), entsprechend den Empfehlungen des Landschaftsverbandes Rheinland,  tatsächlich  umsetzt. Hierdurch verringern sich jedoch die zur Verfügung stehenden           Ü3-Plätze und müssen an anderer Stelle neu geschaffen werden. Durch die Gruppenstärkenreduzierung ist  eine kurzfristige Überbelegung dieser Gruppen nicht mehr möglich, somit verringern sich auch hierdurch Kapazitäten der Kitas. Hierzu wurde in der Vergangenheit bereits im JHA berichtet.

Zur Entwicklung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in den Kita-Jahren 2013/2014 bis heute wird Bezug genommen auf den  Kinder- und Jugendförderplan, der als weiterer Tagesordnungspunkt für die heutige Sitzung ansteht. Der Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan für den Bereich der Tagesbetreuung von Kindern ist als Anlage 3 beigefügt. Hieraus ist ersichtlich, dass die Bedarfsdeckung in den angegebenen Kindergartenjahren sehr gut war.  Hier ist allerdings anzumerken, dass Eltern nicht immer den Platz in ihrer Wunscheinrichtung erhalten können, das Ausweichen auf eine andere Kindertageseinrichtung den Betreuungsbedarf jedoch decken konnte. Ebenfalls wurde eine längere Betreuung in der Kindertagespflege finanziert bzw. bei dringendem Betreuungsbedarf die Betreuung in Tagespflege angeboten.  Die Frist von einem halben Jahr von der Bedarfsanzeige bis zur Anmeldung in einer Kita konnte eingehalten werden, sofern Eltern hinsichtlich der Auswahl der Kita flexibel waren. Allerdings gibt es auch Eltern, die Bedarf anmelden, dann aber doch auf ihre Wunscheinrichtung warten wollen.  Die gute Bedarfsdeckung war bisher möglich, da alle Akteure:  Kindertageseinrichtungen, Träger, Jugendhilfeausschuss und Jugendamt eng zusammenarbeiten. 

Das Jugendamt arbeitet derzeit an weiteren  Lösungen, damit die wegfallenden Kita-Plätze durch die  Schließung der Kita Gasthausstraße ab 01.08.2018 und dem voraussichtlichen Auslauf der Übergangsgruppe Polderbusch, ab dem  01.08.2018, entgegen zu wirken. 

Seit dem Jahre 2008 wurden  bestehende Kindertageseinrichtungen in Emmerich umgebaut oder zusätzliche Anbauten geschaffen. Weitere Anbauten sind nicht möglich oder von den Trägern der Kindertageseinrichtungen nicht mehr gewünscht.  Diesbezüglich ist voraussichtlich der Neubau einer Kindertageseinrichtung erforderlich. 

Hier werden derzeit mögliche Standorte geprüft. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche Bundes- und Landesmittel für den weiteren Ausbau Ü3/U3 zugewiesen werden.  Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegt noch keine Zuweisung vor.  Im Falle eines Investorenmodells und der Anmietung eines Gebäudes sind die Einrichtungskosten im Rahmen von Investitionsprogrammen und kommunalen Mitteln sicherzustellen. Geplant ist ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 der Neubau einer  Kindertageseinrichtung bzw. eine weitere Übergangslösung. Möglicherweise kann eine neue Kindertageseinrichtung im Rahmen eines Baukastensystems erstellt werden, damit bei weiterer oder geänderter Bedarfslage (z.B. höhere Bedarfe U3)  die Einrichtung erweitert werden kann.  Der Rückgang von Kinderzahlen in den nächsten Jahren kann nur schwer ermittelt werden, da zu viele Faktoren hier ausschlaggebend sind. Durch die zeitnahe Planung die sich auf tatsächliche Einwohnerzahlen und Bedarfsanmeldungen stützt und nicht auf ungewisse Prognosen konnte in der Vergangenheit eine gute Bedarfsdeckung erzielt werden. Ebenfalls wurden Ausbauprojekte dann geplant, wenn mit Investitionskostenmittel gerechnet werden konnte. Das Jugendamt unterrichtet den Jugendhilfeausschuss über die weitere Entwicklung in den nächsten Sitzungen. 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister