hier: Antrag Nr. IX/2017 der SPD Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Emmerich am
Rhein beschließt, die bisherige Regelung der gesetzlich vorgeschriebenen
Kindergartenbedarfsplanung jährlich beizubehalten. Bei den weiteren
Ausbauplanungen Ü3/U3 erfolgen im Rahmen der Mittelbereitstellung, für den
investiven Bereich und der Betriebskosten, die entsprechende Beteiligung der
politischen Gremien sowie die Vorstellung eines Lösungskonzeptes. Hierzu bleibt
die Mittelzuweisung des Bundes/Landes abzuwarten.
Sachdarstellung :
Mit Datum vom 26.01.2017 stellte die SPD-Fraktion
den Antrag zur Bedarfsdeckung der Kindergartenplätze für Ü3-Kinder (Anlage 1).
Gemäß der §§ 71 u. 80 SGB VIII i.V. m. §19 KiBiz werden im Rahmen der
Jugendhilfeplanung vom Jugendhilfeausschuss die Bedarfsplanung sowie die
Angebote der verschiedenen Gruppenformen
mit den unterschiedlichen Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen
beschlossen. In der Bedarfsplanung sind ebenfalls die Betreuungsplätze in
Kindertagespflege enthalten. Die
jährlichen Fristen (15.3. eines Jahres) zur Meldung der Bedarfsplanung,
der Kindpauschalen und des Landeszuschusses für die Kindertagespflege sind
gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund dieser gesetzlichen Vorgabe erfolgen die jährlichen Sitzungen des
Jugendhilfeausschusses jeweils Anfang März eines Jahres.
Das Planungssystem in Emmerich stellt dabei sehr
stark auf die tatsächliche Anmeldung für das jeweilige Kindergartenjahr ab und
wird in Absprache mit den Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen und den
jeweiligen Trägern durchgeführt. Diese kleingliedrige zeitnahe Planung ist
möglich, da die Aufgaben im Bereich der Planung, Finanzierung sowie das
Anmeldeverfahren durch das Jugendamt gesteuert werden. Die Anmeldetermine für
das kommende Kindergartenjahr sind jeweils im November des Vorjahres. Die
Leiterinnenrunde mit dem Jugendamt erfolgt dann im Januar, hier wird ein
Abgleich der Anmeldungen vorgenommen und das weitere Verteilungsverfahren
besprochen. Bei der Bedarfserhebung hatten die Eltern die Möglichkeit eine Prioritätenliste
zu erstellen. Zur Veranschaulichung befinden sich in der Anlage 2 die Erhebungsbögen für die Ü3- und U3-Kinder. Nach der
Leiterinnenrunde laufen die
Feinabstimmungen und die weiteren Planungen sowie Gespräche und Verhandlungen
mit den Trägern. Hierbei hat sich vor allem in den letzten Kita-Jahren bewährt,
dass das Jugendamt in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die Möglichkeit
hatte, die Planungen erst kurz vor
Sitzungstermin abzuschließen, dies dient dazu, eine bedarfsgerechte Planung in Übereinstimmung
mit Kita-Plätzen und der entsprechenden Finanzierung der Betriebskosten zu
erreichen. Hierzu wurden die Zahlen jeweils als Tischvorlage vorgestellt und
vom Jugendhilfeausschuss genehmigt.
In der Vergangenheit und auch zukünftig erfolgt unterjährig
eine ständige Abstimmung der vorhandenen Plätze, der Einwohnerzahlen und der
Bedarfe nach Kita-Plätzen und Plätzen in Kindertagespflege. Hier wird auf
Veränderungen zeitnah reagiert und eine Lösung erarbeitet. Es wurde
grundsätzlich auf Veränderungen im U3- als auch im Ü3-Bereich eingegangen.
Platzreduzierungen, die durch Gruppenumwandlungen erfolgt sind konnten durch
Erweiterungen aufgefangen werden.
In der Vergangenheit wurden u.a. folgende Maßnahmen
durchgeführt:
Im Kindergartenjahr 2013/2014 wurde die
Kindertageseinrichtung Hansasstraße von 2 auf 4 Kita- Gruppen erweitert. Es
wurden 2 Kita-Gruppen Typ I eingerichtet, die insgesamt 12 U3-Plätze und 32-Ü3 Plätze geschaffen
haben. Die Kindertageseinrichtung
Heilig-Geist wurde zum Kindergartenjahr 2014/2015 von 3 auf 4 Kita-Gruppen
erweitert. Die Erweiterung beinhaltete ebenfalls 12-U3 und 32-Ü3 Plätze.
Weiterhin wurden im laufenden Kindergartenjahr 2016/2017 43 Ü3-Plätze zusätzlich geschaffen, um der erhöhten Anzahl der Ü3 Kinder, die Bedarf angemeldet
hatten, gerecht zu werden. Am 01.08.2016
ging eine Übergangsgruppe für die Dauer von 2 Jahren in der Kita Polderbusch an
den Start. Ab dem 01.03.2017 werden
dauerhaft 25 Ü3-Plätze in der Kindertageseinrichtung Sterntaler eingerichtet.
Der zusätzliche Bedarf an Ü3-Plätzen ergibt sich
zum einen durch die Zuwanderung von Familien und zum anderen durch den Anstieg
der Fallzahlen im Rahmen der Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung
in die Regelgruppen. Hier ist anzumerken, dass die Stadt Emmerich
Platzreduzierungen für die Aufnahme von Kindern mit (drohender) Behinderung),
entsprechend den Empfehlungen des Landschaftsverbandes Rheinland, tatsächlich
umsetzt. Hierdurch verringern sich jedoch die zur Verfügung
stehenden Ü3-Plätze und müssen
an anderer Stelle neu geschaffen werden. Durch die Gruppenstärkenreduzierung
ist eine kurzfristige Überbelegung
dieser Gruppen nicht mehr möglich, somit verringern sich auch hierdurch
Kapazitäten der Kitas. Hierzu wurde in der Vergangenheit bereits im JHA
berichtet.
Zur Entwicklung der Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in den Kita-Jahren 2013/2014 bis
heute wird Bezug genommen auf den
Kinder- und Jugendförderplan, der als weiterer Tagesordnungspunkt für
die heutige Sitzung ansteht. Der Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan
für den Bereich der Tagesbetreuung von Kindern ist als Anlage 3 beigefügt. Hieraus ist ersichtlich, dass die
Bedarfsdeckung in den angegebenen Kindergartenjahren sehr gut war. Hier ist allerdings anzumerken, dass Eltern
nicht immer den Platz in ihrer Wunscheinrichtung erhalten können, das
Ausweichen auf eine andere Kindertageseinrichtung den Betreuungsbedarf jedoch
decken konnte. Ebenfalls wurde eine längere Betreuung in der Kindertagespflege
finanziert bzw. bei dringendem Betreuungsbedarf die Betreuung in Tagespflege
angeboten. Die Frist von einem halben
Jahr von der Bedarfsanzeige bis zur Anmeldung in einer Kita konnte eingehalten
werden, sofern Eltern hinsichtlich der Auswahl der Kita flexibel waren.
Allerdings gibt es auch Eltern, die Bedarf anmelden, dann aber doch auf ihre
Wunscheinrichtung warten wollen. Die
gute Bedarfsdeckung war bisher möglich, da alle Akteure: Kindertageseinrichtungen, Träger,
Jugendhilfeausschuss und Jugendamt eng zusammenarbeiten.
Das Jugendamt arbeitet derzeit an weiteren Lösungen, damit die wegfallenden Kita-Plätze
durch die Schließung der Kita
Gasthausstraße ab 01.08.2018 und dem voraussichtlichen Auslauf der
Übergangsgruppe Polderbusch, ab dem 01.08.2018,
entgegen zu wirken.
Seit dem Jahre 2008 wurden bestehende Kindertageseinrichtungen in
Emmerich umgebaut oder zusätzliche Anbauten geschaffen. Weitere Anbauten sind
nicht möglich oder von den Trägern der Kindertageseinrichtungen nicht mehr
gewünscht. Diesbezüglich ist
voraussichtlich der Neubau einer Kindertageseinrichtung erforderlich.
Hier werden derzeit mögliche Standorte geprüft. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche
Bundes- und Landesmittel für den weiteren Ausbau Ü3/U3 zugewiesen werden. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung liegt
noch keine Zuweisung vor. Im Falle
eines Investorenmodells und der Anmietung eines Gebäudes sind die
Einrichtungskosten im Rahmen von Investitionsprogrammen und kommunalen Mitteln
sicherzustellen. Geplant ist ab dem Kindergartenjahr 2018/2019 der Neubau
einer Kindertageseinrichtung bzw. eine
weitere Übergangslösung. Möglicherweise kann eine neue Kindertageseinrichtung
im Rahmen eines Baukastensystems erstellt werden, damit bei weiterer oder
geänderter Bedarfslage (z.B. höhere Bedarfe U3)
die Einrichtung erweitert werden kann.
Der Rückgang von Kinderzahlen in den nächsten Jahren kann nur schwer
ermittelt werden, da zu viele Faktoren hier ausschlaggebend sind. Durch die
zeitnahe Planung die sich auf tatsächliche Einwohnerzahlen und
Bedarfsanmeldungen stützt und nicht auf ungewisse Prognosen konnte in der
Vergangenheit eine gute Bedarfsdeckung erzielt werden. Ebenfalls wurden
Ausbauprojekte dann geplant, wenn mit Investitionskostenmittel gerechnet werden
konnte. Das Jugendamt unterrichtet den Jugendhilfeausschuss über die weitere
Entwicklung in den nächsten Sitzungen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister