Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen geplanten Errichtung
einer Markisenanlage vor dem Restaurant “Himmers Bistro 852“ zu.
Die Verwaltung wird
beauftragt im Zuge der Genehmigung festzulegen, dass die Schließung der
Markisenanlage, gem. den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses für
Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März
zugelassen wird und in den übrigen Monaten zu demontieren ist.
Sachdarstellung :
Betreffend der
Errichtung von Markisenanlagen an der Rheinpromenade hat der Ausschuss für
Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Art der Ausführung
derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss lautet wie folgt:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs-
bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:
- Markisen bis zur Fahrgasse,
- Aufstockung des individuellen Windschutzes bis zur
kompletten Schließung (Aufnahme des vorhandenen Materials (kein Plastik)).
Auf Grundlage der
vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten;
die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.
Die vorgenannte
Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.
Die Eigentümerin des
Gebäudes Rheinpromenade 10 „Himmers Bistro 852“ hat den Antrag gestellt, vor
dem Restaurant „Himmers Bistro 852“ eine neue Markisenanlage zu errichten.
Es ist beabsichtigt,
eine aufgeständerte Markisenanlage zu errichten. Zwischen den Stützen ist ein
verglaster Windschutz vorgesehen. Auf diesem wird für die Herbst-/Wintermonate
eine bewegliche und demontierbare Ganzglas- Schiebeanlage (ohne störende
Senkrechtprofile) aufgesetzt.
Die Tuchfarbe soll
in weinrot in Anlehnung an die vorhandenen Sonnenschirme ausgeführt werden.
Die entsprechenden
Planzeichnungen und Erläuterungen sind der Vorlage beigefügt.
Es ist
festzustellen, dass die geplante Anlage den Vorgaben des Fachausschusses
entspricht. Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Markisenanlage in der beantragten
Form zu genehmigen. In der Genehmigung wird festgelegt, dass die Schließung der
Markisenanlage gemäß den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses für
Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März
erlaubt wird und in den übrigen Monaten zu demontieren ist. Dies wird in einem
Gestattungsvertrag festgelegt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter