Betreff
Errichtung einer Markisenanlage, Rheinpromenade 10, Restaurant "Himmers Bistro 852"
Vorlage
05 - 16 1043/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der in der Vorlage beschriebenen geplanten Errichtung einer Markisenanlage vor dem Restaurant “Himmers Bistro 852“ zu.

Die Verwaltung wird beauftragt im Zuge der Genehmigung festzulegen, dass die Schließung der Markisenanlage, gem. den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März zugelassen wird und in den übrigen Monaten zu demontieren ist.

 

Sachdarstellung :

 

Betreffend der Errichtung von Markisenanlagen an der Rheinpromenade hat der Ausschuss für Stadtentwicklung in seiner Sitzung am 28.11.2006 die Art der Ausführung derartiger Anlagen festgelegt. Der Beschluss lautet wie folgt:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt für die hausnahe Gastronomiezone eine frühjahrs- bzw. herbst-/wintertaugliche Nutzung in mobiler Form zu ermöglichen:

 

  • Markisen bis zur Fahrgasse,
  • Aufstockung  des individuellen Windschutzes bis zur kompletten Schließung (Aufnahme des vorhandenen Materials (kein Plastik)).

Auf Grundlage der vorgenannten Vorgaben sind die Einzellösungen mit der Verwaltung zu erarbeiten; die Lösungen sind dem Ausschuss vorzustellen.

Die vorgenannte Nutzung ist zeitlich zu begrenzen.

 

 

Die Eigentümerin des Gebäudes Rheinpromenade 10 „Himmers Bistro 852“ hat den Antrag gestellt, vor dem Restaurant „Himmers Bistro 852“ eine neue Markisenanlage zu errichten.

Es ist beabsichtigt, eine aufgeständerte Markisenanlage zu errichten. Zwischen den Stützen ist ein verglaster Windschutz vorgesehen. Auf diesem wird für die Herbst-/Wintermonate eine bewegliche und demontierbare Ganzglas- Schiebeanlage (ohne störende Senkrechtprofile) aufgesetzt.

Die Tuchfarbe soll in weinrot in Anlehnung an die vorhandenen Sonnenschirme ausgeführt werden.

Die entsprechenden Planzeichnungen und Erläuterungen sind der Vorlage beigefügt.

Es ist festzustellen, dass die geplante Anlage den Vorgaben des Fachausschusses entspricht. Von daher schlägt die Verwaltung vor, die Markisenanlage in der beantragten Form zu genehmigen. In der Genehmigung wird festgelegt, dass die Schließung der Markisenanlage gemäß den Vorgaben des Beschlusses des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 28.11.2006 nur für den Zeitraum von Oktober bis März erlaubt wird und in den übrigen Monaten zu demontieren ist. Dies wird in einem Gestattungsvertrag festgelegt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter