Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
und stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise, die Schwerpunktsetzungen der
Handlungsfelder „Organisation und Prozesse der Kernverwaltung 2018-2020“ (vgl.
II.1) im Rahmen des Budgetberichtes des Fachbereiches Zentrale Dienste zum
Haushalt 2018 vorzustellen, zu.
Sachdarstellung :
I. Ausgangssituation
Mit Antrag vom 07.02.2017 regte
die Fraktion BGE an,
„die Verwaltung zu
beauftragen, bis zum 30.06.2017 ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat zur
Entscheidung vorzustellen, wie bis zum Jahr 2020/2025 die Organisation und die
Prozesse in der Kern-verwaltung der Stadt Emmerich am Rhein optimiert und
zeitgerecht verändert werden können.“
Dieser
Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Das
im Antrag der Fraktion BGE benannte Untersuchungsspektrum umfasst alle
Leistungen und Prozesse sowie die gesamte Organisationsstruktur der
Kernverwaltung. Aus Sicht der Verwaltung ergab sich zum Zeitpunkt der
Einbringung dieses Antrages zunächst das Erfordernis, mit dem Petenten eine
Abstimmung hinsichtlich einer Spezifizierung des Untersuchungsrahmens zu
erwirken, bevor die inhaltliche Behandlung des Antrages erfolgen kann.
Der
Rat teilte diese Beurteilung und entschied in seiner Sitzung am 21.02.2017, den
Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen und
„im Vorfeld der inhaltlichen Erstbearbeitung Kontakt mit dem
Petenten aufzunehmen, um Klarheit über den Antragsinhalt und –umfang zu
gewinnen.“ (Auszug aus der Begründung zur Ratsvorlage 01-16 1024/2017)
In einem Gespräch mit dem
zwischenzeitlich neuen Vorsitzenden der BGE-Fraktion erfolgte eine Spezifizierung
des Antragsinhaltes dergestalt, dass die Verwaltung den politischen
Entscheidungsträgern ein Konzept über die verwaltungsseitig als wesentlich
eingestuften Projekte aus dem genannten Handlungsfeld (Organisations- und
Prozessoptimierung) bis 2020 (lfd. Wahlperiode) vorlegen solle; die
ausgemachten Projekte seien zu priorisieren und mit Zeit- und Kostengrößen zu
hinterlegen.
II. Handlungsfelder
„Organisations- und Prozessoptimierung“
1. Handlungsfelder
Personal / Organisation / EDV
Die in den
Aufgabenbereichen Personalmanagement, Organisationsentwicklung und EDV
ausgewiesenen Schwerpunktsetzungen dienen sämtlich dazu, die erreichten
Qualitätsstandards unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen
Ressourcen und den definierten Zielen zu halten oder zu verbessern.
Die genannten
Handlungsfelder können nicht getrennt voneinander betrachtet werden;
sie stehen
vielmehr in Wechselwirkung zueinander und bedürfen der ganzheitlichen
Betrachtung.
2. Jahresplan entsprechend des Budgetbeschlusses zum Haushalt am
21.02.2017
Die Schwerpunktsetzungen des mit
den o.g. Handlungsfeldern betrauten Fachbereiches Zentrale Dienste für das Jahr
2017 wurden mit Beschlussfassung über den Haushalt 2017- nach vorlaufender
Beratung des Budgetberichtes in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
31.01.2017- durch den Rat in seiner Sitzung am 21.02.2017 definiert.
Der daraus erwachsende, über die
Standardaufgaben hinausgehende Aufgabenkatalog des Fachbereiches Zentrale
Dienste sei anhand von zwei der
insgesamt vier Produktbereiche
der Organisationseinheit
exemplarisch aufgeführt (Auszug Haushaltsplan 2017):
„Budget 100
100.01.06.01 Zentrale
Dienste
……..
Handlungsfeld Personalwesen
Die Personalentwicklung (PE) hat
insbesondere durch die demographische Entwicklung entscheidend an Bedeutung
gewonnen. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten in der Kernverwaltung liegt
bei 47,38 Jahren; das der Führungskräfte bei 49,96 Jahren. Bis zum Jahr 2026
scheiden insg. 7 Leiter und 4. stv. Leiter von Organisationseinheiten aus dem
aktiven Beschäftigungsverhältnis aus.
Die altersbedingte Fluktuation
betrifft alle Bereiche (allg. Verwaltungsdienst, Sozial- und Erziehungsdienst
sowie den technisch/gewerblichen Bereich). Es gilt, die Instrumente der PE
wirksam einzusetzen. Ziel des strategischen Personalmanagements ist es
sicherzustellen, dass die vorhandenen Mitarbeiter auch in Zukunft in der Lage
sind, die komplexen Aufgaben der Verwaltung wahrzunehmen. Es besteht die
Notwendigkeit einer quantitativen und qualitativen Gegensteuerung, um diesen
Anforderungen an die Personalentwicklung auch in Zukunft gerecht zu werden.
Die wesentlichen Instrumente
sind Gewinnung und Ausbildung von Nachwuchskräften, kontinuierliche Fortbildung
der aktiven Beschäftigten, die Führungskräfteentwicklung sowie die Schaffung
von Arbeitsbedingungen, die die Stadt Emmerich am Rhein als attraktiven
Arbeitgeber ausweisen.
Es gilt daher
- Bedarfsgerecht auszubilden; insb. für den mittleren
Verwaltungsdienst (Verwaltungsfachangestellte) als auch für den gehobenen
(Bachelorstudium FH für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst);
Unterstützung geeigneter Nachwuchskräfte des gehobenen Dienstes beim
Erwerb der Qualifikation für den höheren Dienst (Masterstudium)
- die Fortsetzung der Fortbildung mit
der Zielsetzung zu betreiben, die Kompetenzen aller Beschäftigten der
Stadtverwaltung Emmerich am Rhein mit den aktuellen und künftigen Aufgaben
in Einklang zu bringen und damit die Grundlage für eine
Leistungserbringung auf qualitativ hohem Niveau zu schaffen. Tangiert
werden die Handlungsfelder fachbereichsspezifische und
fachbereichsübergreifende Fortbildung sowie Anpassungs- /
Aufstiegsqualifizierung (Angestelltenlehrgänge I und II; Aufstieg vom
mittleren in den gehobenen Verwaltungsdienst, modulare Qualifizierung vom
gehobenen in den höheren Verwaltungsdienst.
- die
Vermittlung, Erweiterung und den Ausbau
von Führungskompetenzen umzusetzen
(Konzeption
und Durchführung zielgruppenspezifischer Fortbildungsreihen; Zielgruppen: Führungskräfte
(FK) der ersten Ebene (Leiter der Organisationseinheiten), FK der mittleren
Ebene (stv. Leiter, Abt.Leiter, SG Leiter), Führungsnachwuchskräfte
(qualifizierte Kräfte des geh. Dienstes mit der Fähigkeit und Bereitschaft,
Führungsverantwortung zu übernehmen))
- geeignete
Rahmenbedingungen zur Sicherstellung einer qualifizierten Ausbildung der Nachwuchskräfte der Verwaltung
(Ausbilderqualifizierung, Definition einheitlicher Ausbildungs- und
Bewertungsstandards) zu schaffen.
- den Ausbau des betrieblichen
Gesundheitsmanagements zu konzeptionieren und umzusetzen; die
Schwerpunkte 2017 bilden
- sukzessive Erstellung psychischer
Gefährdungsbeurteilungen; beginnend
FB
7 Arbeit und Soziales
- Einführung des EAP (Employee
Assistance Program)
Darüber hinaus wird die neue Entgeltordnung TVöD zum 01.01.2017
in Kraft
gesetzt. Die Überführung der
Beschäftigten in die teilweise veränderten
Entgeltgruppen bildet einen
weiteren Schwerpunkt in diesem Haushaltsjahr
Handlungsfeld Organisation / EDV / Allgemeine Servicedienste
• Umsetzung des Raumkonzeptes
zur Sicherstellung des mittelfristigen Raumbedarfs
• Organisationsuntersuchung
FB 2 (hier: Stadtkasse)
• E-Government:
Schaffung organisatorischer Voraussetzungen
(…..)
Zentrale
Vergabestelle
• Unterstützung der
Organisationseinheiten bei den Vergabeverfahren
für Baumaßnahmen; ein Schwerpunkt 2017
bildet der Bereich Schulgebäude
(….)
Archiv
• Untersuchung der
Potentiale des Archives mit Unterstützung der LVR
Archivberatung
(….)
Budget 100
100.02.01.01 Statistik und
Wahlen
2017 Vorbereitung und Durchführung Landtagswahl am 14.05.2017
Vorbereitung und Durchführung Bundestagswahl am 24.09.2017.“
(….)
(Anmerkung:
Vorbereitung
und Durchführung einer Wahl binden in den sechs Wochen vor dem Wahltag
und zwei Wochen nach dem Wahltermin zusätzliche personelle Kapazitäten (1,5
Vollzeitstellen zzgl. Führungsanteil, die mit dem vorhandenen Personalstamm zu
bewältigen sind)
Der Auszug aus dem Haushalt belegt, dass die Anfang 2017
beschlossenen Schwerpunktsetzungen als ambitioniertes Jahresprogramm zu
qualifizieren sind.
Das bereits verwaltungsseitig
fokussierte Themenfeld „E-Government“ erhielt durch das entsprechende Votum des
Rates, zusätzliche Mittel in Höhe von 40.000 Euro zur schnelleren Umsetzung
bereit zu stellen, einen noch größeren Stellenwert, dem mit erhöhtem
Ressourceneinsatz (personell und finanziell) bereits im laufenden Jahr Rechnung
getragen wurde.
3. Unterjährige
Entwicklung
3.1 Aufgabenbezogene Entwicklung
Zwei unterjährig entstandene
weitere Themenfelder
1. die Auflösung und Neubildung der Ausschüsse des Rates sowie die Neuverteilung der Ausschussvorsitze
(Vermehrte Fraktionsaustritte
und –wechsel sowie die Neubildung einer Fraktion im Zeitraum zwischen dem
15.09.2015 und dem 26.03.2017 begründeten den Handlungsbedarf zur
Neuorganisation der Ausschusszusammensetzungen. Nach zahlreichen und intensiven
interfraktionell, unter Einbindung der Fachverantwortlichen der Verwaltung,
absolvierten Terminen, erfolgte im Rahmen einer Sondersitzung des Rates am
25.04.2017 die Beschlussfassung über die
Auflösung und Neubildung der kommunalen Ausschüsse und die Neuverteilung der Ausschussvorsitze)
sowie
2.
die Umsetzung des Ratsauftrages zur Installation der Stelle eines weiteren Beigeordneten
sowie die Federführung in dem sich anschließenden Beanstandungsverfahren
(Die folgende
Auflistung beschränkt sich auf die wesentlichen Arbeitsschritte, die aus dieser
Aufgabe für den Fachbereich Zentrale Dienste erwachsen sind:
vorbereitende
Beschussfassungen in den Sitzungen des HFA bzw. des Rates am 08.03.; 21.03
(u.a. 13. Änderung der Hauptsatzung: „Der Rat wählt zwei Beigeordnete“; Ausschreibungstext
normkonform konzipieren); 04.04.(Änderung des Stellenplanes; unterjährige
Einrichtung der Stelle eines weiteren Beigeordneten);
Auswertung der
Bewerberunterlagen (Mai 2017),
Konzeption eines
Fragenkataloges und einer Bewertungsmatrix nach Beauftragung entsprechender
Beauftragung durch die Personalfindungskommission; Organisation des
Bewerberauswahlverfahrens (Anfang Juni 2017);
Vor- und
Nachbereitung der insg. 4 Sitzungen der Personalfindungskommission zwischen Mai
und Juli 2017;
Vor- und
Nachbereitung weiterer Sitzungen zwischen Juli und Ende September 2017:
11.07.2017 Wahl
eines Bewerbers zum Beigeordneten in öffentlicher Sitzung des Rates nach
vorlaufender Sondersitzung des HFA;
Sondersitzung des
Rates am 28.07 aufgrund der Beanstandung durch den Bürgermeister gem. § 54 Abs.
Abs. 2 GO NRW; die Begründung in Vorlage 01-16 1175/2017 umfasst eine 17
seitige gutachterliche Prüfung;
Nichtöffentliche Sitzungen des HFA und des Rates sowie die
öffentliche Sitzung des Rates am 28.07.2017 (Entscheidung des Rates über die
Beanstandung);
02.08.2017 Einholung der Entscheidung des Landrates gem. §
54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW; 54 Abs. 2 Satz 4 GO NRW;
26.09.2017 Sondersitzungen des RPA, des HFA
(nichtöffentlich) sowie des Rates (nichtöffentlich und öffentlich)
Aufhebungsverfügung des Landrates; Beschlussfassung über die weitere
Vorgehensweise; 14. Änderung der Hauptsatzung „Der Rat wählt einen
Beigeordneten“ etc.)
verdichteten über Monate hinweg
darüber hinaus das Aufgabenfeld des Fachbereiches Zentrale Dienste.
Sie bildeten weitere ressourcenintensive Schwerpunkte, da sich
Prüfaufträge, Gutachten, Verwaltungsvorlagen und Konzepte nicht von alleine
schreiben und Sondersitzungen des Rates und seiner Ausschüsse sowie vorlaufende
interfraktionelle Abstimmungen jeweils einer intensiven Vor- und Nachbereitung
bedürfen.
3.2 Personelle Entwicklung
Im Juni 2017 verstarb unerwartet
der bisherige Leiter des Fachbereiches 6, Herr Hans-Ulrich Runge. Zur
Sicherstellung des Dienstbetriebes innerhalb dieser Organisationseinheit und
der Fortsetzung begonnener Projekte, die dezidierte juristische Kenntnis der
einschlägigen verwaltungsrechtlichen und ordnungsbehördlichen Bestimmungen
voraussetzen, erklärte sich die stellvertretende Leiterin des Fachbereiches
Zentrale Dienste bereit, diese Aufgaben wahrzunehmen. In Folge steht sie seit
Anfang Juli 2017 dem Fachbereich Zentrale Dienste nur noch zu einem geringen
prozentualen Anteil zur Verfügung.
Die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes und die Umsetzung der
jahresbezogenen Schwerpunktsetzungen – inklusive der unter Ziffer II. 3.1 skizzierten
unterjährig erwachsenen „Sonderprojekte“- konnte nur durch den intensiven
Einsatz der Mitarbeiter in den Bereichen Organisation, Personal und EDV und der
Fachbereichsleitung erreicht werden. Diese Anstrengungen bedingten die Anordnung
und Ableistung von Überstunden in erheblichem Umfang; zum Teil ununterbrochen
seit Jahresbeginn.
III. Fazit und Beschlussempfehlung
Die unterjährige Erstellung
eines Konzeptes in dem seitens der BGE-Fraktion gewünschten Sinne würde
einerseits weitere Ressourcen einfordern, die aktuell nicht generierbar sind.
Andererseits kann die
Projektierung der in 2018 ff umzusetzenden Projekte nicht losgelöst von der
zukünftigen personellen Situation innerhalb des Fachbereiches Zentrale Dienste
betrachtet werden. Es gilt zunächst die Nachfolge der stv. Leiterin und
designierten Leiterin des Fachbereiches Bürgerservice und Ordnung zu regeln.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die
Schwerpunktsetzungen der Handlungsfelder „Organisation und Prozesse der
Kernverwaltung 2018-2020“ (vgl. II.1) im Rahmen des Budgetberichtes des Fachbereiches
Zentrale Dienste zum Haushalt 2018 vorzustellen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter