hier: Antrag Nr. V/2017 der BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Aufstellung eines Doppelhaushaltes aus den in der Sachdarstellung genannten Gründen, nicht zuzustimmen.
Sachdarstellung :
Der Rat der Stadt Emmerich hat den beigefügten Antrag Nr.
V/2017 der BGE-Ratsfraktion in seiner
Sitzung am 21.02.2017 an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.
Gem. § 78 Abs. 3 GO NRW und § 9 GemHVO kann eine
Haushaltssatzung Ermächtigungen auch für 2 Jahre enthalten. Unter dem
Gesichtspunkt der doch recht zeit aufwändigen Erstellung eines Haushaltsplanes
- und der Anwendung dieser Möglichkeit durch einen Doppelhaushalt bei anderen
Kommunen und beim Kreis Kleve - haben schon intern in der Finanzverwaltung
Überlegungen stattgefunden, ob dieses Instrument auch für den Haushaltsplan der
Stadt Emmerich am Rhein Anwendung finden könnte. Insbesondere wegen eines damit
einhergehenden Verlustes an Planungssicherheit, was besonders bei nicht
ausgeglichenen Haushaltsjahren wichtig erscheint, wurde diese Möglichkeit des
Doppelhaushaltes nicht weiter verfolgt.
Auch schon jetzt erstreckt sich die Haushalts- und
Investitionsplanung auf 3 weitere dem Haushaltsjahr folgende Jahre, wodurch
auch die zeitliche Abfolge größerer Investitionsmaßnahmen vom Planungszeitpunkt
bis zur Abrechnung erkennbar ist.
Es ist richtig, dass bei einem Doppelhaushalt das zweite
Haushaltsjahr nicht mit einer vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NRW)
beginnt. Aber da die meisten Investitionsmaßnahmen sich über mehrere Jahre
erstrecken, sind diese dann keine "neuen" Investitionsmaßnahmen, die
nicht begonnen werden dürften. Darüber hinaus erlaubt die Genehmigung über- und
außerplanmäßiger Ausgaben und Investitionen im § 8 der Haushaltssatzung
Spielräume.
Hauptargument gegen einen Doppelhaushalt bliebe aber der
Verlust an Planungssicherheit. Aus der Präsentation des Stadtkämmerers zur
Haushaltseinbringung ist aus der Gegenüberstellung des im Vorjahr (als
Folgejahr) geplanten Haushaltsjahres zu dem aktualisierten Haushaltsentwurf des
neuen Jahres erkennbar, dass die Prognosen in der Vorabdotierung und manchen
Budgets deutlich differieren. Eine Nachtragssatzung zum zweiten Jahr eines
Doppelhaushaltes würde doch wieder recht umfangreich ausfallen. Wenn bei einem
Doppelhaushalt Anpassungen für das zweite Jahr nur über eine Nachtragssatzung
vorgenommen werden, würden alle zwei Jahre die Haushaltsberatungen deutlich
gestrafft, weil eine Beratung nur noch im Haupt- und Finanzausschuss und Rat
stattfinden würden, nicht jedoch eine wesentliche Zeitersparnis in der Kämmerei
für die Aufstellung des
Nachtragshaushaltsplanes.
Aus den genannten Gründen wird die Aufstellung eines Doppelhaushaltes derzeit als nicht zielführend betrachtet.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme wird
von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.
Peter Hinze
Bürgermeister