Betreff
Ausschreibung einer Beigeordnetenstelle
Vorlage
01 - 16 1051/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat beschließt, die Stelle einer/eines Beigeordneten gemäß Anlage 1 auszuschreiben und stimmt dem im Sachverhalt beschriebenen Verfahren zu.

 

  1. Der Rat entsendet nachfolgend genannte Ratsmitglieder in die für dieses Auswahlverfahren zu gründende Personalfindungskommission :

 

stimmberechtigte Mitglieder:

CDU

1.

2.

3.

SPD

1.

2.

BGE

1.

GRÜNE

1.

Embrica

1.

UWE

1.

 

Das fraktionslose Ratsmitglied Herr Kukulies wird als beratendes Mitglied in die Personalfindungskommisson entsandt.

 

Sachdarstellung :

Der Rat hat in seiner Sitzung am 08.03.2017 die Verwaltung beauftragt, die Ausschreibung einer/s Beigeordneten (Verwaltungsvorlage 01-16 1025/2017 Handlungsoption 3 – Beigeordneter FBL 7 „plus“) unter Schwerpunktsetzung auf die erforderliche Fachlichkeit zu initiieren. Der Ausschreibungstext ist dem Rat zur Abstimmung vorzulegen.

Die Beschlussfassung des Rates sieht darüber hinaus die Bildung einer Personalfindungs-kommission vor.

 

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen zur Wahl der Beigeordneten finden sich in § 71 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW). Gem. § 71 Abs. 1  Satz 1 wird die Zahl der Beigeordneten durch die Hauptsatzung festgelegt. Die unter TOP 3 Vorlagenummer 01-16 1050/2017 beschlossene 13. Änderungssatzung zur Hauptsatzung modifiziert den § 14 Satz 1 dergestalt, dass der Rat zwei hauptamtliche Beigeordnete wählt.

Beigeordnete werden vom Rat für die Dauer von acht Jahren gewählt, sie sind somit kommunale Wahlbeamte auf Zeit. Sie sind verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf ihrer Wahlzeit wiedergewählt werden.

Gem. § 71 Abs. 3 GO NRW müssen die Beigeordneten die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.

Die Besonderheit des Aufgabenzuschnitts vor Ort liegt darin, dass die/der Bewerber/in befähigt sein muss, sowohl als Dezernent/in das neu zu schaffende Dezernat III (bestehend aus den Fachbereichen 4 –Jugend, Schule und Sport- und 7 –Arbeit und Soziales) und zugleich als Fachbereichsleiter/in den Fachbereich 7 zu leiten.

Die aus dem Aufgabenprofil erwachsenden Anforderungen an den zukünftigen Stellen-inhaber setzen eine besondere fachliche Eignung voraus. Vor diesem Hintergrund hat der Rat bestimmt, die Stellenausschreibung unter Schwerpunktsetzung auf die geforderte Fachlichkeit zu initiieren.

Die Stelle der Fachbereichsleitung 7 ist dem 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 Fachrichtung Allgemeine Dienste (alt: höherer Dienst) zugeordnet. Insofern muss die/der Bewerberin/Bewerber, die/der sowohl den Fachbereich 7 als auch das Dezernat III leiten wird, auch die Qualifikation zur Bekleidung des 2. Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 verfügen.

Darüber hinaus bilden nachgewiesene Führungserfahrung sowie belegbare Kenntnisse in den einschlägigen Rechtsbereichen weitere wesentliche Faktoren des Anforderungsprofils.

 

Es ist zulässig – und vor dem Hintergrund des vor Ort gewählten Verantwortungsbereiches geboten- in der Ausschreibung Anforderungen zu formulieren, die über die gesetzlichen Vorgaben des § 71 Abs. 3 GO NRW hinausgehen. Mit Beschlussfassung bindet sich der Rat selbst, nur solche Bewerber zu wählen, die diese Anforderungen erfüllen (Anlage 1).

 

Besoldung

Die Besoldung der Beigeordneten richtet sich nach § 2 der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände (Eingruppierungsverordnung).

Demnach werden die Ämter der sonstigen Beigeordneten, nach bestimmten Größenklassen gestaffelt, Besoldungsgruppen zugewiesen. Für die Stadt Emmerich am Rhein gilt:

 

Einwohnerzahl                                    sonstige Beigeordnete

30.001-40.000                         A 15 / A 16

 

Von den beiden jeweils genannten Besoldungsgruppen dürfen die Gemeinden die höhere Besoldungsgruppe für das Amt nur dann in Anspruch nehmen, wenn ihre Einwohnerzahl die Mitte zwischen der unteren und der oberen Grenze ihrer Größenklasse überschritten hat oder wenn ein/e Wahlbeamter/in in dasselbe Amt wiederberufen wird, in dem sie/er bereits eine ganze Wahlzeit abgeleistet hat (§ 2 Abs. 3 EingruppierungsVO).

Die Unterschreitung der jeweils unteren Besoldungsgruppe oder die Überschreitung der jeweils oberen Besoldungsgruppe ist in keinem Fall zulässig.

 

Die Eingruppierung der/des weiteren Beigeordneten vor Ort hat somit nach A 15 LBesG zu erfolgen. 

 

Verfahren

Zur Beschlussfassung vorgeschlagen wird die folgende Verfahrensweise:

 

Stellenausschreibung

Printmedien

(*Anmerkung: Kurztext)

Online-Plattformen

 

Ende 12.KW (25.03.2017)

 

 

Ende der 5 wöchigen Bewerbungsfrist

Ende 17.KW (29.04.2017)

- Sichtung Bewerbungsunterlagen durch

  Mitglieder der Kommission

- Entscheidung, welche Bewerber zum

  Vorstellungsgespräch eingeladen werden

 

 ab 18.KW (02.05-05.05)

-Vorstellungsgespräche

-Entscheidung durch Kommission

ab 21.KW ( ab 22.05.2017)

-Möglichkeit der Einsichtnahme in die

 Bewerbungsunterlagen durch die

 Ratsmitglieder

-ggf. Vorstellung der/des Bewerber/s in den

 Fraktionen

 

ab 22.KW (ab 29.05.2017)

Wahl im Rat

Sondersitzung Rat Juni  2017

 

*Anmerkung Kurztext (Anlage 2):

Aus Kostengründen wird in den Printmedien eine Kurzfassung der Stellenausschreibung mit Hinweis auf weiterführende Informationen auf der Internetseite der Stadt Emmerich am Rhein empfohlen. Diese Verfahrensweise hat sich bei Stellenausschreibungen bewährt und durchgesetzt.

Die Version der Kurzfassung ist der Vorlage ebenfalls beigefügt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Für die Stellenausschreibung werden Kosten in Höhe von ca. 11.000 € anfallen. Entsprechende Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister