Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat nimmt die über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2016 zur
Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gemäß § 83 Abs. 1
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 8 der
Haushaltssatzung wurden die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen durch den Kämmerer genehmigt. Sie sind gem. § 83. Abs. 2 GO NRW
dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Für das Haushaltsjahr
2016 ergaben sich folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen:
|
Aufwendungen |
Auszahlungen |
Überplanmäßig |
170.104,80 EUR |
170.104,80 EUR |
Außerplanmäßig |
- |
312.326,67 EUR |
Als Anlage 1 ist
eine detaillierte Auflistung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
beigefügt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
sh. Begründung
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister