hier: Anträge der CDU- und SPD-Ratsfraktion sowie Eingabe des des FDP-Ortsverbandes Elten
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss nimmt den in der Begründung
zusammengefassten Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die
Betriebsleitung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen.
Sachdarstellung :
1.
Bestandsaufnahme
1.1 Organisation der Sauberhaltung der Stadt innerhalb der KBE
Mit Stand vom 01.01.2017 verfügt die KBE über 49 Mitarbeiter, die sich auf
insgesamt 47 Stellen verteilen. Mit der Sauberhaltung der Stadt sind mehrere
Abteilungen innerhalb der KBE beschäftigt:
Der Betriebszweig Straßenreinigung: 2 ½ Stellen mit zwei großen sowie
einer
kleinen
Kehrmaschine
Der Betriebszweig Abfallentsorgung: 3 Stellen mit 3 Fahrzeugen
Der Betriebszweig Straßenunterhaltung: für
den "Hausmeister Rheinpromenade"
eine
½ Stelle mit einer Pritsche
Der Betriebszweig Grünflächenpflege: 4 Mitarbeiter, jeder mit einer fahrbaren
Arbeits-
maschine
oder Pritsche
Das heißt, dass im Normalfall 10 Mitarbeiter der KBE täglich für die
Sauberkeit und Pflege der öffentlichen Flächen tätig sind. Bei
Sonderveranstaltungen in der Stadt sind jedoch auch mehr Mitarbeiter im Einsatz
– wie z.B. nach den Karnevalsumzügen in Elten und Emmerich. Hier waren jeweils
insgesamt bis zu 16 Mitarbeiter am Samstag, Sonntag und dem eigentlich
dienstfreien Rosenmontag im Dienst.
Der Betriebszweig Straßenreinigung verfügt
über zwei große und eine kleine Kehrmaschine. Der Einsatzplan mit einer
abgestuften Reinigungshäufigkeit ist in
der Anlage zur Straßenreinigungssatzung festgeschrieben. Dabei wird der
Innenstadtbereich häufiger gekehrt als die übrigen Bereiche der Stadt.
Die beiden großen Kehrmaschinen sind an fünf bzw. zwei Tagen der Woche
überwiegend in den Außenbezirken eingesetzt. Die kleinere Kehrmaschine kehrt
insbesondere den Innenstadtbereich an sechs Tagen in der Woche. Während die
Hauptgeschäftsstraßen (z.B. Kaßstraße und Steinstraße) sechsmal wöchentlich
gekehrt werden, werden die übrigen Straßen der Innenstadt in der Regel zwei-
bis dreimal wöchentlich angefahren. Hinzu kommen Sonderreinigungen je nach
Bedarf, z.B. regelmäßig am Ende der Markttage.
Im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein sind 539
Abfallgefäße auf öffentlichen Flächen aufgestellt, davon sind 53
sogenannte „Dog-Stations“, an denen kostenlos auch Hundekotbeutel zu entnehmen
sind ( siehe Anlage 4 ). Je nach Intensität der Nutzung werden diese Gefäße
unterschiedlich häufig zur Leerung angefahren. Die 125 innerstädtischen
Abfallgefäße jedoch nahezu täglich – sogar regelmäßig an Samstagen. Hierfür
stellt der Betriebszweig Abfallentsorgung
einen Mitarbeiter mit Sonderfahrzeug bereit.
Desweiteren ist ein Mitarbeiter eingestellt, der für den Einsatz von externem
Personal aus dem Sozialbereich (Hartz IV, Asylbewerber und zu Sozialdienst
verpflichteten Personen) zuständig ist. Dieser Personenkreis wird vorwiegend
für die Sauberkeit der Stadt eingesetzt. Insgesamt sind hier neben den
Mitarbeitern der KBE in der Regel 10 bis 11 Personen täglich im Einsatz.
Aufgrund sozialgesetzlicher Bestimmungen sind jedoch die Einsatzzeiten dieses
Personenkreises auf 5 Stunden täglich begrenzt. Dies entspricht einer
durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 250 Stunden.
Ein weiterer Mitarbeiter dieses Betriebszweiges ist für die Außenbezirke Hüthum
und Elten, sowohl für die Entleerung der Abfallgefäße, als auch für die
Sauberhaltung zuständig. Je nach Einsatzplan wird auch hier eventuell auf das
Personal aus dem Sozialbereich zurück gegriffen.
Im Betriebszweig Straßenunterhaltung
ist seit 2014 eine Halbtagsstelle für den "Hausmeister der
Rheinpromenade" eingerichtet. Dieser Mitarbeiter sorgt eigenständig und
eigenverantwortlich dafür, dass sich die Vorzeigemeile der Stadt stets in einem
sauberen und ordnungsgemäßen Zustand befindet. Neben der Sauberkeit gehört auch
die Instandhaltung und Reparatur städtischen Inventars und Mobiliars zu seinem
Aufgabengebiet. Diese Tätigkeiten werden ansonsten von Mitarbeitern aus diesem
Betriebszweig erledigt. Aus diesem Grund ist diese Stelle auch hier
angesiedelt.
Im Betriebszweig Grünflächenunterhaltung
sind die meisten Mitarbeiter der KBE für die Sauberhaltung und Pflege der Stadt
eingesetzt. Dabei besteht ihre Tätigkeit vorrangig in der Pflege der
Grünflächen, Parkanlagen und Spielplätze. Arbeitstechnisch gehört jedoch auch
das Sauberhalten dieser Arbeitsbereiche zu ihrem Aufgabengebiet. Es sind für
ca. 220.000 qm Mäharbeiten und für 51.000 qm Beetpflege zu leisten. Für die
verbleibenden 92.000 qm Grünfläche (in erster Linie Beete) sind Fremdfirmen
beauftragt. Die Anzahl der Pflegegänge der Beete richtet sich nach einem "Prioritätenkatalog".
Dieser Katalog beruht auf ein vierstufiges Konzept aus dem Jahre 2005, dass dem
Ausschuss in seiner Sitzung am 8.09.2005 vorgestellt wurde. Für 2014 ist die
Anzahl der Pflegegänge aus Einsparungsgründen reduziert worden. Durch die
Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln konnte für 2016 der vorherige Zustand
wieder hergestellt werden.
Zu diesen für der KBE tätigen Fremdfirmen zählt auch die Lebenshilfe „Unterer
Niederrhein“ aus Groin. Hier sind regelmäßig vier Mitarbeiter und ein
Vorarbeiter nicht nur für die Sauberhaltung der Rheinpromenade sondern auch für
die Sauberhaltung der Steinstraße/Kaßstraße, Neumarkt und Alter Markt
eingesetzt. Die genannten Straßen werden hierbei zwei- bis dreimal täglich von
den Mitarbeitern vom Abfall gereinigt.
1.2 Sauberhaltung der Stadt außerhalb
der KBE
Darüberhinaus tragen aber auch
befristete "Projekte" wie die Stadtverschönerung durch das
Theodor-Brauer-Haus zur Sauberhaltung der Stadt mit bei. Für die Dauer von zwei
Jahren werden drei Mitarbeiter bereitgestellt, die unter Beachtung der
Förderrichtlinien von der KBE mit eingesetzt werden können.
Auch bürgerliche Eigeninitiative unterstützen das Erscheinungsbild
einer Stadt positiv. Derzeit gibt es in Emmerich am Rhein für öffentliche
Grünflächen 68 Patenschaften. Die
Zahlen hier sind jedoch leider rückläufig. Je nach Einzelfall und Umfang der
Pflege werden diesen Bürgern von der KBE zusätzliche Abfallsäcke zur Verfügung
gestellt, die kostenlos der normalen Müllabfuhr beigestellt werden können oder
beim Bauhof umsonst entsorgt werden können. In Einzelfällen erfolgt auch eine
Abholung durch Mitarbeiter der KBE.
Zudem kümmern sich auch Verschönerungsvereine und Heimatverbände um öffentliche
Flächen. So wurden im Ortsteil Hüthum Patenschaften für Verkehrsinseln
übernommen. Leider ist dieses Projekt jedoch innerhalb von drei Jahren
ausgelaufen, da sich keine Pflegekräfte mehr finden ließen.
Gerade in den Herbstmonaten ist die Sammlung von Blättern von
öffentlichen Bäumen teilweise ein „sensibles“ Thema. Die Blätter werden von den
Bürgern u.a. zu größeren Haufen auf öffentlichen Flächen zusammengetragen oder
auch direkt auf die Straße entsorgt, wenn diese regelmäßig von einer
Straßenkehrmaschine angefahren wird. Wie auch in anderen Gemeinden in der
Nachbarschaft ist zu beobachten, dass in einigen Bereichen auch sogenannte „Laubkörbe“ in Eigeninitiative
aufgestellt werden. Diese werden von der KBE geduldet und der Inhalt entsorgt -
wie auch die aufgetürmten Blätterhaufen. Betroffen hiervon sind in erster Linie
Straßen mit einem großen Bestand an städtischen Bäumen.
Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass bei der Kalkulation der Abfallgebühr
für Grünabfälle ein Freibetrag von 2,50 Euro eingerechnet wurde, der von der Stadt
getragen wird, um auf diese Weise das Laub von städtischen Bäumen über das
Abfallgefäß des Bürgers mit zu entsorgen.
1.3 Konzept zur Reinigung der Stadt
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Reinigung der Stadt nicht
nur von 10 Mitarbeitern der KBE, sondern auch von externen Kräften und privaten
Helfern sichergestellt ist. Ca. 20 Personen sind regelmäßig für die
Sauberhaltung des Stadtgebietes und der Pflege der Grünflächen im Einsatz:
2,5 MA Straßenreinigung 100
Wochenstunden
3 MA Abfallentsorgung 120
Wochenstunden
0,5 MA Straßenunterhaltung
20 Wochenstunden
4 MA Grünflächenunterhaltung 160 Wochenstunden
10 Personen aus dem
Sozialleistungsbereich 250
Wochenstunden
3 Personen TBH 120
Wochenstunden
23 Personen 770 Wochenstunden
Hinzu kommen die gewerblichen Mitarbeiter der von der KBE beauftragten
Firmen des Gartenbaus und Sondereinsatz von Personal bei städtischen
Großveranstaltungen.-
Bei der Häufigkeit der Reinigungsgänge und Intensität wird
konzeptionell unterschieden nach drei Bereichen:
1. Gesamtgebiet der Stadt mit normaler Priorität
2. Zufahrtsstraßen der Stadt mit gesteigerter Priorität und
3. Innenstadtgebiete mit höchster Priorität
In dem zuletzt genannten Bereich ist ein besonderer Schwerpunkt auf die
Rheinpromenade mit Rheinpark gelegt. Diese "Flaniermeile" genießt die
höchste Prioritätenklasse.
1.4 Von der KBE unabhängige weitere
Faktoren
Das Erscheinungsbild der Stadt ist jedoch auch abhängig von Gegebenheiten, die
von der KBE nur bedingt zu beeinflussen sind. Diese beruhen in erster Linie
auch auf der Frage nach der Zuständigkeit.
So sind nach der städtischen Satzung für die Sauberhaltung der
Bürgersteige und Hauswände die jeweiligen Eigentümer des Grundstückes
zuständig. Kommt es diesbezüglich zu Versäumnissen, werden in der Regel die
Eigentümer mit einer Fristsetzung aufgefordert, den ordnungswidrigen Zustand zu
beseitigen. Führt dies nicht zum Erfolg, folgt eine Ordnungsverfügung mit einer
weiteren Fristsetzung. Aufgrund dieses vorgegebenen Verwaltungsverfahrens
erstreckt sich somit ein solcher Missstand bereits über einen Zeitraum von mehr
als 4 Wochen bevor die KBE im Wege der Ersatzvornahme für Abhilfe sorgen kann.
Für die Sauberhaltung und Pflege der städtischen Laternen und Elektrokästen sind
die privaten Betreiber zuständig. Bisher gibt es keine Vereinbarung, diese
Tätigkeit gegen Bezahlung zu übernehmen, so dass festgestellte Mängel
diesbezüglich lediglich mit der Bitte um Beseitigung weitergegeben werden
können.
Darüber hinaus ist das Erscheinungsbild einer Stadt auch geprägt durch
den Zustand von privaten oft ungenutzten Flächen, um die sich der Eigentümer
weitestgehend nicht kümmert. Hiergegen kann die Stadt nur unter
ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten vorgehen; d.h. das eine Gefahr von diesem
Zustand ausgehen muss. Eine Sauberhaltung von Privateigentum gehört nicht zu
den eigentlichen Aufgaben einer Gemeinde.
Das Gleiche gilt auch für die Objekte auf fremden Grund und Boden, wie z.B.
Plakatwänden.
Ein weiteres Problemfeld in diesem Zusammenhang ist das Fehlverhalten der Bürger. Angesichts
von 125 Abfallbehältern in der Innenstadt ist es nur schwer verständlich, warum
Hundekotbeutel im öffentlichen Bereichen einfach nur weggeworfen werden. Zudem
besteht nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt für jeden
Hundebesitzer die Pflicht, die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß zu entsorgen.
Auch die Entsorgung des privaten Abfalls in ein öffentliches
Abfallgefäß entspricht sicherlich nicht einer normalen Nutzung. Desweiteren ist
der Trend zu beobachten, dass eigene Grünschnittabfälle über den öffentlichen
Straßenraum entsorgt werden.
Ein weiteres Problem insbesondere in der Innenstadt ist an den Tagen zu
beobachten, an denen die Sperrmüllabfuhr
stattfindet. Häufig werden diesen Ablagerungen am Straßenrand Abfälle
beigestellt, die nicht dem Sperrmüll zugehören und über die graue Tonne oder
Sondermülltermine zu entsorgen wären. Ein Verursacher lässt sich in der Regel
nur in Ausnahmefällen finden.
Das beauftragte Abfuhrunternehmen ist vor dem Hintergrund der Erzielung
eines Erziehungseffektes vertraglich nicht verpflichtet, mit Ausnahme des
angemeldeten Sperrmülls alle Gegenstände mitzunehmen. Zudem verfügt er im Falle
von Sondermüll auch nicht über geeignete Gerätschaften vor Ort.. So verbleiben
diese „unschönen“ Gegenstände zunächst am Ort. Obwohl die KBE sich bemüht den
Verursacher ausfindig zu machen, ist häufig die "Nachabfuhr" die
einzige Möglichkeit hier für umgehende Abhilfe zu sorgen.
2.
Zusätzliche Maßnahmen
Trotz des oben beschriebenen Aufwands für die Sauberhaltung der Stadt, kann
kein Konzept so perfekt sein, als dass es nicht noch Platz für Verbesserungen
ließe. Dies ist auch die Ansicht der CDU, SPD und FDP. Die genannten Parteien
haben entsprechende Anträge an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein gestellt,
die inhaltlich das gleiche Thema behandeln und zusammengefasst nunmehr
Gegenstand der Beratungen im Betriebsausschuss der KBE sind.
2.1 Einstellung eines
Innenstadthausmeisters (Antrag der CDU)
Seit 2014 ist bei der KBE eine Halbtagsstelle für einen Hausmeister für die
Rheinpromenade angesiedelt. Die Erfahrungen hiermit sind äußerst positiv. Die
Anzahl der Beschwerden haben sich merklich reduziert. Dies ist jedoch
insbesondere auf den Inhaber dieser Stelle zurück zu führen, der seine Arbeit
mit sehr viel Engagement und Fachkenntnis umsetzt.
Zum Aufgabengebiet gehört nicht nur die Koordination zur Sauberhaltung sondern
auch die eigenständige und eigenverantwortliche Reparatur und Instandsetzung
von städtischen Inventar und Mobiliar wie z.B. Verkehrszeichen und Bänken.
Mängel sollen selbst erkannt und geeignet behoben werden. Dazu zählt auch die
Verfolgung von oben beschriebenen Verwaltungsverfahren, wie sie im vorherigen
Absatz beschrieben wurden. Bei größeren Aktionen besteht prinzipiell in
Absprache mit der Bauhofleitung Zugriff auf alle Ressourcen der KBE.
Vom Grundsatz her ist es sinnvoll, dieses Konzept auch auf das gesamte
Innenstadtgebiet auszudehnen. Zunächst gilt es jedoch, das Einsatzgebiet
abzugrenzen. Nach Ansicht der Betriebsleitung wäre es sinnvoll, das
Innenstadtgebiet als Fläche innerhalb der Wälle und dem angrenzenden Umfeld des
Bahnhofs zu definieren.
Das Arbeitsgebiet Rheinpromenade ist ein in sich
abgeschlossener und fertiger Bereich, dessen gewünschter Zustand weitestgehend
vorgegeben ist. Das Innenstadtgebiet ist jedoch um ein Vielfaches größer und
hinsichtlich seiner strukturellen Ausgestaltung differenzierter.
Offensichtliche Mängel können jedoch umgehend beseitigt werden. Lediglich
gestalterische Elemente sind im Aufgabenkatalog mit dem Fachbereich 5 im
Vorfeld und je nach Bedarf abzuklären.
Zudem fällt die Unterstützung anderer Kräfte – wie an der Rheinpromenade – für
den Gesamtbereich erheblich geringer aus. Daher scheiden gewisse Tätigkeiten
wie an der Rheinpromenade aus dem allgemeinen Aufgabenkatalog aus, wie z.B. die
Entkrautung von Bürgersteigen.
Zusammen mit dem Hausmeister für die Rheinpromenade kann eine bessere Koordination
der sonstigen Einsatzkräfte abgesprochen werden. Zudem ist eine vernünftige
Vertretungsregel möglich. Zusätzliche Gerätschaften oder Fahrzeuge wären nicht
anzuschaffen.
Die Betriebsleitung befürwortet daher diesen Antrag vom Grundsatz her. Es ist
jedoch davon auszugehen, dass angesichts eines eventuellen Bewerbungsverfahrens
die Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr erfolgen kann, so dass
die mit einem Sperrvermerk versehenen zusätzlichen Mittel in Höhe von 60 T€ für
2017 nur anteilig in Anspruch genommen werden müssten.
2.2 Verstärkte Beteiligung der Bürger
(Antrag der SPD)
Von dieser Möglichkeit wurde bereits in der Vergangenheit seitens der KBE
Gebrauch gemacht. Neben den genannten Einzelfällen besteht jedoch auch eine
enge Kooperation mit Heimatverbänden und Verschönerungsvereinen. Es ist aber
fraglich, ob in dieser Hinsicht eine größere Bereitschaft der betroffenen
Bürger im Einzelfall zu erzielen sein wird. Vorstellbar ist hier insbesondere
bei einem Ausbau und der Neugestaltung von Straßen - auch bereits in der
Planungsphase - mit dem Bürger auf eine spätere Übernahme der Pflegetätigkeit
hinzuwirken.
2.3 Aufstellung von Laubkörben (Antrag
der SPD)
Wie oben beschrieben, wird der Einsatz von privat aufgestellten Laubkörben in
der Herbstzeit lediglich geduldet und die Entleerung vorgenommen. Dies ist auch
geübte Praxis in den Nachbargemeinden. Insoweit steht weiteren Initiativen
diesbezüglich nichts entgegen. Es sollte jedoch aus Gründen der
Verkehrssicherungspflicht darauf verzichtet werden, diese Behältnisse durch die
KBE aufstellen zu lassen.
2.4 Aufstellung
von zusätzlichen Papierkörben (Antrag der FDP)
An die Aufstellung und Anzahl von öffentlichen Papierkörben in einem
Stadtkerngebiet sind sicherlich andere Anforderungen zu stellen als in den
Außenbezirken. Hier befinden sich in der Regel derartige Behältnisse nur dann,
wenn vor Ort die Möglichkeit für ein "Verweilen" ( z.B. Sitzbänke,
Bushaltestellen ) gegeben ist. Dog-Station sind hier die Ausnahme.
Nach Ansicht der Betriebsleitung scheint die Anzahl der Papierkörbe mit
539 Stück ( Stand: 01.03.2017 )
im Stadtgebiet in der Regel ausreichend zu sein. Dies gilt insbesondere für die
Innenstadt. Dennoch wird seitens der KBE intern überprüft werden, ob in dem
genannten Gebiet s`Heerenberger Straße, Gerhard-Storm-Straße und Seufzerallee
aufgrund veränderter Verhältnisse zusätzlicher Bedarf besteht. Dabei sollte
jedoch die oben beschriebene Vorgabe beachtet werden.
Das Thema Entsorgung von Hundekotbeuteln ist in der Tat ein ständiges
Ärgernis.
Jede Dog-Station verfügt nicht nur über 2000 Hundekotbeutel sondern auch über
ein geeignetes Abfallbehältnis. Auch eine Entsorgung über die häusliche
Mülltonne ist sicherlich zumutbar. Dennoch werden diese Beutel nicht selten
einfach "in die Landschaft" entsorgt. Für eine Abhilfe kann jedoch
nur der Bürger selbst sorgen.
2.5 Organisation der Sperrmüllentsorgung
Die Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes der Stadt Emmerich am Rhein -
insbesondere der Innenstadt – an Tagen der Sperrmüllentsorgungen ist bereits
oben erörtert worden. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Betriebsleitung mit
dem Dienstleister ein mögliches Konzept entwickelt, das aufgrund
vertragsrechtlicher Bestimmungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des
Betriebsausschusses in einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt werden
soll.
2.6 Zusammenfassung
Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen schlägt die Betriebsleitung daher
folgendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Sauberkeit der Stadt vor:
1. Einrichtung einer Stelle als Innenstadthausmeister
2. Förderung von Beteiligungen der Anwohner, insbesondere
bei der Neugestaltung von
Straßenflächen
3. Weitere Duldung von sogenannten „Laubkörben“ in der
Herbstzeit und die Leerung dieser
Behältnisse
4. Überprüfung des Bedarfs an zusätzlichen Abfallgefäßen
5. Siehe TOP 13 nichtöffentlicher Teil
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Gruyters
Betriebsleiter