Betreff
Pflege- und Reinigungskonzept für die Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Anträge der CDU- und SPD-Ratsfraktion sowie Eingabe des des FDP-Ortsverbandes Elten
Vorlage
70 - 16 1059/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Betriebsausschuss nimmt den in der Begründung zusammengefassten Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Betriebsleitung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Verbesserungsmaßnahmen.

Sachdarstellung :

 

1.   Bestandsaufnahme

1.1 Organisation der Sauberhaltung der Stadt innerhalb der KBE

Mit Stand vom 01.01.2017 verfügt die KBE über 49 Mitarbeiter, die sich auf insgesamt 47 Stellen verteilen. Mit der Sauberhaltung der Stadt sind mehrere Abteilungen innerhalb der KBE beschäftigt:
Der Betriebszweig Straßenreinigung:             2 ½ Stellen mit zwei großen sowie einer
                                                                        kleinen Kehrmaschine
Der Betriebszweig Abfallentsorgung:                         3 Stellen mit 3 Fahrzeugen
Der Betriebszweig Straßenunterhaltung:        für den "Hausmeister Rheinpromenade"
                                                                        eine ½ Stelle mit einer Pritsche
Der Betriebszweig Grünflächenpflege:          4 Mitarbeiter, jeder mit einer fahrbaren Arbeits-
                                                                        maschine oder Pritsche

Das heißt, dass im Normalfall 10 Mitarbeiter der KBE täglich für die Sauberkeit und Pflege der öffentlichen Flächen tätig sind. Bei Sonderveranstaltungen in der Stadt sind jedoch auch mehr Mitarbeiter im Einsatz – wie z.B. nach den Karnevalsumzügen in Elten und Emmerich. Hier waren jeweils insgesamt bis zu 16 Mitarbeiter am Samstag, Sonntag und dem eigentlich dienstfreien Rosenmontag im Dienst.

Der Betriebszweig Straßenreinigung verfügt über zwei große und eine kleine Kehrmaschine. Der Einsatzplan mit einer abgestuften Reinigungshäufigkeit  ist in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung festgeschrieben. Dabei wird der Innenstadtbereich häufiger gekehrt als die übrigen Bereiche der Stadt.

Die beiden großen Kehrmaschinen sind an fünf bzw. zwei Tagen der Woche überwiegend in den Außenbezirken eingesetzt. Die kleinere Kehrmaschine kehrt insbesondere den Innenstadtbereich an sechs Tagen in der Woche. Während die Hauptgeschäftsstraßen (z.B. Kaßstraße und Steinstraße) sechsmal wöchentlich gekehrt werden, werden die übrigen Straßen der Innenstadt in der Regel zwei- bis dreimal wöchentlich angefahren. Hinzu kommen Sonderreinigungen je nach Bedarf, z.B. regelmäßig am Ende der Markttage.

Im Stadtgebiet von Emmerich am Rhein sind 539 Abfallgefäße auf öffentlichen Flächen aufgestellt, davon sind 53 sogenannte „Dog-Stations“, an denen kostenlos auch Hundekotbeutel zu entnehmen sind ( siehe Anlage 4 ). Je nach Intensität der Nutzung werden diese Gefäße unterschiedlich häufig zur Leerung angefahren. Die 125 innerstädtischen Abfallgefäße jedoch nahezu täglich – sogar regelmäßig an Samstagen. Hierfür stellt der Betriebszweig Abfallentsorgung einen Mitarbeiter mit Sonderfahrzeug bereit.

Desweiteren ist ein Mitarbeiter eingestellt, der für den Einsatz von externem Personal aus dem Sozialbereich (Hartz IV, Asylbewerber und zu Sozialdienst verpflichteten Personen) zuständig ist. Dieser Personenkreis wird vorwiegend für die Sauberkeit der Stadt eingesetzt. Insgesamt sind hier neben den Mitarbeitern der KBE in der Regel 10 bis 11 Personen täglich im Einsatz. Aufgrund sozialgesetzlicher Bestimmungen sind jedoch die Einsatzzeiten dieses Personenkreises auf 5 Stunden täglich begrenzt. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 250 Stunden.

Ein weiterer Mitarbeiter dieses Betriebszweiges ist für die Außenbezirke Hüthum und Elten, sowohl für die Entleerung der Abfallgefäße, als auch für die Sauberhaltung zuständig. Je nach Einsatzplan wird auch hier eventuell auf das Personal aus dem Sozialbereich zurück gegriffen.

Im Betriebszweig Straßenunterhaltung ist seit 2014 eine Halbtagsstelle für den "Hausmeister der Rheinpromenade" eingerichtet. Dieser Mitarbeiter sorgt eigenständig und eigenverantwortlich dafür, dass sich die Vorzeigemeile der Stadt stets in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand befindet. Neben der Sauberkeit gehört auch die Instandhaltung und Reparatur städtischen Inventars und Mobiliars zu seinem Aufgabengebiet. Diese Tätigkeiten werden ansonsten von Mitarbeitern aus diesem Betriebszweig erledigt. Aus diesem Grund ist diese Stelle auch hier angesiedelt.

Im Betriebszweig Grünflächenunterhaltung sind die meisten Mitarbeiter der KBE für die Sauberhaltung und Pflege der Stadt eingesetzt. Dabei besteht ihre Tätigkeit vorrangig in der Pflege der Grünflächen, Parkanlagen und Spielplätze. Arbeitstechnisch gehört jedoch auch das Sauberhalten dieser Arbeitsbereiche zu ihrem Aufgabengebiet. Es sind für ca. 220.000 qm Mäharbeiten und für 51.000 qm Beetpflege zu leisten. Für die verbleibenden 92.000 qm Grünfläche (in erster Linie Beete) sind Fremdfirmen beauftragt. Die Anzahl der Pflegegänge der Beete richtet sich nach einem "Prioritätenkatalog". Dieser Katalog beruht auf ein vierstufiges Konzept aus dem Jahre 2005, dass dem Ausschuss in seiner Sitzung am 8.09.2005 vorgestellt wurde. Für 2014 ist die Anzahl der Pflegegänge aus Einsparungsgründen reduziert worden. Durch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln konnte für 2016 der vorherige Zustand wieder hergestellt werden.

Zu diesen für der KBE tätigen Fremdfirmen zählt auch die Lebenshilfe „Unterer Niederrhein“ aus Groin. Hier sind regelmäßig vier Mitarbeiter und ein Vorarbeiter nicht nur für die Sauberhaltung der Rheinpromenade sondern auch für die Sauberhaltung der Steinstraße/Kaßstraße, Neumarkt und Alter Markt eingesetzt. Die genannten Straßen werden hierbei zwei- bis dreimal täglich von den Mitarbeitern vom Abfall gereinigt.

1.2 Sauberhaltung der Stadt außerhalb der KBE

Darüberhinaus  tragen aber auch befristete "Projekte" wie die Stadtverschönerung durch das Theodor-Brauer-Haus zur Sauberhaltung der Stadt mit bei. Für die Dauer von zwei Jahren werden drei Mitarbeiter bereitgestellt, die unter Beachtung der Förderrichtlinien von der KBE mit eingesetzt werden können.

Auch bürgerliche Eigeninitiative unterstützen das Erscheinungsbild einer Stadt positiv. Derzeit gibt es in Emmerich am Rhein für öffentliche Grünflächen 68 Patenschaften. Die Zahlen hier sind jedoch leider rückläufig. Je nach Einzelfall und Umfang der Pflege werden diesen Bürgern von der KBE zusätzliche Abfallsäcke zur Verfügung gestellt, die kostenlos der normalen Müllabfuhr beigestellt werden können oder beim Bauhof umsonst entsorgt werden können. In Einzelfällen erfolgt auch eine Abholung durch Mitarbeiter der KBE.

Zudem kümmern sich auch Verschönerungsvereine und Heimatverbände um öffentliche Flächen. So wurden im Ortsteil Hüthum Patenschaften für Verkehrsinseln übernommen. Leider ist dieses Projekt jedoch innerhalb von drei Jahren ausgelaufen, da sich keine Pflegekräfte mehr finden ließen.

Gerade in den Herbstmonaten ist die Sammlung von Blättern von öffentlichen Bäumen teilweise ein „sensibles“ Thema. Die Blätter werden von den Bürgern u.a. zu größeren Haufen auf öffentlichen Flächen zusammengetragen oder auch direkt auf die Straße entsorgt, wenn diese regelmäßig von einer Straßenkehrmaschine angefahren wird. Wie auch in anderen Gemeinden in der Nachbarschaft ist zu beobachten, dass in einigen Bereichen auch sogenannte „Laubkörbe“ in Eigeninitiative aufgestellt werden. Diese werden von der KBE geduldet und der Inhalt entsorgt - wie auch die aufgetürmten Blätterhaufen. Betroffen hiervon sind in erster Linie Straßen mit einem großen Bestand an städtischen Bäumen.

Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass bei der Kalkulation der Abfallgebühr für Grünabfälle ein Freibetrag von 2,50 Euro eingerechnet wurde, der von der Stadt getragen wird, um auf diese Weise das Laub von städtischen Bäumen über das Abfallgefäß des Bürgers mit zu entsorgen.

1.3 Konzept zur Reinigung der Stadt

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Reinigung der Stadt nicht nur von 10 Mitarbeitern der KBE, sondern auch von externen Kräften und privaten Helfern sichergestellt ist. Ca. 20 Personen sind regelmäßig für die Sauberhaltung des Stadtgebietes und der Pflege der Grünflächen im Einsatz:

2,5  MA Straßenreinigung                                           100 Wochenstunden
3     MA Abfallentsorgung                                           120 Wochenstunden
0,5  MA Straßenunterhaltung                                       20 Wochenstunden
4     MA Grünflächenunterhaltung                              160 Wochenstunden
10   Personen aus dem Sozialleistungsbereich          250 Wochenstunden
3     Personen TBH                                                     120 Wochenstunden
23 Personen                                                                770 Wochenstunden

Hinzu kommen die gewerblichen Mitarbeiter der von der KBE beauftragten Firmen des Gartenbaus und Sondereinsatz von Personal bei städtischen Großveranstaltungen.-

Bei der Häufigkeit der Reinigungsgänge und Intensität wird konzeptionell unterschieden nach drei Bereichen:
1. Gesamtgebiet der Stadt mit normaler Priorität
2. Zufahrtsstraßen der Stadt mit gesteigerter Priorität und
3. Innenstadtgebiete mit höchster Priorität

In dem zuletzt genannten Bereich ist ein besonderer Schwerpunkt auf die Rheinpromenade mit Rheinpark gelegt. Diese "Flaniermeile" genießt die höchste Prioritätenklasse.

1.4 Von der KBE unabhängige weitere Faktoren

Das Erscheinungsbild der Stadt ist jedoch auch abhängig von Gegebenheiten, die von der KBE nur bedingt zu beeinflussen sind. Diese beruhen in erster Linie auch auf der Frage nach der Zuständigkeit.

So sind nach der städtischen Satzung für die Sauberhaltung der Bürgersteige und Hauswände die jeweiligen Eigentümer des Grundstückes zuständig. Kommt es diesbezüglich zu Versäumnissen, werden in der Regel die Eigentümer mit einer Fristsetzung aufgefordert, den ordnungswidrigen Zustand zu beseitigen. Führt dies nicht zum Erfolg, folgt eine Ordnungsverfügung mit einer weiteren Fristsetzung. Aufgrund dieses vorgegebenen Verwaltungsverfahrens erstreckt sich somit ein solcher Missstand bereits über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen bevor die KBE im Wege der Ersatzvornahme für Abhilfe sorgen kann.

Für die Sauberhaltung und Pflege der städtischen Laternen und Elektrokästen sind die privaten Betreiber zuständig. Bisher gibt es keine Vereinbarung, diese Tätigkeit gegen Bezahlung zu übernehmen, so dass festgestellte Mängel diesbezüglich lediglich mit der Bitte um Beseitigung weitergegeben werden können.

Darüber hinaus ist das Erscheinungsbild einer Stadt auch geprägt durch den Zustand von privaten oft ungenutzten Flächen, um die sich der Eigentümer weitestgehend nicht kümmert. Hiergegen kann die Stadt nur unter ordnungsrechtlichen Gesichtspunkten vorgehen; d.h. das eine Gefahr von diesem Zustand ausgehen muss. Eine Sauberhaltung von Privateigentum gehört nicht zu den eigentlichen Aufgaben einer Gemeinde.
Das Gleiche gilt auch für die Objekte auf fremden Grund und Boden, wie z.B. Plakatwänden.

Ein weiteres Problemfeld in diesem Zusammenhang ist das Fehlverhalten der Bürger. Angesichts von 125 Abfallbehältern in der Innenstadt ist es nur schwer verständlich, warum Hundekotbeutel im öffentlichen Bereichen einfach nur weggeworfen werden. Zudem besteht nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt für jeden Hundebesitzer die Pflicht, die Hinterlassenschaften ordnungsgemäß zu entsorgen.

Auch die Entsorgung des privaten Abfalls in ein öffentliches Abfallgefäß entspricht sicherlich nicht einer normalen Nutzung. Desweiteren ist der Trend zu beobachten, dass eigene Grünschnittabfälle über den öffentlichen Straßenraum entsorgt werden.

Ein weiteres Problem insbesondere in der Innenstadt ist an den Tagen zu beobachten, an denen die Sperrmüllabfuhr stattfindet. Häufig werden diesen Ablagerungen am Straßenrand Abfälle beigestellt, die nicht dem Sperrmüll zugehören und über die graue Tonne oder Sondermülltermine zu entsorgen wären. Ein Verursacher lässt sich in der Regel nur in Ausnahmefällen finden.

Das beauftragte Abfuhrunternehmen ist vor dem Hintergrund der Erzielung eines Erziehungseffektes vertraglich nicht verpflichtet, mit Ausnahme des angemeldeten Sperrmülls alle Gegenstände mitzunehmen. Zudem verfügt er im Falle von Sondermüll auch nicht über geeignete Gerätschaften vor Ort.. So verbleiben diese „unschönen“ Gegenstände zunächst am Ort. Obwohl die KBE sich bemüht den Verursacher ausfindig zu machen, ist häufig die "Nachabfuhr" die einzige Möglichkeit hier für umgehende Abhilfe zu sorgen.

2.   Zusätzliche Maßnahmen

Trotz des oben beschriebenen Aufwands für die Sauberhaltung der Stadt, kann kein Konzept so perfekt sein, als dass es nicht noch Platz für Verbesserungen ließe. Dies ist auch die Ansicht der CDU, SPD und FDP. Die genannten Parteien haben entsprechende Anträge an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein gestellt, die inhaltlich das gleiche Thema behandeln und zusammengefasst nunmehr Gegenstand der Beratungen im Betriebsausschuss der KBE sind.

2.1 Einstellung eines Innenstadthausmeisters (Antrag der CDU)

Seit 2014 ist bei der KBE eine Halbtagsstelle für einen Hausmeister für die Rheinpromenade angesiedelt. Die Erfahrungen hiermit sind äußerst positiv. Die Anzahl der Beschwerden haben sich merklich reduziert. Dies ist jedoch insbesondere auf den Inhaber dieser Stelle zurück zu führen, der seine Arbeit mit sehr viel Engagement und Fachkenntnis umsetzt.
Zum Aufgabengebiet gehört nicht nur die Koordination zur Sauberhaltung sondern auch die eigenständige und eigenverantwortliche Reparatur und Instandsetzung von städtischen Inventar und Mobiliar wie z.B. Verkehrszeichen und Bänken. Mängel sollen selbst erkannt und geeignet behoben werden. Dazu zählt auch die Verfolgung von oben beschriebenen Verwaltungsverfahren, wie sie im vorherigen Absatz beschrieben wurden. Bei größeren Aktionen besteht prinzipiell in Absprache mit der Bauhofleitung Zugriff auf alle Ressourcen der KBE.

Vom Grundsatz her ist es sinnvoll, dieses Konzept auch auf das gesamte Innenstadtgebiet auszudehnen. Zunächst gilt es jedoch, das Einsatzgebiet abzugrenzen. Nach Ansicht der Betriebsleitung wäre es sinnvoll, das Innenstadtgebiet als Fläche innerhalb der Wälle und dem angrenzenden Umfeld des Bahnhofs zu definieren.

Das Arbeitsgebiet Rheinpromenade ist ein in sich abgeschlossener und fertiger Bereich, dessen gewünschter Zustand weitestgehend vorgegeben ist. Das Innenstadtgebiet ist jedoch um ein Vielfaches größer und hinsichtlich seiner strukturellen Ausgestaltung differenzierter. Offensichtliche Mängel können jedoch umgehend beseitigt werden. Lediglich gestalterische Elemente sind im Aufgabenkatalog mit dem Fachbereich 5 im Vorfeld und je nach Bedarf abzuklären.
Zudem fällt die Unterstützung anderer Kräfte – wie an der Rheinpromenade – für den Gesamtbereich erheblich geringer aus. Daher scheiden gewisse Tätigkeiten wie an der Rheinpromenade aus dem allgemeinen Aufgabenkatalog aus, wie z.B. die Entkrautung von Bürgersteigen.

Zusammen mit dem Hausmeister für die Rheinpromenade kann eine bessere Koordination der sonstigen Einsatzkräfte abgesprochen werden. Zudem ist eine vernünftige Vertretungsregel möglich. Zusätzliche Gerätschaften oder Fahrzeuge wären nicht anzuschaffen.

Die Betriebsleitung befürwortet daher diesen Antrag vom Grundsatz her. Es ist jedoch davon auszugehen, dass angesichts eines eventuellen Bewerbungsverfahrens die Umsetzung erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr erfolgen kann, so dass die mit einem Sperrvermerk versehenen zusätzlichen Mittel in Höhe von 60 T€ für 2017 nur anteilig in Anspruch genommen werden müssten.

2.2 Verstärkte Beteiligung der Bürger (Antrag der SPD)

Von dieser Möglichkeit wurde bereits in der Vergangenheit seitens der KBE Gebrauch gemacht. Neben den genannten Einzelfällen besteht jedoch auch eine enge Kooperation mit Heimatverbänden und Verschönerungsvereinen. Es ist aber fraglich, ob in dieser Hinsicht eine größere Bereitschaft der betroffenen Bürger im Einzelfall zu erzielen sein wird. Vorstellbar ist hier insbesondere bei einem Ausbau und der Neugestaltung von Straßen - auch bereits in der Planungsphase - mit dem Bürger auf eine spätere Übernahme der Pflegetätigkeit hinzuwirken.

2.3 Aufstellung von Laubkörben (Antrag der SPD)

Wie oben beschrieben, wird der Einsatz von privat aufgestellten Laubkörben in der Herbstzeit lediglich geduldet und die Entleerung vorgenommen. Dies ist auch geübte Praxis in den Nachbargemeinden. Insoweit steht weiteren Initiativen diesbezüglich nichts entgegen. Es sollte jedoch aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht darauf verzichtet werden, diese Behältnisse durch die KBE aufstellen zu lassen.

2.4 Aufstellung von zusätzlichen Papierkörben (Antrag der FDP)

An die Aufstellung und Anzahl von öffentlichen Papierkörben in einem Stadtkerngebiet sind sicherlich andere Anforderungen zu stellen als in den Außenbezirken. Hier befinden sich in der Regel derartige Behältnisse nur dann, wenn vor Ort die Möglichkeit für ein "Verweilen" ( z.B. Sitzbänke, Bushaltestellen ) gegeben ist. Dog-Station sind hier die Ausnahme.

Nach Ansicht der Betriebsleitung scheint die Anzahl der Papierkörbe mit 539 Stück           ( Stand: 01.03.2017 ) im Stadtgebiet in der Regel ausreichend zu sein. Dies gilt insbesondere für die Innenstadt. Dennoch wird seitens der KBE intern überprüft werden, ob in dem genannten Gebiet s`Heerenberger Straße, Gerhard-Storm-Straße und Seufzerallee aufgrund veränderter Verhältnisse zusätzlicher Bedarf besteht. Dabei sollte jedoch die oben beschriebene Vorgabe beachtet werden.

Das Thema Entsorgung von Hundekotbeuteln ist in der Tat ein ständiges Ärgernis.
Jede Dog-Station verfügt nicht nur über 2000 Hundekotbeutel sondern auch über ein geeignetes Abfallbehältnis. Auch eine Entsorgung über die häusliche Mülltonne ist sicherlich zumutbar. Dennoch werden diese Beutel nicht selten einfach "in die Landschaft" entsorgt. Für eine Abhilfe kann jedoch nur der Bürger selbst sorgen.

2.5 Organisation der Sperrmüllentsorgung

Die Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes der Stadt Emmerich am Rhein - insbesondere der Innenstadt – an Tagen der Sperrmüllentsorgungen ist bereits oben erörtert worden. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Betriebsleitung mit dem Dienstleister ein mögliches Konzept entwickelt, das aufgrund vertragsrechtlicher Bestimmungen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Betriebsausschusses in einem gesonderten Tagesordnungspunkt behandelt werden soll.

2.6 Zusammenfassung

Unter den vorgenannten Rahmenbedingungen schlägt die Betriebsleitung daher folgendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Sauberkeit der Stadt vor:

1. Einrichtung einer Stelle als Innenstadthausmeister
2. Förderung von Beteiligungen der Anwohner, insbesondere
    bei der Neugestaltung von Straßenflächen
3. Weitere Duldung von sogenannten „Laubkörben“ in der
    Herbstzeit und die Leerung dieser Behältnisse
4. Überprüfung des Bedarfs an zusätzlichen Abfallgefäßen
5. Siehe TOP 13 nichtöffentlicher Teil

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter