Betreff
Bebauungsplanverfahren V 3/1 - Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße -;
hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
05 - 16 1063/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich Hueskampstraße, Schnittstelle Auweg und Grüne Straße einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung V 3/1 -Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße-.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

Zur Straßenplanung

 

Anlass

Im Rahmen des Bahnübergangsbeseitigungskonzeptes als Folge des geplanten Ausbaus eines dritten Gleises innerhalb der Bahnstrecke Arnheim-Oberhausen (Betuwe; Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, hier Planfeststellungsabschnitt 3.3) sollen die derzeit schienengleichen Bahnübergänge Grüne Straße und Broichstraße aufgehoben werden. Stattdessen soll ein Ersatzbauwerk ca. 80 m in östliche Richtung von dem derzeitigen Übergang an der Broichstraße errichtet werden. Dazu ist es erforderlich, die Verkehrswege in dem Bereich neu zu planen, teilw. zu verbreitern und umzulegen.

 

Beschreibung und Querschnitt

Die Stadt verfolgt das Ziel, eine sichere Verbindung für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer zu errichten, da dies eine Haupt-Radverbindung zwischen Praest und Emmerich darstellen wird. Aufgrund dessen ist entlang der geplanten 6,50 m breiten Fahrbahn für PKW ein Rad- und Gehweg mit einer Breite von 2,50 m geplant.

 

Die neu zu errichtende Straße soll beginnend bei Haus Grüne Straße 50 bis zur Ersatzmaßnahme EÜ Broichstraße und der Broichstraße (alt) führen.

 

Ein Teil der erforderlichen Maßnahme wird planfestgestellt. In den Planfeststellungs-unterlagen sind ebenfalls entsprechende Geh- und Radwege berücksichtigt.

Beidseitig sind Mulden für die Entwässerung der Straße vorgesehen. Nördlich der Straße bzw. im Bereich des Auweges in östliche Richtung beträgt die Breite der Mulden 2,50 m und in südliche bzw. westliche Richtung 2,00 m.

Die Kurvenbereiche der geplanten Straße sind jeweils für den Begegnungsfall LKW/LKW verbreitert.

Die Hueskampstraße wird in Höhe des Grundstücks Auweg 21 in südliche Richtung verlegt, damit die Wegeführung verkehrsfreundlicher wird.

 

Entwässerung

Das auf der Straßenfläche anfallende Regenwasser soll über Mulden versickert werden.

Die geplante Straße grenzt teilweise an das Wasserschutzgebiet Emmerich-Vrasselt. Das Wasserschutzgebiet wird nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Kreis Kleve zeitnah aufgehoben werden.

 

 

Zum Bebauungsplanverfahren

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung der Verbreiterung und teilw. Verlegung der Verkehrsfläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser erhält die Bezeichnung V 3/1 –Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße-.

Die gesamte Fläche, die für die Straßenbaumaßnahme erforderlich ist, einschließlich Mulden und Böschungskanten, wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.

Im Vorentwurf des Bebauungsplanes ist der Bereich der geplanten Verkehrsführung, der planfestgestellt wird, dargestellt, damit der Öffentlichkeit die gesamte geplante Trassenführung veranschaulicht wird.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein ist eine veraltete Planung der örtlichen Hauptverkehrsstraße dargestellt. Die Darstellung soll an die aktuellen Planungen angepasst werden.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes zu schaffen, wird daher auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Anpassung der Darstellungen erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Das Verfahren läuft unter der Nummer 86 der Flächennutzungsplanänderungen.

 

 

Zu den Kosten der Straßenbaumaßnahme

 

Die Kosten der Straßenbaumaßnahme werden zur Zeit ermittelt. Hierzu sind noch Abstimmungen mit der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich Zuwendungsmöglichkeiten sowie der Deutschen Bahn AG bezüglich Kostendrittelung nach dem Eisenbahnkreuzungs-gesetz notwendig.

Nach Klärung der Kostenaufteilung wird die detaillierte Straßenplanung im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt.

 

 

Zu 2)

Die Auswirkungen der Planung gegenüber der Öffentlichkeit sind als nur geringfügig zu erachten. Zudem sind die Planungsabsichten der Öffentlichkeit bereits in Verbindung mit dem Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 bekannt. Daher findet die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einfachen Bürgerbeteiligung im Sinne des Punktes 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren zur Erörterung der Planungsabsichten statt.

 

Die Grundstückeigentümer werden durch persönliche Anschreiben auf die Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter