hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich
Hueskampstraße, Schnittstelle Auweg und Grüne Straße einen Bebauungsplan
aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung V 3/1
-Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße-.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes
in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Zur
Straßenplanung
Anlass
Im Rahmen des
Bahnübergangsbeseitigungskonzeptes als Folge des geplanten Ausbaus eines
dritten Gleises innerhalb der Bahnstrecke Arnheim-Oberhausen (Betuwe;
Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, hier Planfeststellungsabschnitt 3.3)
sollen die derzeit schienengleichen Bahnübergänge Grüne Straße und Broichstraße
aufgehoben werden. Stattdessen soll ein Ersatzbauwerk ca. 80 m in östliche
Richtung von dem derzeitigen Übergang an der Broichstraße errichtet werden.
Dazu ist es erforderlich, die Verkehrswege in dem Bereich neu zu planen, teilw.
zu verbreitern und umzulegen.
Beschreibung und
Querschnitt
Die Stadt verfolgt
das Ziel, eine sichere Verbindung für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für
Fußgänger und Radfahrer zu errichten, da dies eine Haupt-Radverbindung zwischen
Praest und Emmerich darstellen wird. Aufgrund dessen ist entlang der geplanten
6,50 m breiten Fahrbahn für PKW ein Rad- und Gehweg mit einer Breite von 2,50 m
geplant.
Die neu zu
errichtende Straße soll beginnend bei Haus Grüne Straße 50 bis zur
Ersatzmaßnahme EÜ Broichstraße und der Broichstraße (alt) führen.
Ein Teil der
erforderlichen Maßnahme wird planfestgestellt. In den
Planfeststellungs-unterlagen sind ebenfalls entsprechende Geh- und Radwege
berücksichtigt.
Beidseitig sind
Mulden für die Entwässerung der Straße vorgesehen. Nördlich der Straße bzw. im
Bereich des Auweges in östliche Richtung beträgt die Breite der Mulden 2,50 m
und in südliche bzw. westliche Richtung 2,00 m.
Die Kurvenbereiche
der geplanten Straße sind jeweils für den Begegnungsfall LKW/LKW verbreitert.
Die Hueskampstraße
wird in Höhe des Grundstücks Auweg 21 in südliche Richtung verlegt, damit die
Wegeführung verkehrsfreundlicher wird.
Entwässerung
Das auf der
Straßenfläche anfallende Regenwasser soll über Mulden versickert werden.
Die geplante Straße
grenzt teilweise an das Wasserschutzgebiet Emmerich-Vrasselt. Das
Wasserschutzgebiet wird nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Düsseldorf
und dem Kreis Kleve zeitnah aufgehoben werden.
Zum
Bebauungsplanverfahren
Zur
planungsrechtlichen Sicherung der Verbreiterung und teilw. Verlegung der
Verkehrsfläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser
erhält die Bezeichnung V 3/1 –Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße-.
Die gesamte Fläche,
die für die Straßenbaumaßnahme erforderlich ist, einschließlich Mulden und
Böschungskanten, wird als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt.
Im Vorentwurf des
Bebauungsplanes ist der Bereich der geplanten Verkehrsführung, der
planfestgestellt wird, dargestellt, damit der Öffentlichkeit die gesamte
geplante Trassenführung veranschaulicht wird.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein ist eine veraltete Planung der
örtlichen Hauptverkehrsstraße dargestellt. Die Darstellung soll an die
aktuellen Planungen angepasst werden.
Um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes zu
schaffen, wird daher auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Anpassung der Darstellungen erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
BauGB. Das Verfahren läuft unter der Nummer 86 der
Flächennutzungsplanänderungen.
Zu den
Kosten der Straßenbaumaßnahme
Die
Kosten der Straßenbaumaßnahme werden zur Zeit ermittelt. Hierzu sind noch
Abstimmungen mit der Bezirksregierung Düsseldorf bezüglich
Zuwendungsmöglichkeiten sowie der Deutschen Bahn AG bezüglich Kostendrittelung
nach dem Eisenbahnkreuzungs-gesetz notwendig.
Nach Klärung der Kostenaufteilung wird die detaillierte Straßenplanung
im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt.
Zu 2)
Die Auswirkungen der Planung gegenüber der Öffentlichkeit sind als nur
geringfügig zu erachten. Zudem sind die Planungsabsichten der Öffentlichkeit
bereits in Verbindung mit dem Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 bekannt.
Daher findet die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einfachen Bürgerbeteiligung im Sinne des Punktes
3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren
zur Erörterung der Planungsabsichten statt.
Die Grundstückeigentümer werden durch persönliche Anschreiben auf die
Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter