hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den
Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein in Vrasselt dahingehend zu
ändern, dass die nicht mehr verfolgte, aber noch als geplante
Hauptverkehrsstraße dargestellte Trasse nördlich und südlich der Bahn als
Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird und dass die neu geplante
Trasse, die derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist,
umgewandelt wird in eine Darstellung Örtliche Hauptverkehrsstraße.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus der beigefügten Karte.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Konzeptes in der Form
der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Im Rahmen des Bahnübergangsbeseitigungskonzeptes
als Folge des geplanten Ausbaus eines dritten Gleises innerhalb der Bahnstrecke
Arnheim-Oberhausen (Betuwe; Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, hier
Planfeststellungsabschnitt 3.3) sollen die derzeit schienengleichen Bahnübergänge
Grüne Straße und Broichstraße aufgehoben werden. Stattdessen soll ein
Ersatzbauwerk ca. 80 m in östliche Richtung von dem derzeitigen Übergang an der
Broichstraße errichtet werden. Dazu ist es erforderlich, die Verkehrswege in
dem Bereich neu zu planen, teilw. zu verbreitern und umzulegen.
Zur
planungsrechtlichen Sicherung der Verbreiterung und teilw. Verlegung der
Verkehrsfläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser
erhält die Bezeichnung V 3/1 –Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße-.
Im
Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein ist eine veraltete Planung der
örtlichen Hauptverkehrsstraße dargestellt. Die Darstellung soll an die
aktuellen Planungen angepasst werden.
Um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes zu
schaffen, wird daher auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Die Anpassung der Darstellungen erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3
BauGB. Das Verfahren läuft unter der Nummer 86 der Flächennutzungsplanänderungen.
Die bestehende
Darstellung im Bereich der geplanten Straßenbaumaßnahme stellt derzeit eine
Fläche für die Landwirtschaft dar und soll künftig eine örtliche
Hauptverkehrsstraße darstellen. Der Bereich der alten Trassenplanung stellt
derzeit eine geplante örtliche Hauptverkehrsstraße dar und soll künftig eine
Fläche für die Landwirtschaft darstellen.
Zu 2)
Die Auswirkungen der Planung gegenüber der Öffentlichkeit sind als nur
geringfügig zu erachten. Zudem sind die Planungsabsichten der Öffentlichkeit
bereits in Verbindung mit dem Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 bekannt.
Daher findet die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einfachen Bürgerbeteiligung im Sinne des Punktes
3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren
zur Erörterung der Planungsabsichten statt.
Die Grundstückeigentümer werden durch persönliche Anschreiben auf die
Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter