Betreff
86. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße -;
hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
05 - 16 1064/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein in Vrasselt dahingehend zu ändern, dass die nicht mehr verfolgte, aber noch als geplante Hauptverkehrsstraße dargestellte Trasse nördlich und südlich der Bahn als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird und dass die neu geplante Trasse, die derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, umgewandelt wird in eine Darstellung Örtliche Hauptverkehrsstraße.

 

Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Konzeptes in der Form der einfachen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Im Rahmen des Bahnübergangsbeseitigungskonzeptes als Folge des geplanten Ausbaus eines dritten Gleises innerhalb der Bahnstrecke Arnheim-Oberhausen (Betuwe; Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, hier Planfeststellungsabschnitt 3.3) sollen die derzeit schienengleichen Bahnübergänge Grüne Straße und Broichstraße aufgehoben werden. Stattdessen soll ein Ersatzbauwerk ca. 80 m in östliche Richtung von dem derzeitigen Übergang an der Broichstraße errichtet werden. Dazu ist es erforderlich, die Verkehrswege in dem Bereich neu zu planen, teilw. zu verbreitern und umzulegen.

 

Zur planungsrechtlichen Sicherung der Verbreiterung und teilw. Verlegung der Verkehrsfläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Dieser erhält die Bezeichnung V 3/1 –Ersatzmaßnahme BÜ Grüne Straße-.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein ist eine veraltete Planung der örtlichen Hauptverkehrsstraße dargestellt. Die Darstellung soll an die aktuellen Planungen angepasst werden.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des Bebauungsplanes zu schaffen, wird daher auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Anpassung der Darstellungen erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB. Das Verfahren läuft unter der Nummer 86 der Flächennutzungsplanänderungen.

 

Die bestehende Darstellung im Bereich der geplanten Straßenbaumaßnahme stellt derzeit eine Fläche für die Landwirtschaft dar und soll künftig eine örtliche Hauptverkehrsstraße darstellen. Der Bereich der alten Trassenplanung stellt derzeit eine geplante örtliche Hauptverkehrsstraße dar und soll künftig eine Fläche für die Landwirtschaft darstellen.

 

 

Zu 2)

Die Auswirkungen der Planung gegenüber der Öffentlichkeit sind als nur geringfügig zu erachten. Zudem sind die Planungsabsichten der Öffentlichkeit bereits in Verbindung mit dem Planfeststellungsverfahren ABS 46/2 bekannt. Daher findet die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einfachen Bürgerbeteiligung im Sinne des Punktes 3.1 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren zur Erörterung der Planungsabsichten statt.

 

Die Grundstückeigentümer werden durch persönliche Anschreiben auf die Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter