hier: 1) Bericht über die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
Abs. 1 BauGB
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu I) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt zur Kenntnis, dass im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Stellungnahmen
eingegangen sind.
Zu II.1 - 5) Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und
die jeweiligen Ausführungen der Verwaltung dazu zur Kenntnis.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, den beiliegenden
Flächennutzungsplanänderungsentwurf im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und beauftragt die Verwaltung auf
dieser Grundlage die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB hat vom 12.12.2016 bis zum 13.01.2017 einschließlich stattgefunden. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde parallel dazu durchgeführt.
Bei diesen Beteiligungen gingen die nachfolgenden Stellungnahmen ein, über die ein Beschluss herbeizuführen ist, ob und wie die hierin geäußerten Bedenken oder Anregungen im weiteren Planverfahren Berücksichtigung finden sollen.
I Ergebnisse der
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.
II Ergebnisse der Behördenbeteiligung
nach § 4 Abs. 1 BauGB
II 1.) Stellungnahme der Technischen Werke Emmerich
Die Technischen Werke Emmerich weisen in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Planbereich abwassertechnisch nicht erschlossen ist und in absehbarer Zeit nicht an das öffentliche Kanalsystem angeschlossen werden soll. Somit ist eine Versickerungsanlage notwendig. Es muss geprüft werden, ob eine Vorbehandlung des anfallenden Regenwassers erforderlich ist. Des Weiteren ist eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung notwendig.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Planungsunterlagen sind um Details zur Beseitigung des Niederschlagwassers ergänzt worden. Von der Fahrstreifenmitte aus erhält die Stellplatzfläche ein Gefälle von ca. 2,5% nach außen und Süden verlaufend. Das Niederschlagswasser wird im südlichen Teil der Stellplatzfläche gefasst und über eine Rohrleitung an die bestehende Niederschlagswasserleitung unter dem alten LKW-Parkplatz angeschlossen. Das gesammelte Niederschlagswasser wird einem Lamellenklärer zugeleitet, vorbehandelt und ortsnah versickert.
II 2.) Stellungnahme der Stadtwerke Emmerich
Die Stadtwerke verweisen in ihrer Stellungnahme auf verschiedene Leitungen, die bei der Planung und Ausführung von Baumaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Stellungnahme der Verwaltung
Ein entsprechender Hinweis wird im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens aufgenommen. Genaueres wird anschließend im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geregelt.
II 3.) Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde des
Kreises Kleve
Von dem eingebauten Material dürfen keine negativen Einflüsse auf die Umgebung (Auswaschung von Schadstoffen etc.) ausgehen. Dies gilt sowohl für den neuen Parkplatz (östlicher Bereich) als auch für den alten Parkplatz (westlicher Bereich).
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des parallel laufenden Bebauungsplanverfahrens wurde eine Bodenuntersuchung durchgeführt. Die Ergebnisse wurden der Unteren Bodenschutzbehörde vorgelegt. Der vorgeschlagene Lösungsweg der Unteren Bodenschutzbehörde wird im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens befolgt.
II 4.) Stellungnahme des Dez. 54 (Gewässerschutz) der
Bez.-Reg.
Das Dez. 54 weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die kartografische Darstellung des Überschwemmungsgebietes des Rheins im Vorentwurf, im Umweltbericht sowie in der Begründung zur 92. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht dem aktuellen Überschwemmungsgebiet, das sich derzeit im Festsetzungsverfahren befindet, entspricht.
In der Begründung auf S. 9, Fußnote Nr. 6 wird auf anstatt auf Kartenblatt 12 der Hochwassergefahren- und risikokarten auf Kartenblatt 27 hingewiesen.
Noch nicht festgesetzte Überschwemmungsgebiete und Risikogebiete im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 WHG sollen im Flächennutzungsplan vermerkt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Der angesprochene Verweis auf S. 9, Fußnote Nr. 6 wurde entsprechend ausgetauscht. Die Anpassung der kartographischen Darstellungen wurde vorgenommen.
II 5.) Stellungnahme des Dez. 35.4
(Denkmalangelegenheiten) der Bez.-Reg.
Es werden keine Bedenken geäußert. Dennoch wird zur Wahrung sämtlicher denkmalrechtlicher Belange empfohlen, das LVR-Amt für Denkmalpflege und das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege sowie die zuständige untere Denkmalbehörde zu beteiligen.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Empfehlung wird Folge geleistet.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Für die Übernahme
der Planungskosten, die der Stadt Emmerich am Rhein durch dieses Verfahren
entstehen, wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, in dem sich der
Antragsteller verpflichtet, die Planungskosten zu übernehmen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter