hier: Antrag Nr. XII/2017 der UWE-Ratsfraktion
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Begründung:
Gemäß § 48 Abs. 1 GO NW hat der Bürgermeister Vorschläge auf die
Tagesordnung zu setzen, die ihm fristgerecht von einem Fünftel der
Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.
Am 15.03.2017 formulierte die Fraktion UWE den vorgenannten Antrag; zum
Zeitpunkt der Festsetzung der Tagesordnung existiert die Fraktion UWE nicht
mehr. Ein einzelnes Ratsmitglied wäre über § 48 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in
Ermangelung des vorgeschriebenen Quorums bzw. seines fehlenden Fraktionsstatus
nicht befugt, die Aufnahme eines bestimmten Punktes auf die Tagesordnung zu
bewirken.
Die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ist somit aus
vorgenannten Gründen nicht möglich.
Inhaltlich wird die Anregung allerdings vollständig durch den unter TOP
19 formulierten Antrag der BGE-Ratsfraktion vom 21.03.2017 erfasst, so dass
materiell auf die Ausführungen und dem daraus erwachsenden Beschlussvorschlag
(hier: Ziffer 2) verwiesen wird.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister