Betreff
Beschluss der Offenlage des vorgestellten Einzelhandelsgutachtens;
hier: Antrag Nr. XII/2017 der UWE-Ratsfraktion
Vorlage
01 - 16 1073/2017
Art
Antrag

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 

 

Begründung:

Gemäß § 48 Abs. 1 GO NW hat der Bürgermeister Vorschläge auf die Tagesordnung zu setzen, die ihm fristgerecht von einem Fünftel der Ratsmitglieder oder einer Fraktion vorgelegt werden.

Am 15.03.2017 formulierte die Fraktion UWE den vorgenannten Antrag; zum Zeitpunkt der Festsetzung der Tagesordnung existiert die Fraktion UWE nicht mehr. Ein einzelnes Ratsmitglied wäre über § 48 Abs. 1 Satz 2 GO NRW in Ermangelung des vorgeschriebenen Quorums bzw. seines fehlenden Fraktionsstatus nicht befugt, die Aufnahme eines bestimmten Punktes auf die Tagesordnung zu bewirken.

Die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt ist somit aus vorgenannten Gründen nicht möglich.

Inhaltlich wird die Anregung allerdings vollständig durch den unter TOP 19 formulierten Antrag der BGE-Ratsfraktion vom 21.03.2017 erfasst, so dass materiell auf die Ausführungen und dem daraus erwachsenden Beschlussvorschlag (hier: Ziffer 2) verwiesen wird.

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister