Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen
des Haushaltsjahres 2016 zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Gemäß § 22 Abs. 4
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der
Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des
Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.
Die übertragenen
Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende
Position im Haushaltsplan 2017. Im Haushaltsjahr 2017 können diese Mittel zur
Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der
Jahresabschluss 2017 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme
ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2016.
Auswirkungen auf den
Ergebnisplan 2017 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehraufwendungen in
Höhe von 384.353,02 Euro
Auswirkungen auf den
Finanzplan 2016 (bei voller Inanspruchnahme):
Mehrauszahlungen
(konsumtiv) in Höhe von 384.353,02 Euro
Mehrauszahlungen
(investiv) in Höhe von 725.069,13 Euro
Mehrauszahlungen
insgesamt: 1.109.422,15
Euro
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
sh.
Sachdarstellung
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister