Betreff
Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2016
Vorlage
02 - 16 1083/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen des Haushaltsjahres 2016 zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und Finanzplan des Folgejahres vorzulegen, wenn Ermächtigungen übertragen werden.

 

Die übertragenen Ermächtigungen erhöhen im Rahmen der Planfortschreibung die entsprechende Position im Haushaltsplan 2017. Im Haushaltsjahr 2017 können diese Mittel zur Deckung der durch die Ermächtigungsübertragungen entstandenen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen herangezogen werden. Wirtschaftlich wird der Jahresabschluss 2017 belastet. Aufgrund der Verschiebung der Inanspruchnahme ergibt sich eine Verbesserung des Jahresergebnisses 2016.

 

Auswirkungen auf den Ergebnisplan 2017 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehraufwendungen in Höhe von                                              384.353,02 Euro

 

Auswirkungen auf den Finanzplan 2016 (bei voller Inanspruchnahme):

 

Mehrauszahlungen (konsumtiv) in Höhe von                                        384.353,02 Euro

Mehrauszahlungen (investiv) in Höhe von                                725.069,13 Euro

Mehrauszahlungen insgesamt:                                               1.109.422,15 Euro

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

sh. Sachdarstellung

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister