Betreff
Antrag auf Abberufung und Neubesetzung der Gremien;
hier: Antrag Nr. XIII/2017 der CDU-Ratsfraktion
Vorlage
02 - 16 1075/2017/1
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein ruft die derzeit von ihm in den Aufsichtsrat der Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH entsandten Personen mit sofortiger Wirkung ab und entsendet neu die folgenden Personen:

 

Mitglied                                                                        namentliche/r Vertreter/in

1. Bürgermeister, Hinze, Peter                                   Stadtkämmerer Siebers, Ulrich

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

 

  1. Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die derzeit von ihm entsandten Personen im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH ihr Amt mit sofortiger Wirkung niederlegen und entsendet neu die nachfolgend genannten Personen:

 

Mitglied                                                            namentliche/r Vertreter/in

1. Bürgermeister Hinze, Peter                                    Erster Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

Begründung:

 

Aufgrund zahlreicher Verschiebungen von Mitgliedern bei der Fraktionszugehörigkeit sowie Bildung neuer Fraktionen geben die Besetzungen in den Gremien (Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen) nicht in allen Fällen  die nach § 50 Abs. 3 und 4 GO NRW geforderte Verteilung der Sitze nach der Verhältniswahl Hare/Niemeyer wider.

 

Die Gesellschaftsverträge der im Antrag aufgeführten Gesellschaften Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH (EGD), Stadtwerke Emmerich GmbH (SWE), Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH (TWE) und Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH (Wifö) sehen unterschiedliche Reglungen zur Bestimmung und Abberufung von entsandten Vertretern vor:

 

§ 10 Gesellschaftsvertrag EGD

Abs. 2:            „Die vom Stadtrat und von der Gesellschafterversammlung entsandten bzw. gewählten Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Rates der Stadt Emmerich am Rhein entsandt bzw. gewählt. …“

Abs. 3:             „Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden … niederlegen.“

 

Eine unterjährige Abberufung entsandter Mitglieder durch den Rat ist nicht vorgesehen.

 

§ 8 Gesellschaftsvertrag SWE

 

Abs. 3:            „Die durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Rates entsandt. …“

Abs. 4:            „Jedes ordentliche Mitglied und jeder persönlicher Stellvertreter kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden niederlegen.“

 

Eine unterjährige Abberufung entsandter Mitglieder durch den Rat ist nicht vorgesehen.

 

§ 8 Gesellschaftsvertrag TWE

 

Abs. 2:            „… Die Stadt Emmerich am Rhein sowie die GELSENWASSER AG sind berechtigt, alle oder einzelne der von ihnen jeweils in den Aufsichtsrat entsandten Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates abzuberufen, sofern sie gleichzeitig neue Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden.“

 

Für dieses Gremium ist die Abberufung einzelner oder aller entsandten Mitglieder immer

möglich.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein entsendet 9 Mitglieder [einschl. des Bürgermeisters], von

denen 8 vom Rat gewählt werden.

Nach der Kommunalwahl in 2014 betrug die Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer wie folgt:

 

CDU               3 Sitze              derzeit:            Arntzen, Brouwer, Spiegelhoff,

                                                Vertreter:         Hövelmann, Langer, Gorgs

SPD                2 Sitze              derzeit:            Labod, Lindemann,

                                                Vertreter:         Seyrek, Gerritschen

BGE                1 Sitz                derzeit:            Bongers,

                                                Vertreter:         Sigmund

GRÜNE          1 Sitz                derzeit:            Kaiser,

                                                Vertreter:         Siebers

Embrica          1 Sitz                derzeit:            Meschkapowitz

                                                Vertreter:         Kukulies

 

Nach der aktuellen Sitzverteilung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein beträgt die

Sitzverteilung im Aufsichtsrat der TWE wie folgt

 

bei 6 Ratsfraktionen:

 

CDU               3 Sitze              (unverändert)

SPD                2 Sitze              (unverändert)

BGE                1 Sitz                (unverändert)

GRÜNE          0 oder 1 Sitz   (unverändert oder -1) *

Embrica          0 oder 1 Sitz   (unverändert oder -1) *

UWE               0 oder 1 Sitz   (evtl. +1) *

                        *Losverfahren zwischen GRÜNE/Embrica/UWE um Sitze 7 und 8

 

Die Abberufung und Neubesetzung wurde in den Beschlussvorschlag 1) aufgenommen.

 

Gesellschaftsvertrag Wifö

 

§ 7 Abs. 1       „Die Gesellschafterversammlung besteht aus 11 Mitgliedern. Hiervon entsendet die Stadt Emmerich am Rhein unter Beachtung der Bestimmungen des § 113 GO NRW sieben und die anderen Gesellschafter jeweils zwei Mitglieder. …“

 

Das ist alles. Über Verzicht, Abberufung oder Stellvertreter ist nichts weiter im

Gesellschaftsvertrag geregelt, so dass nur die allgemeine Reglung nach § 113 GO NRW

ausschließlich zur Anwendung kommt:

 

§ 113 Abs. 1   „Die Vertreter der Gemeinde in Beiräten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen ….  Die vom Rat bestellten Vertreter haben ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen. …“

 

Auf Beschluss des Rates haben die Vertreter jederzeit ihre Mitgliedschaft in der

Gesellschafterversammlung niederzulegen.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein entsendet 7 Mitglieder [einschl. des Bürgermeisters], von

denen 6 vom Rat gewählt werden.

Nach der Kommunalwahl in 2014 betrug die Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer wie folgt:

 

CDU               2 Sitze              derzeit:            Frisch, Reintjes,

                                                Vertreter:         Arntzen, Elbers

SPD                2 Sitze              derzeit:            Schaffeld, Seyrek,

                                                Vertreter:         Trüpschuch, Mölder   

BGE                1 Sitz                derzeit:            Bartels, G.,

                                                Vertreter:         Spiertz

GRÜNE          0 Sitze

Embrica          1 Sitz                derzeit:            Schulte, U.

                                                Vertreter:         Stevens

 

Nach der aktuellen Sitzverteilung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein beträgt die

Sitzverteilung in der Gesellschafterversammlung der Wifö wie folgt

 

bei 6 Ratsfraktionen:

 

CDU               3 Sitze             (+ 1)

SPD                2 Sitze              (unverändert)

BGE                1 Sitz                (unverändert)

GRÜNE          0 Sitze              (unverändert)

Embrica          0 Sitze             (- 1)

UWE               0 Sitze

 

Die Abberufung und Neubesetzung wurde in den Beschlussvorschlag 2) aufgenommen.

 

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister