hier: Antrag Nr. XIII/2017 der CDU-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
- Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein ruft die derzeit von ihm in den Aufsichtsrat der
Technischen Werke Emmerich am Rhein GmbH entsandten Personen mit
sofortiger Wirkung ab und entsendet neu die folgenden Personen:
Mitglied namentliche/r
Vertreter/in
1. Bürgermeister, Hinze, Peter Stadtkämmerer
Siebers, Ulrich
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
- Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die derzeit von ihm entsandten
Personen im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungs- und
Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH ihr Amt mit sofortiger
Wirkung niederlegen und entsendet neu die nachfolgend genannten Personen:
Mitglied namentliche/r
Vertreter/in
1. Bürgermeister Hinze, Peter Erster
Beigeordneter Dr. Wachs, Stefan
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Begründung:
Aufgrund zahlreicher Verschiebungen von Mitgliedern bei der
Fraktionszugehörigkeit sowie Bildung neuer Fraktionen geben die Besetzungen in
den Gremien (Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen) nicht in allen
Fällen die nach § 50 Abs. 3 und 4 GO NRW
geforderte Verteilung der Sitze nach der Verhältniswahl Hare/Niemeyer wider.
Die Gesellschaftsverträge der im Antrag aufgeführten Gesellschaften
Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH (EGD), Stadtwerke
Emmerich GmbH (SWE), Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH (TWE) und
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH
(Wifö) sehen unterschiedliche Reglungen zur Bestimmung und Abberufung von
entsandten Vertretern vor:
§ 10 Gesellschaftsvertrag EGD
Abs. 2: „Die vom Stadtrat und von der
Gesellschafterversammlung entsandten bzw. gewählten Mitglieder des
Aufsichtsrates werden für die Dauer der
jeweiligen Wahlperiode des Rates der Stadt Emmerich am Rhein entsandt bzw.
gewählt. …“
Abs. 3: „Jedes Mitglied des Aufsichtsrates
kann sein Amt unter Einhaltung einer vierwöchigen Frist durch eine schriftliche
Erklärung gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden … niederlegen.“
Eine unterjährige
Abberufung entsandter Mitglieder durch den Rat ist nicht vorgesehen.
§ 8
Gesellschaftsvertrag SWE
Abs. 3: „Die durch den Rat der Stadt
Emmerich am Rhein entsandten Mitglieder des Aufsichtsrates werden für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode
des Rates entsandt. …“
Abs. 4: „Jedes ordentliche Mitglied und
jeder persönlicher Stellvertreter kann sein Amt unter Einhaltung einer
vierwöchigen Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem
Aufsichtsratsvorsitzenden niederlegen.“
Eine unterjährige
Abberufung entsandter Mitglieder durch den Rat ist nicht vorgesehen.
§ 8 Gesellschaftsvertrag TWE
Abs. 2: „… Die Stadt Emmerich am Rhein sowie
die GELSENWASSER AG sind berechtigt,
alle oder einzelne der von ihnen jeweils in den Aufsichtsrat entsandten
Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates abzuberufen,
sofern sie gleichzeitig neue Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden.“
Für dieses Gremium
ist die Abberufung einzelner oder aller entsandten Mitglieder immer
möglich.
Die Stadt Emmerich
am Rhein entsendet 9 Mitglieder [einschl.
des Bürgermeisters], von
denen 8 vom Rat gewählt werden.
Nach der
Kommunalwahl in 2014 betrug die Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer wie folgt:
CDU 3 Sitze derzeit: Arntzen,
Brouwer, Spiegelhoff,
Vertreter:
Hövelmann, Langer, Gorgs
SPD 2 Sitze derzeit: Labod,
Lindemann,
Vertreter:
Seyrek, Gerritschen
BGE 1 Sitz derzeit: Bongers,
Vertreter:
Sigmund
GRÜNE 1 Sitz derzeit:
Kaiser,
Vertreter:
Siebers
Embrica 1 Sitz derzeit:
Meschkapowitz
Vertreter:
Kukulies
Nach der aktuellen
Sitzverteilung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein beträgt die
Sitzverteilung im
Aufsichtsrat der TWE wie folgt
bei 6
Ratsfraktionen:
CDU 3 Sitze (unverändert)
SPD 2 Sitze (unverändert)
BGE 1 Sitz (unverändert)
GRÜNE 0
oder 1 Sitz (unverändert oder -1) *
Embrica 0
oder 1 Sitz (unverändert oder -1) *
UWE 0 oder 1 Sitz (evtl. +1) *
*Losverfahren zwischen GRÜNE/Embrica/UWE um Sitze 7 und 8
Die Abberufung und
Neubesetzung wurde in den Beschlussvorschlag 1) aufgenommen.
Gesellschaftsvertrag Wifö
§ 7 Abs. 1 „Die Gesellschafterversammlung besteht
aus 11 Mitgliedern. Hiervon entsendet die Stadt Emmerich am Rhein unter
Beachtung der Bestimmungen des § 113 GO NRW sieben und die anderen
Gesellschafter jeweils zwei Mitglieder. …“
Das ist alles.
Über Verzicht, Abberufung oder Stellvertreter ist nichts weiter im
Gesellschaftsvertrag
geregelt, so dass nur die allgemeine Reglung nach § 113 GO NRW
ausschließlich zur
Anwendung kommt:
§ 113 Abs. 1 „Die Vertreter der Gemeinde in Beiräten,
Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten oder entsprechenden
Organen …. Die vom Rat bestellten
Vertreter haben ihr Amt auf Beschluss
des Rates jederzeit niederzulegen. …“
Auf Beschluss des
Rates haben die Vertreter jederzeit
ihre Mitgliedschaft in der
Gesellschafterversammlung
niederzulegen.
Die Stadt Emmerich
am Rhein entsendet 7 Mitglieder [einschl.
des Bürgermeisters], von
denen 6 vom Rat gewählt werden.
Nach der
Kommunalwahl in 2014 betrug die Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer wie folgt:
CDU 2 Sitze derzeit: Frisch,
Reintjes,
Vertreter:
Arntzen, Elbers
SPD 2 Sitze derzeit: Schaffeld,
Seyrek,
Vertreter: Trüpschuch, Mölder
BGE 1 Sitz derzeit: Bartels,
G.,
Vertreter: Spiertz
GRÜNE 0 Sitze
Embrica 1 Sitz derzeit: Schulte, U.
Vertreter: Stevens
Nach der aktuellen
Sitzverteilung im Rat der Stadt Emmerich am Rhein beträgt die
Sitzverteilung in
der Gesellschafterversammlung der Wifö wie folgt
bei 6
Ratsfraktionen:
CDU 3 Sitze (+ 1)
SPD 2 Sitze (unverändert)
BGE 1 Sitz (unverändert)
GRÜNE 0 Sitze (unverändert)
Embrica 0
Sitze (- 1)
UWE 0 Sitze
Die Abberufung und
Neubesetzung wurde in den Beschlussvorschlag 2) aufgenommen.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Peter Hinze
Bürgermeister