Betreff
Antrag auf Gestaltung des Nonnenplatzes für Kinder und Jugendliche und farbliche Markierung des Verbindungsweges zwischen den beiden Schulstandorten der Gesamtschule;
hier: Antrag Nr. VII/2017 der SPD-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 1088/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, die Gestaltung des Schulumfelds der Gesamtschule in das ISEK als eigene Maßnahme „Schule im Quartier“ aufzunehmen.

 

Sachdarstellung :

 

Der Vorliegende Antrag der SPD-Ratsfraktion wird mit den Veränderungen in der Schullandschaft durch die neue Gesamtschule an 2 Standorten begründet.

Die Schulraumplanung sieht vor, dass die Gesamtschule auf zwei Standorte aufgeteilt wird. Dabei werden die Klassen 5-7 und 11-13 am Standort Am Brink und die Klassen 8-10 am Standort Grollscher Weg untergebracht.

 

Der Nonnenplatz wurde 2004 mit Städtebaufördermitteln umgestaltet und ist eingebettet in das Gesamtgestaltungskonzept für die Innenstadt, das vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschlossen wurde. Die Gestaltung ist noch zweckgebunden bis 2024. Der Platz wurde bewusst als multifunktionaler Platz mit wenigen Gestaltungselementen hergestellt. Hier können sich Schüler aufhalten, während sie auf den Schulbus warten und den Platz als Treffpunkt benutzen.

 

Im Rahmen der Umplanung des Schulstandortes Am Brink werden auch die Außenanlagen umgestaltet. Hier bietet sich die Möglichkeit, insbesondere den diffusen Schülerverkehr zur Bushaltestelle und in das Quartier herein unmittelbar am Schulgelände besser zu gestalten.

 

Der Gesamtschulstandort Am Brink bildet zusammen mit dem PAN und dem Nonnenplatz einen prägenden Standort für das gesamte Wohnquartier nördlich der Innenstadt. Durch den Neubau des Gebäudes Am Brink kann auch für den Nonnenplatz eine gezielte Adressbildung erfolgen, die den öffentlichen Raum nachhaltig prägt.

 

Aufgrund dieser hohen Bedeutung schlägt die Verwaltung vor, die Schulumfeldgestaltung einschließlich des Nonnenplatzes im Rahmen des ISEK als eigenes Projekt aufzunehmen. Konkrete bauliche Maßnahmen werden im Rahmen der Umsetzung des ISEK erarbeitet. Somit kann ein stimmiges Gesamtkonzept erzeugt werden. Zudem kann die Aufwertung des Nonnenplatzes in diesem Rahmen mit der Bezirksregierung abgestimmt werden, um die Zweckbindung der Fördermittel nicht zu gefährden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter