Betreff
Wahl eines Mitgliedes für den Stiftungsvorstand der Rudolf W. Stahr - Sozial- und Kulturstiftung Emmerich
Vorlage
02 - 16 1093/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat wählt Herrn Sparkassendirektor Gregor Reinen zum ordentlichen Mitglied in den Vorstand der Rudolf W. Stahr - Sozial- und Kulturstiftung Emmerich.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 5 der Stiftungssatzung besteht der Vorstand neben dem Bürgermeister, dem/der Vorsitzenden des Kulturausschusses und dem Stadtkämmerer aus 3 weiteren Mitgliedern, die jeweils vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein für die Dauer einer Ratsperiode - bei Möglichkeit der Wiederwahl - aus dem Kreis der Mitglieder des Rates der Stadt Emmerich am Rhein oder der Bürger der Stadt Emmerich am Rhein, die gemäß § 28 Abs. 2 GO NW ein Ehrenamt wahrnehmen können, gewählt werden. Bei der Errichtung der Stiftung am 21.05.1996 ist vom Zustifter sowie vom Rat bekundet worden, dass zu den drei vom Rat zu wählenden Vorstandsmitgliedern u.a. ein Vertreter der Sparkasse zählen soll.

 

Zu Beginn der letzten Ratsperiode hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein am 17.06.2014 u.a. Herrn Sparkassendirektor Horst Balkmann in den Vorstand der Rudolf W. Stahr - Sozial- und Kulturstiftung Emmerich gewählt. Als sein Stellvertreter wurde Herr Sparkassendirektor Gregor Reinen gewählt. Herr Balkmann ist Ende August 2016 aus dem Vorstand der Stadtsparkasse Emmerich-Rees ausgeschieden und hat sein Vorstandsamt in der Rudolf W. Stahr – Sozial- und Kulturstiftung Emmerich niedergelegt. Aus formalen Gründen muss sein damaliger Stellvertreter noch zum ordentlichen Mitglied des Stiftungsvorstandes gewählt werden.  Eine Neubenennung eines Stellvertreters für Herrn Reinen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Herr Gregor Reinen ist bereit, das Stiftungsamt zu übernehmen.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, Herrn Gregor Reinen aus Emmerich am Rhein als Nachfolger für Herrn Horst Balkmann für die restliche Ratsperiode in den Stiftungsvorstand der Rudolf W. Stahr - Sozial- und Kulturstiftung Emmerich zu wählen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.1

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister