Betreff
Rhein-Ruhr-Express (RRX);
hier: Genehmigungsplanung Provisorischer Neubau des Haltepunktes Emmerich-Elten
Vorlage
05 - 16 1094/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt der Planung dem Grunde nach zu und beschließt im vorliegenden Plangenehmigungsverfahren für das Bauvorhaben „RRX Außenast 5, Hp Emmerich-Elten: Errichtung der provisorischen Bahnsteige 1 und 2“ die erarbeitete Stellungnahme (Anlage 1) abzugeben.

 

Sachdarstellung :

 

Gegenstand des oben genannten Genehmigungsvorhabens ist die Errichtung von zwei provisorischen Bahnsteigen am zukünftigen Haltepunkt in Emmerich- Elten. Dieses Provisorium soll gegen Ende des 2. Quartals 2019 in Betrieb gehen, d.h. ab diesem Zeitpunkt soll der RE 19 nach Arnheim dort halten, wo bereits bis 1966 ein Bahnhof bestand. Vorhabenträger ist das Bahnhofsmanagement in Duisburg, stellvertretend für die DB Station & Service AG.

 

Die vorliegenden Genehmigungsunterlagen gehen auf folgende, für die Stadt Emmerich relevanten, Merkmale ein:

 

Im Kern sollen zwei Aussenbahnsteige errichtet werden mit einer Länge von 97 m und einer Nennhöhe von 76 cm. Sie sollen erreichbar sein über einen barrierefreien Zugang von der Lobither Strasse aus. Beide Bahnsteige werden temporär in Modulbauweise errichtet im Hinblick auf einen späteren Haltepunkt.

Die Lage des endgültigen Haltepunktes wird im zusammenhang mit dem laufenden Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der ABS 46/2 entschieden. Auf die Stellungnahme der Stadt Emmerich am Rhein zu diesem Verfahren wird verwiesen.

In der Planrechtfertigung heißt es dazu (Zitat): „Die Lage der zukünftigen Station im Rahmen des Ausbaus der ABS 46/2 ist bislang noch nicht definiert und wird unabhängig vom Provisorium bewertet.“

 

Die Anordnung der Bahnsteige erfolgt jeweils in Fahrtrichtung hinter dem Bahnübergang, damit der Zug erst dort zum Stehen kommt. Auf den Gehwegsverlauf und dessen Sicherung geht die Stadt Emmerich in ihrer Stellungnahme (siehe Anlage) näher ein. Insbesondere die Einengung der Fahrbahn für LKW - Begegnungsverkehre wie auch die Versuchung für Reisende, kurz vor Abfahrt des Zuges die Schrankenanlage noch eilig passieren zu wollen, bedürfen einer intensiveren Betrachtung im Genehmigungsverfahren.

 

Mit dem Vorhaben sind keine nennenswerten Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter