Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, dass die derzeit von ihm
entsandten Personen in der Gesellschafterversammlung
der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein
mbH ihr Amt mit sofortiger Wirkung niederlegen und entsendet neu die
nachfolgend genannten Personen:
Mitglied namentliche/r
Vertreter/in
1. Bürgermeister Hinze, Peter Erster Beigeordneter Dr. Wachs,
Stefan
2. Frisch, Kai Arntzen, Erik
3. Reintjes, Matthias Elbers, Markus
4. Gertsen, Gerhard Jansen, Albert
5. Schaffeld, Andrea Trüpschuch, Elke
6. Seyrek, Sultan Mölder, Manfred
7. Sigmund, Joachim Spiertz, André
Sachdarstellung :
Aufgrund zahlreicher Verschiebungen von Mitgliedern bei der
Fraktionszugehörigkeit sowie Bildung neuer Fraktionen gaben die Besetzungen in
den Gremien (Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen) nicht in allen
Fällen die nach § 50 Abs. 3 und 4 GO NRW
geforderte Verteilung der Sitze nach der Verhältniswahl Hare/Niemeyer wider.
Auf Antrag Nr. XIII/2017 der CDU-Ratsfraktion vom 19.03.2017 zur
Abberufung und Neubesetzung der Gremien der städtischen Gesellschaften hat der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 25.04.2017 u.a. zur
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH
beschlossen.
Gem. § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages i.V.m. § 113 Abs. 1 GO NRW
haben die vom Rat entsandten Mitglieder ihr Amt auf Beschluss des Rates
jederzeit niederzulegen. Dies hat der Rat so gewollt und 7 Vertreter neu
entsandt. Versehentlich wurde der Beschluss zu einer Entsendung von Vertretern
in den Aufsichtsrat – den es in der
Gesellschaft gar nicht gibt – statt der Entsendung von Vertretern in die Gesellschafterversammlung gefasst.
Mit dieser neuen Beschlussvorlage werden dieselben Vertreter nunmehr
richtigerweise in die Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH entsandt.
Der Beschluss vom 25.04.2017 ist gegenstandslos, da das dort genannte
Gremium in dieser Gesellschaft überhaupt nicht besteht.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.
Peter Hinze
Bürgermeister