Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, den Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.

 

Sachdarstellung :

 

Es gibt verschiedene Themenbereiche, die im Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein aktualisiert werden sollen. Die nachfolgend dargestellten Sachverhalte sind nachrichtliche Übernahmen, Vermerke o.Ä., die kein reguläres Flächennutzungs-planänderungsverfahren nach BauGB benötigen.

 

Es ist jedoch ratsam, den Flächennutzungsplan aufgrund der Vielzahl an Änderungen, Ergänzungen u.Ä. neu bekannt zu machen, sodass die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht wird.

 

Das Vorgehen ist mit der Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Verwaltungsbehörde abgestimmt.

 

 

Hintergrundkarte

Die Hintergrundkarte des Flächennutzungsplanes ist bislang die Deutsche Grundkarte (DGK5) gewesen. Inzwischen wurde die DGK5 im Emmericher Stadtgebiet durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.

 

 

Autobahnanschluss Emmerich Ost (vgl. Anlage 1)

Der in Bau befindliche dritte Autobahnanschluss Emmerich Ost ist bislang nicht im Flächennutzungsplan übernommen worden. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein inzwischen abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren, welches nachrichtlich im Flächennutzungsplan übernommen wird.

 

 

Umbenennung B8 in L7 (vgl. Anlage 2)

Ein Teilbereich der durch das Stadtgebiet führenden B8 wurde am 01.01.2015 zur L7 herabgestuft, ausgenommen der Bereich zwischen dem Zubringer zur B220 und Elten bzw. der niederländischen Grenze. Der Flächennutzungsplan enthält bislang noch die veraltete Bezeichnung. Dies soll ebenfalls angepasst werden.

 

 

Geplante 380-kV-Hochspannungsleitung (vgl. Anlage 3)

Im Flächennutzungsplan ist eine veraltete Planung einer 380-kV-Hochspannungsleitung dargestellt. Nach Auskunft des Unternehmens Amprion GmbH handelt es sich bei der Darstellung um ein Vorhaben aus den 1980er und 1990er Jahren. Seinerzeit wäre ein Ringschluss mit verschiedenen 380-kV-Leitungsabschnitten unter anderem von Pfalzdorf über Klein-Netterden nach Wesel vorgesehen gewesen. Diese Planung sei inzwischen verworfen. Derzeit  gebe es keinerlei Planungen seitens der Amprion GmbH auf dem Emmericher Stadtgebiet.

 

 

Überschwemmungsgebiete (vgl. Anlage 4)

Das Dez. 54 Gewässerschutz der Bezirksregierung Düsseldorf hat in verschiedenen Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplanänderungsverfahren darauf hingewiesen, dass die kartografische Darstellung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG) des Rheins im Flächennutzungsplan nicht aktuell ist. Es solle zudem das im Festsetzungsverfahren befindliche Überschwemmungsgebiet vermerkt werden.

Aufgrund der unübersichtlichen Darstellung einer gleichzeitigen Abbildung des derzeit bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiet und des Gebietes, welches sich derzeit im Festsetzungsverfahren befindet, wird die Stadtverwaltung lediglich das Überschwemmungsgebiet darstellen, welches in Kürze rechtskräftig wird. Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes wird aufgrund dessen erst nach Abschluss des Festsetzungsverfahrens öffentlich bekannt gemacht. Dieses Vorgehen wurde gewählt, da es aus Sicht der Stadtverwaltung am bürgerfreundlichsten ist.

 

 

Hochwasser-Risikogebiete im Sinne des § 73 WHG (vgl. Anlage 5)

Risikogebiete im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 WHG sollen ebenfalls im Flächennutzungsplan vermerkt sein. Laut des Dez. 54 Gewässerschutz der Bezirksregierung Düsseldorf sollen hier überschwemmte Gebiete bei HQextrem aus den Hochwassergefahrenkarten übernommen werden. Anlage 5 umfasst hierzu beispielhaft einen Bereich in Hüthum. Der Großteil des Emmericher Stadtgebietes stellt ein solches Risikogebiet dar. Die Bereiche sind jeweils mit einem „RG“ gekennzeichnet.

 

 

Wasserschutzgebietsverordnung Elten (vgl. Anlage 6)

Im Amtsblatt 28 des Regierungsbezirks Düsseldorf vom 16.07.2009 wurde bekannt gegeben, dass die Wasserschutzgebietsverordnung Emmerich III (Elten) aufgehoben wird.

Der Flächennutzungsplan enthält die Wasserschutzzonen im nördlichen Bereich Eltens noch als nachrichtliche Übernahmen. Diese können entfallen.

 

 

Abgrabungsgenehmigungen (vgl. Anlage 7)

Bislang stellt der Emmericher Flächennutzungsplan keinerlei Abgrabungsflächen dar. Dies soll mit der FNP Neubekanntmachung nachgeholt werden. Die Thematik stellt eine nachrichtliche Übernahme dar und bedarf somit ebenfalls keines FNP-Änderungsverfahrens.

 

 

Naturschutzgebiet Dornicksche Ward (vgl. Anlage 8)

Seit dem 26.01.2016 ist die Verordnung zum Naturschutzgebiet Dornicksche Ward rechtskräftig. Das Schutzgebiet erstreckt sich vom Emmerich Hafen, entlang des Rheins bis nach Dornick. Die Spitzen der Buhnen stellen in einer verlängerten Linie die Grenze des Naturschutzgebietes dar. Die restliche Fläche des Rheins, die auf Emmericher Stadtgebiet verläuft, ist weiterhin mit einem Landschaftsschutz belegt.

Darüber hinaus wurden an anderen Stellen marginale „Bereinigungen“ der Darstellungen der Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete vorgenommen.

 

 

Ortsdurchfahrten (vgl. Anlage 9)

Die im Flächennutzungsplan dargestellten nachrichtlichen Übernahmen der Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet entsprechend nicht den vom überörtlichen Baulastträger, Landesbetrieb Straßen NRW, festgesetzten Ortsdurchfahrten. Hierzu erfolgt ebenfalls eine Anpassung. Anlage 9 umfasst hierzu beispielhaft den Bereich Vrasselt – Praest.

 

 

Rechtskräftige Flächennutzungsplanänderungen

Der Flächennutzungsplan wurde zuletzt am 21.06.2016  (Ratsbeschluss vom 18.05.2016) neu bekannt gemacht. Bis zu dem Zeitpunkt wurden alle Flächennutzungsplanänderungen bis zum 01.03.2016 berücksichtigt.

Seit dem 01.03.2016 sind folgende Flächennutzungsplanänderungen rechtskräftig geworden (bis zum 01.05.2017):

 

68 Umwandlung der Gemeinbedarfsfläche Kaserne in Wohnbaufläche, Grünfläche, gewerbliche und gemischte Baufläche, Rechtskraft: 19.08.2016

78 Umwandlung einer Gewässerfläche am Groendahlschen Weg in Gewerbliche Baufläche,

Rechtskraft: 11.11.2016

91 Darstellung einer Wohnbaufläche zwischen Klosterstraße und Streuffstraße, Rechtskraft: 16.03.2017

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1-5.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter