hier: Beschluss zur Neubekanntmachung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt,
den Flächennutzungsplan gemäß § 6 Abs. 6 BauGB neu bekannt zu machen.
Sachdarstellung :
Es gibt verschiedene
Themenbereiche, die im Flächennutzungsplan der Stadt Emmerich am Rhein
aktualisiert werden sollen. Die nachfolgend dargestellten Sachverhalte sind
nachrichtliche Übernahmen, Vermerke o.Ä., die kein reguläres
Flächennutzungs-planänderungsverfahren nach BauGB benötigen.
Es ist jedoch
ratsam, den Flächennutzungsplan aufgrund der Vielzahl an Änderungen,
Ergänzungen u.Ä. neu bekannt zu machen, sodass die Öffentlichkeit darauf
aufmerksam gemacht wird.
Das Vorgehen ist mit
der Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Verwaltungsbehörde abgestimmt.
Hintergrundkarte
Die Hintergrundkarte
des Flächennutzungsplanes ist bislang die Deutsche Grundkarte (DGK5) gewesen.
Inzwischen wurde die DGK5 im Emmericher Stadtgebiet durch die Amtliche
Basiskarte (ABK) abgelöst.
Autobahnanschluss
Emmerich Ost (vgl. Anlage 1)
Der in Bau
befindliche dritte Autobahnanschluss Emmerich Ost ist bislang nicht im
Flächennutzungsplan übernommen worden. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein
inzwischen abgeschlossenes Planfeststellungsverfahren, welches nachrichtlich im
Flächennutzungsplan übernommen wird.
Umbenennung B8 in
L7 (vgl. Anlage 2)
Ein Teilbereich der
durch das Stadtgebiet führenden B8 wurde am 01.01.2015 zur L7 herabgestuft,
ausgenommen der Bereich zwischen dem Zubringer zur B220 und Elten bzw. der
niederländischen Grenze. Der Flächennutzungsplan enthält bislang noch die
veraltete Bezeichnung. Dies soll ebenfalls angepasst werden.
Geplante
380-kV-Hochspannungsleitung (vgl.
Anlage 3)
Im
Flächennutzungsplan ist eine veraltete Planung einer
380-kV-Hochspannungsleitung dargestellt. Nach Auskunft des Unternehmens Amprion
GmbH handelt es sich bei der Darstellung um ein Vorhaben aus den 1980er und
1990er Jahren. Seinerzeit wäre ein Ringschluss mit verschiedenen 380-kV-Leitungsabschnitten
unter anderem von Pfalzdorf über Klein-Netterden nach Wesel vorgesehen gewesen.
Diese Planung sei inzwischen verworfen. Derzeit
gebe es keinerlei Planungen seitens der Amprion GmbH auf dem Emmericher
Stadtgebiet.
Überschwemmungsgebiete
(vgl. Anlage 4)
Das Dez. 54
Gewässerschutz der Bezirksregierung Düsseldorf hat in verschiedenen
Stellungnahmen im Rahmen von Flächennutzungsplanänderungsverfahren darauf
hingewiesen, dass die kartografische Darstellung des Überschwemmungsgebietes (ÜSG)
des Rheins im Flächennutzungsplan nicht aktuell ist. Es solle zudem das im
Festsetzungsverfahren befindliche Überschwemmungsgebiet vermerkt werden.
Aufgrund der
unübersichtlichen Darstellung einer gleichzeitigen Abbildung des derzeit
bereits festgesetzten Überschwemmungsgebiet und des Gebietes, welches sich
derzeit im Festsetzungsverfahren befindet, wird die Stadtverwaltung lediglich
das Überschwemmungsgebiet darstellen, welches in Kürze rechtskräftig wird. Die
Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes wird aufgrund dessen erst nach
Abschluss des Festsetzungsverfahrens öffentlich bekannt gemacht. Dieses
Vorgehen wurde gewählt, da es aus Sicht der Stadtverwaltung am bürgerfreundlichsten
ist.
Hochwasser-Risikogebiete
im Sinne des § 73 WHG (vgl.
Anlage 5)
Risikogebiete im
Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 WHG sollen ebenfalls im Flächennutzungsplan
vermerkt sein. Laut des Dez. 54 Gewässerschutz der Bezirksregierung Düsseldorf
sollen hier überschwemmte Gebiete bei HQextrem aus den Hochwassergefahrenkarten
übernommen werden. Anlage 5 umfasst hierzu beispielhaft einen Bereich in
Hüthum. Der Großteil des Emmericher Stadtgebietes stellt ein solches
Risikogebiet dar. Die Bereiche sind jeweils mit einem „RG“ gekennzeichnet.
Wasserschutzgebietsverordnung
Elten (vgl. Anlage 6)
Im Amtsblatt 28 des
Regierungsbezirks Düsseldorf vom 16.07.2009 wurde bekannt gegeben, dass die
Wasserschutzgebietsverordnung Emmerich III (Elten) aufgehoben wird.
Der
Flächennutzungsplan enthält die Wasserschutzzonen im nördlichen Bereich Eltens
noch als nachrichtliche Übernahmen. Diese können entfallen.
Abgrabungsgenehmigungen
(vgl. Anlage 7)
Bislang stellt der
Emmericher Flächennutzungsplan keinerlei Abgrabungsflächen dar. Dies soll mit
der FNP Neubekanntmachung nachgeholt werden. Die Thematik stellt eine
nachrichtliche Übernahme dar und bedarf somit ebenfalls keines
FNP-Änderungsverfahrens.
Naturschutzgebiet
Dornicksche Ward (vgl.
Anlage 8)
Seit dem 26.01.2016
ist die Verordnung zum Naturschutzgebiet Dornicksche Ward rechtskräftig. Das
Schutzgebiet erstreckt sich vom Emmerich Hafen, entlang des Rheins bis nach
Dornick. Die Spitzen der Buhnen stellen in einer verlängerten Linie die Grenze
des Naturschutzgebietes dar. Die restliche Fläche des Rheins, die auf
Emmericher Stadtgebiet verläuft, ist weiterhin mit einem Landschaftsschutz
belegt.
Darüber hinaus
wurden an anderen Stellen marginale „Bereinigungen“ der Darstellungen der
Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete vorgenommen.
Ortsdurchfahrten (vgl. Anlage 9)
Die im Flächennutzungsplan
dargestellten nachrichtlichen Übernahmen der Ortsdurchfahrten im Stadtgebiet
entsprechend nicht den vom überörtlichen Baulastträger, Landesbetrieb Straßen
NRW, festgesetzten Ortsdurchfahrten. Hierzu erfolgt ebenfalls eine Anpassung.
Anlage 9 umfasst hierzu beispielhaft den Bereich Vrasselt – Praest.
Rechtskräftige
Flächennutzungsplanänderungen
Der
Flächennutzungsplan wurde zuletzt am 21.06.2016
(Ratsbeschluss vom 18.05.2016) neu bekannt gemacht. Bis zu dem Zeitpunkt
wurden alle Flächennutzungsplanänderungen bis zum 01.03.2016 berücksichtigt.
Seit dem 01.03.2016
sind folgende Flächennutzungsplanänderungen rechtskräftig geworden (bis zum
01.05.2017):
68 Umwandlung der Gemeinbedarfsfläche Kaserne in
Wohnbaufläche, Grünfläche, gewerbliche und gemischte Baufläche, Rechtskraft:
19.08.2016
78 Umwandlung einer Gewässerfläche am Groendahlschen
Weg in Gewerbliche Baufläche,
Rechtskraft:
11.11.2016
91 Darstellung einer Wohnbaufläche zwischen
Klosterstraße und Streuffstraße, Rechtskraft: 16.03.2017
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1-5.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter