Betreff
Öffnung der Kaßstraße in der Zeit von 20.00 Uhr - 6.00 Uhr für den Fahrradverkehr;
hier: Antrag Nr. XV/2017 der UWE-Ratsfraktion
Vorlage
05 - 16 1121/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Öffnung der Kaßstraße für den Radverkehr  von 20.00 – 9.00 Uhr zustimmend zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Mit Datum vom 07.05.2017 wurde durch die Ratsfraktion „Unabhängige Wähler Emmerich“ der Antrag gestellt die Kaßstraße täglich für den Radverkehr von 20.00 – 6.00 Uhr freizugeben.

 

Fußgängerzonen dürfen entsprechend der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausschließlich durch Fußgänger benutzt werden.  Durch Zusatzzeichen kann diese Nutzung jedoch auch für andere Verkehrsteilnehmer wie z.B.  Lieferverkehre oder auch Radfahrer erlaubt werden.

 

In Falle einer Öffnung für andere Verkehrsteilnehmer als Fußgänger sind besondere Verhaltensregeln zu beachten.

 

-       Andere Verkehrsteilnehmer haben auf den Fußgängerverkehr Rücksicht zu nehmen.

-       Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

-       Wenn nötig muss der Fahrverkehr warten.

-       Der Fahrverkehr darf nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

 

Auch bei Nutzung durch Fahrverkehre bleibt die Kaßstraße eine Fußgängerzone mit entsprechender Aufenthaltsfunktion für Fußgänger !

 

Da die Erweiterung der Nutzung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung nach § 45 StVO bedarf, war auch die Polizei zu hören, diese stimmt einer Öffnung der Kaßstraße zu.

 

Die Verwaltung wird daher eine Öffnung der Kaßstraße für den Radverkehr von täglich 20.00 – 9.00 Uhr entsprechend der StVO anordnen.

 

Die Erweiterung der beantragten Zeiten ist der Tatsache geschuldet, dass zum Einen so auch Schüler und Berufstätige von der morgendlichen Öffnung profitieren und zum Anderen der Fußgängerverkehr vor Öffnung des Handels äußerst gering ist. 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter