hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen Teilbereich des
Flurstücks 1342, Flur 30, Gemarkung Emmerich einen Bebauungsplan aufzustellen.
Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 30/7 -Rettungswache
Fulkskuhle-. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.
Zu 2)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes
in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen
Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu
veranlassen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Rettungsdienst des Kreises Kleve beabsichtigt im Emmericher
Stadtgebiet eine neue Rettungswache zu errichten. Benötigt wurde ein
städtisches Grundstück mit einer Fläche von mindestens 3.375 m². Der Standort
´s-Heerenberger Straße/ Ecke An der Fulkskuhle wurde aufgrund der räumlichen
Nähe zum Krankenhaus und der zentralen Lage im Stadtgebiet favorisiert. Die
räumliche Nähe zum Krankenhaus ist bedeutend, da bei Einsätzen ein
Rettungsfahrzeug einen Notarzt am Krankenhaus abholt.
Die Fläche wurde seinerzeit als Sportplatz genutzt. Die Nutzung ist
aufgegeben.
Teilbereiche der Fläche werden seitens der Bahn für das
Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, PFA 3.4 als Baustelleneinrichtungsfläche
benötigt. Somit gilt hier die Veränderungssperre nach § 19 Allgemeines
Eisenbahngesetz (AEG). Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden mit der Bahn
diesbezüglich Gespräche geführt.
Geplant ist die Festsetzung eines Teilbereiches des Flurstücks 1342 als
Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Rettungswache“. Festsetzungen zum
Maß der baulichen Nutzung werden im weiteren Verfahrenslauf im
Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Angedacht ist derzeit eine eingeschossige Bebauung mit einer Höhe von ca.
7 m über Geländeoberfläche. In der Rettungswache sollen sieben Einsatzfahrzeuge
untergestellt werden. Sechs Mitarbeiterparkplätze sind vor dem Gebäude
vorgesehen. Das Gebäude soll mit ca. 50 m mal 25 m längs der ´s-Heerenberger
Straße errichtet werden. In dem Gebäude sind neben der Unterbringung der
Einsatzfahrzeuge, insbesondere Sozialräume für die Mitarbeiter vorgesehen, da
die Rettungswache 24 Stunden am Tag besetzt sein wird. Des Weiteren sind
Technikräume und Lagerräume für Medikamente vorgesehen.
Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie man den Kreuzungsbereich An der
Fulkskuhle/´s-Heerenberger Straße sicher gestalten kann, während den
Rettungsfahrzeugen Vorrang gewährt wird.
Der Bebauungsplan
soll unter den Bestimmungen des § 13a BauGB aufgestellt werden. Dabei sind die
Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes
nicht erforderlich.
Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Sportplatz dar. Da der Bebauungsplan nach den Bestimmungen des
§ 13a BauGB aufgestellt werden soll, wird der Flächennutzungsplan im Wege der
Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.
Zu 2)
Die Auswirkungen der Planung gegenüber der Öffentlichkeit werden als
bedeutend erachtet. Daher findet die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer
Bürgerversammlung im Sinne des Punktes 3.2 der städtischen Richtlinien zur
Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren zur Erörterung der Planungsabsichten
statt.
Die Grundstückeigentümer der benachbarten Flächen werden durch persönliche
Anschreiben auf die Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Planung ist
bislang nicht im Haushalt vorgesehen
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter