Betreff
Bebauungsplanverfahren E 30/7 Rettungswache Fulkskuhle;
hier: 1) Aufstellungsbeschluss
2) Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der
Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
05 - 16 1122/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für einen Teilbereich des Flurstücks 1342, Flur 30, Gemarkung Emmerich einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Bebauungsplanverfahren erhält die Bezeichnung E 30/7 -Rettungswache Fulkskuhle-. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der beigefügten Karte.

 

Zu 2)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Vorstellung des vorliegenden Bebauungsplankonzeptes in der Form der besonderen Bürgerbeteiligung nach Punkt 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB zu veranlassen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

Der Rettungsdienst des Kreises Kleve beabsichtigt im Emmericher Stadtgebiet eine neue Rettungswache zu errichten. Benötigt wurde ein städtisches Grundstück mit einer Fläche von mindestens 3.375 m². Der Standort ´s-Heerenberger Straße/ Ecke An der Fulkskuhle wurde aufgrund der räumlichen Nähe zum Krankenhaus und der zentralen Lage im Stadtgebiet favorisiert. Die räumliche Nähe zum Krankenhaus ist bedeutend, da bei Einsätzen ein Rettungsfahrzeug einen Notarzt am Krankenhaus abholt.

 

Die Fläche wurde seinerzeit als Sportplatz genutzt. Die Nutzung ist aufgegeben.

 

Teilbereiche der Fläche werden seitens der Bahn für das Planfeststellungsverfahren ABS 46/2, PFA 3.4 als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt. Somit gilt hier die Veränderungssperre nach § 19 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden mit der Bahn diesbezüglich Gespräche geführt.

 

Geplant ist die Festsetzung eines Teilbereiches des Flurstücks 1342 als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Rettungswache“. Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden im weiteren Verfahrenslauf im Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

Angedacht ist derzeit eine eingeschossige Bebauung mit einer Höhe von ca. 7 m über Geländeoberfläche. In der Rettungswache sollen sieben Einsatzfahrzeuge untergestellt werden. Sechs Mitarbeiterparkplätze sind vor dem Gebäude vorgesehen. Das Gebäude soll mit ca. 50 m mal 25 m längs der ´s-Heerenberger Straße errichtet werden. In dem Gebäude sind neben der Unterbringung der Einsatzfahrzeuge, insbesondere Sozialräume für die Mitarbeiter vorgesehen, da die Rettungswache 24 Stunden am Tag besetzt sein wird. Des Weiteren sind Technikräume und Lagerräume für Medikamente vorgesehen.

 

Im weiteren Verfahren wird geprüft, wie man den Kreuzungsbereich An der Fulkskuhle/´s-Heerenberger Straße sicher gestalten kann, während den Rettungsfahrzeugen Vorrang gewährt wird.

 

Der Bebauungsplan soll unter den Bestimmungen des § 13a BauGB aufgestellt werden. Dabei sind die Durchführung einer Umweltprüfung sowie die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich.

 

Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dar. Da der Bebauungsplan nach den Bestimmungen des § 13a BauGB aufgestellt werden soll, wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung nach § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB angepasst.

 

 

Zu 2)

Die Auswirkungen der Planung gegenüber der Öffentlichkeit werden als bedeutend erachtet. Daher findet die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung im Sinne des Punktes 3.2 der städtischen Richtlinien zur Bürgerbeteiligung im Bauleitplanverfahren zur Erörterung der Planungsabsichten statt.

 

Die Grundstückeigentümer der benachbarten Flächen werden durch persönliche Anschreiben auf die Beteiligungsmöglichkeiten hingewiesen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Planung ist bislang nicht im Haushalt vorgesehen

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter