Betreff
Leegmeerschule;
hier: Erweiterung der Offenen Ganztagsschule
Vorlage
04 - 16 1127/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Offene Ganztagsschule der Leegmeerschule, Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein,  auf 4 Gruppen zu erweitern.

 

Sachdarstellung :

 

An der Leegmeerschule wurde zum Schuljahr 2008/2009 erstmalig der offene Ganztag eingerichtet. Nachdem anfänglich mit einer Gruppe gestartet wurde, etablierte sich dieses Betreuungsangebot schnell, so dass zum Schuljahr 2011/2012 die zweite und zum Schuljahr 2014/2015 die dritte Gruppe eingerichtet wurde.

 

Gerade in den letzten zwei Jahren ist die Nachfrage nicht nur kontinuierlich, sondern sogar so stark gestiegen, dass die vorhandenen Plätze nicht mehr ausreichen. Um dem Bedarf an ganztägiger Schulbetreuung nachkommen zu können, ist die Einrichtung einer vierten OGS-Gruppe unumgänglich.

 

Die Kommunen sind verpflichtet für die Betreuung von Kindern ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

 

Rechtsgrundlage (aus http://www.ganztag-nrw.de/information/ganzrecht/organisation/)

 

Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010:

 

Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe  (BASS 12 - 63 Nr. 2)

 

"1.4. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz). 

 

Leistungen der Kommunen zur Einrichtung beziehungsweise zum Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen Leistungen. 

 

Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten."

 

Eine Alternative zu den Plätzen in der Offenen Ganztagsschule sind Plätze in der Tagespflege. Die Kosten für die Kommune sind hierbei jedoch deutlich höher.

 

Aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen von ca. 95 Kindern, davon 26 Erstklässler, hat die Schulleitung der Leegmeerschule einen Antrag auf Einrichtung einer vierten Gruppe gestellt.

 

In Absprache mit der Schulbetreuung wurde ein Konzept entwickelt, wie die zusätzlichen Kinder in den vorhandenen Räumen untergebracht werden können. Bedarfsgerecht werden zusätzliche Klassenräume für Betreuungsmaßnahmen nach dem Unterricht zur Verfügung gestellt.

 

Das Betreuungsangebot „Schule plus“ (Betreuung nach dem Unterricht bis 13:30 Uhr) wird zum kommenden Schuljahr (wie bereits mitgeteilt) in die Räume ‚Am Hasenberg 2‘ ziehen.

 

Für die Erweiterung des Offenen Ganztages muss die Ausstattung erweitert werden. Neben der Aufstockung für das Catering, müssen zusätzliche Schülermöbel und Schränke angeschafft werden.

 

Neben diesen einmaligen Kosten erhält der Träger einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 48.000 €/Schuljahr. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus der erhöhten Landeszuweisung und den zusätzlichen Elternbeiträgen von zusammen ca. 30.000 €/Schuljahr, so dass ein

(schul-)jährlicher Zuschussbedarf von 18.000 € von städtischer Seite übernommen werden muss.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind in diesem Umfang im HH 2017 und den Planjahren nicht berücksichtigt. 11.200 € müssen im HH 2017 und je 18.000 € in den Planjahren überplanmäßig im Projekt 03.07.01 zur Verfügung gestellt werden:

Personalausgaben                                  53 18 00 00                                    + 20.000,00 €,

                                                                                                              (5/12 von 48.000 €)

Sachausgaben                                         52 55 00 00 (bis 60 €)                   +    500,00 €

Sachausgaben                                         54 99 10 00 (60-410 €)                 + 2.000,00 €

Sachausgaben                                         78 31 00 00 (über 410 €)               + 1.200,00 €

Einnahmen Landesförderung               41 41 00 00                                   + 8.125,00 €,

                                                                                                              (5/12 von 19.500 €)

Einnahmen Elternbeiträge                     43 21 00 00                                   + 4.375,00 €,         

                                                                                                              (5/12 von 10.500 €)

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister