hier: Erweiterung der Offenen Ganztagsschule
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die Offene
Ganztagsschule der Leegmeerschule, Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am
Rhein, auf 4 Gruppen zu erweitern.
Sachdarstellung :
An der Leegmeerschule wurde zum Schuljahr 2008/2009 erstmalig der offene
Ganztag eingerichtet. Nachdem anfänglich mit einer Gruppe gestartet wurde,
etablierte sich dieses Betreuungsangebot schnell, so dass zum Schuljahr
2011/2012 die zweite und zum Schuljahr 2014/2015 die dritte Gruppe eingerichtet
wurde.
Gerade in den letzten zwei Jahren ist die Nachfrage nicht nur
kontinuierlich, sondern sogar so stark gestiegen, dass die vorhandenen Plätze
nicht mehr ausreichen. Um dem Bedarf an ganztägiger Schulbetreuung nachkommen
zu können, ist die Einrichtung einer vierten OGS-Gruppe unumgänglich.
Die Kommunen sind verpflichtet für die Betreuung von Kindern ein
bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
Rechtsgrundlage (aus
http://www.ganztag-nrw.de/information/ganzrecht/organisation/)
Erlass
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010:
Gebundene
und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe (BASS 12 - 63 Nr. 2)
"1.4. Die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für Kinder und Jugendliche im
schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die Kommune kann diese
Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die
Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII
gestaltet werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz).
Leistungen der Kommunen zur Einrichtung
beziehungsweise zum Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen
Ganztags- und Betreuungsangeboten zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen
Leistungen.
Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer
Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen
Voraussetzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder
außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten."
Eine Alternative zu den Plätzen in der Offenen Ganztagsschule sind
Plätze in der Tagespflege. Die Kosten für die Kommune sind hierbei jedoch
deutlich höher.
Aufgrund der vorliegenden Anmeldezahlen von ca. 95 Kindern, davon 26
Erstklässler, hat die Schulleitung der Leegmeerschule einen Antrag auf
Einrichtung einer vierten Gruppe gestellt.
In Absprache mit der Schulbetreuung wurde ein Konzept entwickelt, wie
die zusätzlichen Kinder in den vorhandenen Räumen untergebracht werden können.
Bedarfsgerecht werden zusätzliche Klassenräume für Betreuungsmaßnahmen nach dem
Unterricht zur Verfügung gestellt.
Das Betreuungsangebot „Schule plus“ (Betreuung nach dem Unterricht bis
13:30 Uhr) wird zum kommenden Schuljahr (wie bereits mitgeteilt) in die Räume
‚Am Hasenberg 2‘ ziehen.
Für die Erweiterung des Offenen Ganztages muss die Ausstattung erweitert
werden. Neben der Aufstockung für das Catering, müssen zusätzliche Schülermöbel
und Schränke angeschafft werden.
Neben diesen einmaligen Kosten erhält der Träger einen
Personalkostenzuschuss in Höhe von 48.000 €/Schuljahr. Dem gegenüber stehen
Einnahmen aus der erhöhten Landeszuweisung und den zusätzlichen Elternbeiträgen
von zusammen ca. 30.000 €/Schuljahr, so dass ein
(schul-)jährlicher Zuschussbedarf von 18.000 € von städtischer Seite
übernommen werden muss.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahmen sind in diesem Umfang im HH 2017 und den Planjahren nicht
berücksichtigt. 11.200 € müssen im HH 2017 und
je 18.000 € in den Planjahren überplanmäßig im Projekt 03.07.01 zur Verfügung
gestellt werden:
Personalausgaben 53
18 00 00 +
20.000,00 €,
(5/12 von 48.000 €)
Sachausgaben 52
55 00 00 (bis 60 €) + 500,00
€
Sachausgaben 54
99 10 00 (60-410 €) + 2.000,00 €
Sachausgaben 78
31 00 00 (über 410 €) + 1.200,00 €
Einnahmen Landesförderung 41
41 00 00 +
8.125,00 €,
(5/12
von 19.500 €)
Einnahmen Elternbeiträge 43
21 00 00 +
4.375,00 €,
(5/12
von 10.500 €)
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister