Betreff
Liebfrauenschule;
hier: Erweiterung der Offenen Ganztagsschule
Vorlage
04 - 16 1128/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, die Offene Ganztagsschule der Liebfrauenschule, Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein,  auf 4 Gruppen zu erweitern.

 

Sachdarstellung :

 

 

An der Liebfrauenschule wurde zum Schuljahr 2005/2006 erstmalig der offene Ganztag mit zwei Gruppen eingerichtet. Vor einigen Jahren wurde hier eine dritte Gruppe eingerichtet, die in einem zeitgleich angemieteten, an das Schulgrundstück grenzende Doppelhaushälfte neben einer „Schule plus“-Gruppe untergebracht wurde.

 

Die Nachfrage nach Betreuungsangeboten ist in den letzten Jahren auch an der Liebfrauenschule gestiegen. Zum letzten Schuljahr wurde bereits räumlich umstrukturiert, um mehr OGS-Kinder unterzubringen. So wurde die „Schule-plus“-Gruppe vom angemieteten Gebäude in das Schulgebäude verlegt, so dass die 3. OGS-Gruppe Überhangplätze bereitstellen konnte.

 

Die zum kommenden Schuljahr 2017/18 vorliegende Nachfrage an Betreuungsangeboten der Offenen Ganztagsschule lässt sich in drei Gruppen nicht mehr abbilden.

 

Die Kommunen sind verpflichtet für die Betreuung von Kindern ein bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.

 

Rechtsgrundlage (aus http://www.ganztag-nrw.de/information/ganzrecht/organisation/)

 

Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010:

 

Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe  (BASS 12 - 63 Nr. 2)

 

"1.4. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die Kommune kann diese Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII gestaltet werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz). 

 

Leistungen der Kommunen zur Einrichtung beziehungsweise zum Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen Leistungen. 

 

Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten."

 

Eine Alternative zu den Plätzen in der Offenen Ganztagsschule sind Plätze in der Tagespflege. Die Kosten für die Kommune sind hierbei jedoch deutlich höher.

 

Die Schulleitung hat in Zusammenarbeit mit der Leitung der Betreuungsangebote am Betreuungskonzept gearbeitet und für eine Erweiterung Klassenräume zur Verfügung gestellt.

 

Für die Erweiterung des Offenen Ganztages muss die Ausstattung erweitert, bzw. aufgrund der Doppelnutzung für Unterricht und Betreuung angepasst werden. Es sollen Möbel angeschafft werden, die eine flexible Nutzung der Räume ermöglichen.

 

Neben diesen einmaligen Kosten erhält der Träger einen Personalkostenzuschuss in Höhe von 48.000 €/Schuljahr. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus der erhöhten Landeszuweisung und den zusätzlichen Elternbeiträgen von zusammen ca. 30.000 €/Schuljahr, so dass ein

(schul-)jährlicher Zuschussbedarf von 18.000 € von städtischer Seite übernommen werden muss.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahmen sind in diesem Umfang im HH 2017 und den Planjahren nicht berücksichtigt. 12.390 € müssen im HH 2017 und je 18.000 € in den Planjahren überplanmäßig im Projekt 03.07.01 zur Verfügung gestellt werden:

Personalausgabe                                    53 18 00 00                                   +20.000,00 €,

                                                                                                              (5/12 von 48.000 €)

Sachausgaben                                         52 55 00 00 (bis 60 €)                   +    860,00 €

Sachausgaben                                         54 99 10 00 (60-410 €)                 + 3.330,00 €

Sachausgaben                                         78 31 00 00 (über 410 €)              +    700,00 €

Einnahmen Landesförderung               41 41 00 00                                   + 8.125,00 €,

                                                                                                              (5/12 von 19.500 €)

Einnahmen Elternbeiträge                     43 21 00 00                                   + 4.375,00 €,         

                                                                                                              (5/12 von 10.500 €)

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister