hier: Erweiterung der Offenen Ganztagsschule
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, die Offene Ganztagsschule der Liebfrauenschule,
Kath. Grundschule der Stadt Emmerich am Rhein,
auf 4 Gruppen zu erweitern.
Sachdarstellung :
An der Liebfrauenschule wurde zum Schuljahr 2005/2006 erstmalig der
offene Ganztag mit zwei Gruppen eingerichtet. Vor einigen Jahren wurde hier
eine dritte Gruppe eingerichtet, die in einem zeitgleich angemieteten, an das
Schulgrundstück grenzende Doppelhaushälfte neben einer „Schule plus“-Gruppe
untergebracht wurde.
Die Nachfrage nach Betreuungsangeboten ist in den letzten Jahren auch an
der Liebfrauenschule gestiegen. Zum letzten Schuljahr wurde bereits räumlich
umstrukturiert, um mehr OGS-Kinder unterzubringen. So wurde die
„Schule-plus“-Gruppe vom angemieteten Gebäude in das Schulgebäude verlegt, so
dass die 3. OGS-Gruppe Überhangplätze bereitstellen konnte.
Die zum kommenden Schuljahr 2017/18 vorliegende Nachfrage an
Betreuungsangeboten der Offenen Ganztagsschule lässt sich in drei Gruppen nicht
mehr abbilden.
Die Kommunen sind verpflichtet für die Betreuung von Kindern ein
bedarfsgerechtes Angebot vorzuhalten.
Rechtsgrundlage (aus
http://www.ganztag-nrw.de/information/ganzrecht/organisation/)
Erlass
des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010:
Gebundene
und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und
Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe (BASS 12 - 63 Nr. 2)
"1.4. Die Träger der öffentlichen
Jugendhilfe sind verpflichtet, Plätze für Kinder und Jugendliche im
schulpflichtigen Alter bedarfsgerecht in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege vorzuhalten (§ 24 Abs. 2 SGB VIII). Die Kommune kann diese
Verpflichtung auch durch entsprechende Angebote an Schulen erfüllen, soweit die
Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote nach den Grundsätzen des SGB VIII
gestaltet werden (§ 5 Abs. 1 KiBiz).
Leistungen der Kommunen zur Einrichtung
beziehungsweise zum Betrieb von Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen
Ganztags- und Betreuungsangeboten zählen in diesem Rahmen zu den pflichtigen
Leistungen.
Die Kommune beurteilt im Rahmen ihrer
Selbstverwaltung, in welchem Maße, auch im Lichte der haushaltswirtschaftlichen
Voraussetzungen, es bedarfsgerecht ist, Plätze in Ganztagsschulen oder
außerschulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten vorzuhalten."
Eine Alternative zu den Plätzen in der Offenen Ganztagsschule sind
Plätze in der Tagespflege. Die Kosten für die Kommune sind hierbei jedoch
deutlich höher.
Die Schulleitung hat in Zusammenarbeit mit der Leitung der
Betreuungsangebote am Betreuungskonzept gearbeitet und für eine Erweiterung
Klassenräume zur Verfügung gestellt.
Für die Erweiterung des Offenen Ganztages muss die Ausstattung
erweitert, bzw. aufgrund der Doppelnutzung für Unterricht und Betreuung
angepasst werden. Es sollen Möbel angeschafft werden, die eine flexible Nutzung
der Räume ermöglichen.
Neben diesen einmaligen Kosten erhält der Träger einen
Personalkostenzuschuss in Höhe von 48.000 €/Schuljahr. Dem gegenüber stehen
Einnahmen aus der erhöhten Landeszuweisung und den zusätzlichen Elternbeiträgen
von zusammen ca. 30.000 €/Schuljahr, so dass ein
(schul-)jährlicher Zuschussbedarf von 18.000 € von städtischer Seite
übernommen werden muss.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahmen sind in diesem Umfang im HH 2017 und den Planjahren nicht
berücksichtigt. 12.390 € müssen im HH 2017 und
je 18.000 € in den Planjahren überplanmäßig im Projekt 03.07.01 zur Verfügung
gestellt werden:
Personalausgabe 53
18 00 00 +20.000,00 €,
(5/12 von 48.000 €)
Sachausgaben 52
55 00 00 (bis 60 €) + 860,00 €
Sachausgaben 54
99 10 00 (60-410 €) + 3.330,00 €
Sachausgaben 78
31 00 00 (über 410 €) + 700,00 €
Einnahmen Landesförderung 41
41 00 00 +
8.125,00 €,
(5/12
von 19.500 €)
Einnahmen Elternbeiträge 43
21 00 00 +
4.375,00 €,
(5/12
von 10.500 €)
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister