Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die
Betriebskosten für die Anmietung von Räumen für den Kinderschutzbund, OV
Emmerich, zu übernehmen.
Sachdarstellung :
Der Kinderschutzbund (KSB) ist derzeit noch
in Räumlichkeiten an der Wollenweberstr. 21 (Standort der Gesamtschule)
untergebracht. Der Gebäudetrakt soll zur Erweiterung der GE abgerissen werden,
so dass der KSB neue Räumlichkeiten benötigt. Der KSB erhält jährlich einen
Zuschuss i.H.v. 3.000,- € und außerdem 1.500,- € aus Mitteln des
Bundeskinderschutzgesetztes für den Babybegrüßungsdienst. Diese Mittel sind
nicht ausreichend, um daraus eine Miete zu bezahlen.
Die Räumlichkeiten sollen in der Innenstadt
liegen und müssen barrierefrei sein, um einen guten Zugang zu ermöglichen.
Zwischen Jugendamt und KSB besteht seit
Jahren eine gute Kooperation. Der KSB führt seit dem Jahr 2008 den
Begrüßungsdienst für neugeborene Kinder in Emmerich am Rhein durch. In Emmerich
gibt es jährlich etwa 220 Neugeborene Kinder. Nicht alle werden besucht, aber
ca. 80 %. Diese Dienstleistung müsste sonst vom Jugendamt im Rahmen von frühen
Hilfen oder Prävention übernommen werden und würde einen zusätzlichen
Arbeitsaufwand darstellen. Die Hausbesuche haben einen zeitlichen Umfang von
ca. einer Stunde. Hinzukommen die Vorbereitungen, Terminvereinbarungen etc.
Der Kinderschutzbund kümmert sich
überwiegend selbst um die Ausstattung der Taschen. Hierfür werden Firmen
angesprochen oder Anträge bei Stiftungen gestellt. Andere Städte kaufen den
Babybegrüßungsdienst teilweise bei freien Trägern ein.
Der KSB führt
außerdem den begleiteten Umgang durch. Hier werden bei strittigen Elternkonstellationen
die Besuche eines Elternteils mit dem Kind begleitet. Es ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung
des Umgangsrechts und eine Hilfe bei hochstrittigen oder problembehafteten
Trennungen und Scheidungen. Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern, auch
in schwierigen Situationen mit beiden Elternteilen Kontakt zu halten. Der
Begleitete Umgang versteht sich auch als Angebot zur Kontaktanbahnung bei
kleineren Kindern, die einen Elternteil schon längere Zeit nicht gesehen haben. Die Umgangskontakte finden in der Regel in den
Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes statt. Im Rathaus der Stadt stünde kein
kindgerechter Raum zur Verfügung.
Die Durchführung der
Besuchskontakte stellt eine wichtige Arbeit für das Jugendamt Emmerich am Rhein
dar. Häufig werden diese gerichtlich angeordnet, wenn es Streitigkeiten
zwischen den Eltern gibt. Der KSB als neutrale Einrichtung geht
unvoreingenommen an die Kontakte heran und ist auch für die Eltern neutral. Das
Jugendamt ist in gerichtliche Streitigkeiten (Sorge- und Umgangsrecht,
Scheidungen) von Amts wegen eingebunden und muss eine Stellungnahme abgeben.
Auf eine neutrale Stelle zurückgreifen zu können ist wertvoll. Die andere
Option wäre ambulante Träger zu beauftragen, die man jedoch bezahlen müsste.
Der Stundensatz liegt bei ca. 50,- €. Zu der Durchführung des Umgangs kommen
Zeitaufwand für Dokumentation, Austausch mit den Eltern und ggfls. Gericht und/
oder Jugendamt, Terminvereinbarung, Termine bei Gericht. Die jährlichen Kosten
dafür würden geschätzt bei etwa 10.000,- € liegen.
Der KSB wünscht sich
weiterhin Räume in der Innenstadt, die leicht zugänglich sind. Wünschenswert
wären zwei Räume, die für die Umgangskontakte genutzt werden können. Dann
können zeitgleich zwei Termine stattfinden. Die Mitarbeiter des KSB arbeiten
alle ehrenamtlich und haben nicht unbegrenzt zeitliche Ressourcen zur
Verfügung. So könnte zeit- und ressourcensparend gearbeitet werden. Außerdem
wird ein Bürobereich benötigt, wo vertrauliche Vorgänge untergebracht werden
können.
Die Räume des KSB werden
ebenfalls durch das Jugendamt für Umgänge genutzt. Im Rathaus steht kein Zimmer
zur Verfügung, was kindgerecht eingerichtet ist, so dass auf die Räumlichkeiten
des KSB zurückgegriffen wird. Hierfür sind ebenfalls Räume im Innenstadtbereich
wünschenswert, damit die Wege nicht so weit sind.
Wenn der KSB diese
beiden Aufgaben nicht mehr leisten könnte, müssten bei der Stadt personeller
Ressourcen bereitgestellt werden. Zusätzlich sind diese Aufgaben durch MA des
Jugendamtes nicht leistbar. Man müsste von einer halben Stelle ausgehen.
Ausgehend von einer Stelle mit S 12 müsste man von Personalkosten i.H.v.
1.800,- € monatlich, folglich 22.000,- € ausgehen.
Familienbüro/ - café
Seit dem Jahr 2011
findet vierzehntägig in Kooperation zwischen Jugendamt und dem KSB das
Familienfrühstück in den Räumen des Jugendcafés statt. Der KSB hat die Idee von
Anfang an unterstützt und steht den teilnehmenden Familien für Fragen zur
Verfügung. Das Familienfrühstück hat sich gut etabliert. Das FF soll für Eltern
kleiner Kinder/ Säuglinge eine Möglichkeit der Anlaufstelle sein. Familien, die
neu nach Emmerich kommen, sollen hier Kontaktmöglichkeiten bekommen.
Wünschenswert wäre es, so ein Angebot öfter machen zu können. Familien und
junge Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, im ungezwungenen Rahmen Fragen an
Fachkräfte zu stellen und einfach Kontakte zu knüpfen.
Räumlichkeiten in der
Innenstadt mit ausreichend Platz hätten demnach einen mehrfachen Nutzen für das
Jugendamt. Gute Kooperationen könnten intensiviert und ein großer Schritt in
Richtung Prävention gemacht werden. Investitionen in Prävention sind wichtiger denn
je, denn immer mehr Familien haben einen Hilfebedarf, den es gilt frühzeitig
aufzufangen.
Fazit:
Die Anmietung von Räumen
für den KSB hätte also mehrfachen Nutzen für das Jugendamt Emmerich am Rhein
und empfiehlt sich aus unserer Sicht dringend. Die Kostenersparnis beim
Jugendamt läge bei mindestens 22.000,- € für Personalkosten zzgl. Sachkosten
für Ausstattung eines Raumes für den begleiteten Umgang sowie die Ausstattung
der Begrüßungstasche.
Der Kinderschutzbund hat geeignete Räume auf dem Neuen Steinweg gefunden, welche mit einem Mietpreis von monatlich 810,- € angemietet werden können. Die Kosten sollen von der Stadt Emmerich am Rhein in voller Höhe erstattet werden. Damit ergeben sich jährliche Kosten i.H.v. 9.720,- €.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen beim Produkt
1.100.06.02.01.
Diese Maßnahme
ist im Haushalt 2017 nicht vorgesehen. Die Mittel müssen zusätzlich bereitgestellt
werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister