Betreff
Übernahme von Betriebskosten für den Kinderschutzbund, OV Emmerich
Vorlage
04 - 16 1138/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, die Betriebskosten für die Anmietung von Räumen für den Kinderschutzbund, OV Emmerich, zu übernehmen.

Sachdarstellung :

 

Der Kinderschutzbund (KSB) ist derzeit noch in Räumlichkeiten an der Wollenweberstr. 21 (Standort der Gesamtschule) untergebracht. Der Gebäudetrakt soll zur Erweiterung der GE abgerissen werden, so dass der KSB neue Räumlichkeiten benötigt. Der KSB erhält jährlich einen Zuschuss i.H.v. 3.000,- € und außerdem 1.500,- € aus Mitteln des Bundeskinderschutzgesetztes für den Babybegrüßungsdienst. Diese Mittel sind nicht ausreichend, um daraus eine Miete zu bezahlen.

Die Räumlichkeiten sollen in der Innenstadt liegen und müssen barrierefrei sein, um einen guten Zugang zu ermöglichen.

 

Zwischen Jugendamt und KSB besteht seit Jahren eine gute Kooperation. Der KSB führt seit dem Jahr 2008 den Begrüßungsdienst für neugeborene Kinder in Emmerich am Rhein durch. In Emmerich gibt es jährlich etwa 220 Neugeborene Kinder. Nicht alle werden besucht, aber ca. 80 %. Diese Dienstleistung müsste sonst vom Jugendamt im Rahmen von frühen Hilfen oder Prävention übernommen werden und würde einen zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellen. Die Hausbesuche haben einen zeitlichen Umfang von ca. einer Stunde. Hinzukommen die Vorbereitungen, Terminvereinbarungen etc.

Der Kinderschutzbund kümmert sich überwiegend selbst um die Ausstattung der Taschen. Hierfür werden Firmen angesprochen oder Anträge bei Stiftungen gestellt. Andere Städte kaufen den Babybegrüßungsdienst teilweise bei freien Trägern ein.

 

Der KSB führt außerdem den begleiteten Umgang durch. Hier werden bei strittigen Elternkonstellationen die Besuche eines Elternteils mit dem Kind begleitet.  Es ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts und eine Hilfe bei hochstrittigen oder problembehafteten Trennungen und Scheidungen. Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern, auch in schwierigen Situationen mit beiden Elternteilen Kontakt zu halten. Der Begleitete Umgang versteht sich auch als Angebot zur Kontaktanbahnung bei kleineren Kindern, die einen Elternteil schon längere Zeit nicht gesehen haben. Die Umgangskontakte finden in der Regel in den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes statt. Im Rathaus der Stadt stünde kein kindgerechter Raum zur Verfügung.

Die Durchführung der Besuchskontakte stellt eine wichtige Arbeit für das Jugendamt Emmerich am Rhein dar. Häufig werden diese gerichtlich angeordnet, wenn es Streitigkeiten zwischen den Eltern gibt. Der KSB als neutrale Einrichtung geht unvoreingenommen an die Kontakte heran und ist auch für die Eltern neutral. Das Jugendamt ist in gerichtliche Streitigkeiten (Sorge- und Umgangsrecht, Scheidungen) von Amts wegen eingebunden und muss eine Stellungnahme abgeben. Auf eine neutrale Stelle zurückgreifen zu können ist wertvoll. Die andere Option wäre ambulante Träger zu beauftragen, die man jedoch bezahlen müsste. Der Stundensatz liegt bei ca. 50,- €. Zu der Durchführung des Umgangs kommen Zeitaufwand für Dokumentation, Austausch mit den Eltern und ggfls. Gericht und/ oder Jugendamt, Terminvereinbarung, Termine bei Gericht. Die jährlichen Kosten dafür würden geschätzt bei etwa 10.000,- € liegen.

Der KSB wünscht sich weiterhin Räume in der Innenstadt, die leicht zugänglich sind. Wünschenswert wären zwei Räume, die für die Umgangskontakte genutzt werden können. Dann können zeitgleich zwei Termine stattfinden. Die Mitarbeiter des KSB arbeiten alle ehrenamtlich und haben nicht unbegrenzt zeitliche Ressourcen zur Verfügung. So könnte zeit- und ressourcensparend gearbeitet werden. Außerdem wird ein Bürobereich benötigt, wo vertrauliche Vorgänge untergebracht werden können.

Die Räume des KSB werden ebenfalls durch das Jugendamt für Umgänge genutzt. Im Rathaus steht kein Zimmer zur Verfügung, was kindgerecht eingerichtet ist, so dass auf die Räumlichkeiten des KSB zurückgegriffen wird. Hierfür sind ebenfalls Räume im Innenstadtbereich wünschenswert, damit die Wege nicht so weit sind.

Wenn der KSB diese beiden Aufgaben nicht mehr leisten könnte, müssten bei der Stadt personeller Ressourcen bereitgestellt werden. Zusätzlich sind diese Aufgaben durch MA des Jugendamtes nicht leistbar. Man müsste von einer halben Stelle ausgehen. Ausgehend von einer Stelle mit S 12 müsste man von Personalkosten i.H.v. 1.800,- € monatlich, folglich 22.000,- € ausgehen.

Familienbüro/ - café

Seit dem Jahr 2011 findet vierzehntägig in Kooperation zwischen Jugendamt und dem KSB das Familienfrühstück in den Räumen des Jugendcafés statt. Der KSB hat die Idee von Anfang an unterstützt und steht den teilnehmenden Familien für Fragen zur Verfügung. Das Familienfrühstück hat sich gut etabliert. Das FF soll für Eltern kleiner Kinder/ Säuglinge eine Möglichkeit der Anlaufstelle sein. Familien, die neu nach Emmerich kommen, sollen hier Kontaktmöglichkeiten bekommen. Wünschenswert wäre es, so ein Angebot öfter machen zu können. Familien und junge Eltern sollen die Möglichkeit erhalten, im ungezwungenen Rahmen Fragen an Fachkräfte zu stellen und einfach Kontakte zu knüpfen.

Räumlichkeiten in der Innenstadt mit ausreichend Platz hätten demnach einen mehrfachen Nutzen für das Jugendamt. Gute Kooperationen könnten intensiviert und ein großer Schritt in Richtung Prävention gemacht werden. Investitionen in Prävention sind wichtiger denn je, denn immer mehr Familien haben einen Hilfebedarf, den es gilt frühzeitig aufzufangen.

Fazit:

Die Anmietung von Räumen für den KSB hätte also mehrfachen Nutzen für das Jugendamt Emmerich am Rhein und empfiehlt sich aus unserer Sicht dringend. Die Kostenersparnis beim Jugendamt läge bei mindestens 22.000,- € für Personalkosten zzgl. Sachkosten für Ausstattung eines Raumes für den begleiteten Umgang sowie die Ausstattung der Begrüßungstasche.

Der Kinderschutzbund hat geeignete Räume auf dem Neuen Steinweg gefunden, welche mit einem Mietpreis von monatlich 810,- € angemietet werden können. Die Kosten sollen von der Stadt Emmerich am Rhein in voller Höhe erstattet werden. Damit ergeben sich jährliche Kosten i.H.v. 9.720,- €.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen beim                         Produkt 1.100.06.02.01.

Diese Maßnahme ist im Haushalt 2017 nicht vorgesehen. Die Mittel müssen zusätzlich bereitgestellt werden.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister