Betreff
Antrag auf Überprüfung der Parksituation Fichtenweg;
hier: Eingabe Nr. 7/2017 von Frau Marion Wendt
Vorlage
05 - 16 1152/2017
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Diese Ratseingabe wurde in der Sitzung des Rates am 11.07.2017 in den Ausschuss für Stadtentwicklung verwiesen.

 

Mit Datum vom 29.03.2017 fand auf Anregung der Kommunalbetriebe Emmerich gemeinsam mit der Fa. Schoenmakers, der Polizei und der Stadt Emmerich am Rhein ein Ortstermin auf dem Fichtenweg statt. Hier verdeutlichte das Entsorgungsunternehmen, dass es aufgrund parkender Pkw Schwierigkeiten bei der Abfuhr habe, teilweise war eine Abfuhr unmöglich und es musste ‘nachgefahren‘ werden.

 

Um die Müllentsorgung weiterhin zu gewährleisten wurde an den Problemstellen (s. Anlage 2) ein Haltverbot von Montag bis Freitag, 8 – 12 Uhr gemäß §45 StVO angeordnet.

Als Hauptabfuhrtage gelten der Dienstag und Donnerstag, bedingt durch die Feiertags-verschiebungen findet die Müllentsorgung jedoch an allen Wochentagen statt, entsprechend war eine Beschilderung Mo - Fr notwendig.

 

Aufgrund der Eingabe der Frau Marion Wendt (Anlage 1), fand am 13.07.2017 ein Ortstermin mit den Anwohnenden, der Fa. Schoenmackers, den Kommunalbetrieben sowie der Stadt Emmerich am Rhein statt. In der Anlage ist ein entsprechender Aktenvermerk der Kommunalbetriebe Emmerich beigefügt (Anlage 3).

 

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Zeiten des Haltverbotes auf Dienstag und Donnerstag von 9 – 12 Uhr “an Feiertagen frei“ reduziert werden. Diese Zeiten schließen jedoch nicht die Abfuhrtage ein, die durch z.B. Feiertage verschoben wurden. Sollten die Abfuhr des Mülls an diesen Tage behindert werden, wird ein erneuter Ortstermin vereinbart.

 

Die Lage der Verbotsstrecken bleibt bestehen.

 

Die Maßnahme wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Ein Bestätigungsschreiben der Anwohnenden ist der Vorlage beigefügt (Anlage 4).

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter