Betreff
Einberufung der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing GmbH und Erstellung eines Tätigkeitsberichtes des Geschäftsführers;
hier: Antrag Nr. XVIII der CDU-Stadtratsfraktion
Vorlage
02 - 16 1155/2017
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH eine außerordentliche Gesellschafterversammlung zur Vorlage eines Tätigkeits- und Erfolgsberichtes einberufen zu lassen.

 

Sachverhalt :

 

Gem. § 7 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH ist eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn dies nach dem Gesetz oder nach dem Wortlaut des Gesellschaftsvertrages erforderlich ist, in jedem Fall, wenn die Einberufung aus sonstigen Gründen im Interesse der Gesellschaft liegt, jedoch mindestens einmal im Jahr. Sie ist ferner einzuberufen, wenn ein oder mehrere Gesellschafter die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Gründe schriftlich beantragen.

 

Die von der CDU-Stadtratsfraktion begründete Einberufung einer  Gesellschafterversammlung  erfolgt durch den Geschäftsführer für den 13.07.2017.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister