hier: Antrag Nr. XVIII der CDU-Stadtratsfraktion
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderungs-
und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH eine außerordentliche
Gesellschafterversammlung zur Vorlage eines Tätigkeits- und Erfolgsberichtes
einberufen zu lassen.
Sachverhalt :
Gem. § 7 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungs-
und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein mbH ist eine
Gesellschafterversammlung einzuberufen, wenn dies nach dem Gesetz oder nach dem
Wortlaut des Gesellschaftsvertrages erforderlich ist, in jedem Fall, wenn die
Einberufung aus sonstigen Gründen im Interesse der Gesellschaft liegt, jedoch
mindestens einmal im Jahr. Sie ist ferner einzuberufen, wenn ein oder mehrere
Gesellschafter die Einberufung unter Angabe des Zweckes und der Gründe
schriftlich beantragen.
Die von der CDU-Stadtratsfraktion begründete Einberufung einer Gesellschafterversammlung erfolgt durch den Geschäftsführer für den
13.07.2017.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister