hier: Antrag Nr. XIX auf Fristsetzung für das EHK und ISEK
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die vom Rat beauftragten Untersuchungen sowie die Abstimmung der Bezirksregierung wurden in den vergangenen Monaten durchgeführt. Aus den Ergebnissen wurde ein entsprechender abgestimmter Konzeptentwurf erarbeitet. Am 16.08.2017 fand eine Arbeitsgruppensitzung mit den Fraktionsvorsitzenden und der Verwaltung zum Stand der Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes statt. Hierin wurden die Ergebnisse der Untersuchungen und der Konzeptentwurf vorgestellt und diskutiert.
Der Konzeptentwurf wird gemäß Sitzungsfolge dem ASE am 05.09. und dem Rat am 26.09. zum Beschluss zur Offenlage und Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange vorgestellt (s. Vorlage Nr. 05/16 1190/2017). Die Beteiligung findet für die Dauer von 4 Wochen statt. Anschließend kann, unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen, das Konzept vom Rat der Stadt beschlossen werden.
Das ISEK muss vom Rat als städtebauliches Konzept beschlossen werden, bevor darauf aufbauend der Antrag für Städtebaufördermittel gestellt werden kann. Die Frist zur Einreichung des Förderantrages bei der Bezirksregierung ist der 30.11. eines Jahres. Dementsprechend soll der Endbericht zum ISEK dem ASE am 10.10.2017 zur Kenntnis gegeben werden.
Vor der Ratssitzung am 07.11.2017 soll eine Sondersitzung des ASE mit der gemeinsamen Behandlung des ISEK und des Einzelhandelskonzeptes stattfinden. In der anschließenden Ratssitzung können beide Konzepte beschlossen werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter