Betreff
Stärkung der Wirtschaftsförderung und Einrichtung eines Sondervermögens;
hier: Gemeinsamer Antrag der CDU- und BGE-Ratsfraktion
Vorlage
01 - 16 1164/2017
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Rat beschließt, eine neu zu definierende Arbeitsgruppe mit 5 stimmberechtigten und 3 beratenden Mitgliedern einzurichten und den Antrag dorthin zu verweisen.

 

  1. Der Rat benennt folgende Ratsmitglieder / Sachkundige Bürger und für den Fall der Verhinderung folgende namentliche Vertreter in die neue Arbeitsgruppe:

                                                .

 

                        Stimmberechtigtes Mitglied                namentlicher Stellvertreter

 

CDU                1.                                                         1.                    

                                    2.                                                         2.

 

SPD                 1.                                                         1.

                                    2.                                                         2.

 

BGE                1.                                                         1.

 

 

                        Beratendes Mitglied

 

GRÜNE           1.                                                         1.

 

Embrica           1.                                                         1.

 

UWE                1.                                                         1.

 

 

Begründung:

 

Die CDU- und BGE-Fraktion beantragen, die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein zu reformieren und neu aufzustellen. Hierbei sollen die Bereiche Tourismus und Stadtmarketing aus der Gesellschaft ausgegliedert und dem Eigenbetrieb Kultur, Künste, Kontakte angegliedert werden. Aufgabe der GmbH soll vor allem nur eine Wirtschafts- und Einzelhandelsförderung mit Bestandspflege und Ergänzung/Neuansiedlung von Unternehmen bleiben. Daneben soll ein städtischer Eigenbetrieb gegründet werden „zur strategischen Innenstadtentwicklung“, der mit bis zu 10 MIO Euro ausgestattet wird, um den Ankauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken und Immobilien zur Verwirklichung der Einzelhandels-, Wirtschafts- und Wohnraumförderung im Innenstadtbereich vorzunehmen.

 

Ob eine solche Trennung der Themen- und Arbeitsbereiche Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus mit Blick auf die gemeinsame Basis dieser Bereiche, die Stadt Emmerich am Rhein der jeweiligen Zielgruppe entsprechend zu vermarkten, zielführend ist, wird von Verwaltung und Geschäftsführung der Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketing-Gesellschaft bezweifelt. Seit Jahren werden aufgrund der weitreichenden Synergien in immer mehr Kommunen die Bereiche Stadtmarketing, Tourismus und Wirtschaftsförderung zusammengeführt.  Genau diese inhaltlichen Überschneidungen dieser Bereiche waren vor 15 Jahren der Grund für die Errichtung einer Gesellschaft für diese drei Themenbereiche.

 

Die Implementierung eines Instrumentes zur „strategischen Innenstadtentwicklung“ - in welcher Rechtsform auch immer -  kann sicherlich der Stadt wieder Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die gewerbliche Entwicklung geben. Investitionstätigkeiten in Hinsicht auf Immobilien in der Innenstadt im Sinne von Einzelhandels-, Wirtschafts- und Wohnraum-förderung sind ohne Zweifel erforderlich.

 

Die Schaffung eines solchen Instrumentes und die Frage der Umsetzbarkeit, die inhaltliche Ausgestaltung des Aufgabenspektrums und die Entscheidung für die wirtschaftlichste und finanziell verträglichste Betriebsform für dieses 10-Millionen-Euro-Projekt kann nicht in wenigen knappen Wochen umfassend und entscheidungsreif geprüft werden. Bevor  hierzu überhaupt eine Entscheidung getroffen werden kann, sind umfangreiche Fragestellungen abzuarbeiten, die auch nur unter Hinzuziehung wirtschaftlicher und steuerrechtlicher Beratung von außen gelöst werden können. Die Kopie von Satzungen oder Gesellschaftsverträge aus anderen Kommunen zu dieser Aufgabe mögen ein Anhaltspunkt sein – in einem bespielhaft genannten Fall wurde aber inzwischen auch ein solches Sondervermögen als Fachbereichsaufgabe wieder in den städtischen Haushalt zurück geführt -, sind aber sicherlich nicht 1:1 auf die Stadt Emmerich am Rhein übertragbar. Insbesondere die kommunalverfassungsrechtlichen, finanziellen, personellen und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind im Einzelfall zu betrachten.

Beispielhaft seien einige zurzeit unbeantwortete Aspekte aufgeführt:

 

  • Was ist die geeignetste Betriebsform (rechtlich selbständige GmbH, Eigenbetrieb als städt. Sondervermögen = mit der Stadt 1 gemeinsamer Steuerpflichtiger, Stabsstelle)?
  • Einlage der Stadt von 10 MIO € als städt. Finanzanlage in den Betrieb (kreditfinanziert)?
  • 10 MIO € als zu verbrauchendes Eigenkapital des Betriebes?
  • Könnte der Betrieb nicht selbst die 10 MIO € als Kredit aufnehmen?
  • Wofür werden die 10 MIO € in dem Betrieb verwandt?
  • Verwaltung erworbener Gebäude in der Interimszeit bis zum Wiederverkauf?
  • Oder Betrieb/Gesellschaft als Investor für Neubau von Objekten?
  • Rückfluss der 10 MIO € wieder an die Stadt?
  • Überschussverwendung / Verlustausgleich
  • Wie bestreitet der Betrieb seine Personal- und Sachkosten?
  • Sind die vorgesehen Start-up-, Gründer- und Sanierungskredite und –zuschüsse durch den Betrieb heute rechtlich überhaupt noch zulässig (Bankgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetzes, EU-Beilhilferichtlinien eingehalten)?
  • Steuerliche Fragen (Umsatzsteuerpflicht, Gewerbesteuerpflicht)?
  • Ist der neu geschaffene Betrieb/Gesellschaft durch die Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig?
  • Sind die vorgesehenen Aufgaben eine gemeindliche Aufgaben nach § 107 GO NRW

(zulässig als wirtschaftliche Betätigung, öffentlicher Zweck, Konkurrenz zu anderen Unternehmen)?

 

Erkennbar ist, dass die Schaffung eines neuen Betriebes keine „Hals-über-Kopf“-Entscheidung sein kann und zahlreiche bisher nicht thematisierte Bereiche abzuklären sind. Gerade die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sind ohne fachliche Unterstützung nicht sachgerecht zu erbringen. Letztlich wird die Prüfung auch erst ergeben, welche Betriebsform am sinnvollsten sein wird. Hierzu wird von Seiten der Verwaltung ein mehrmonatiger Vorlauf erwartet.

 

Die Verwaltung schlägt als ersten Schritt vor, eine Arbeitsgruppe einzurichten und diese zur umfangreichen und begleitenden Aufbereitung des Themenkomplexes und einer konsensfähigen  Neuausrichtung und Neugründung zu betrauen und die weiteren Schritte festlegen zu lassen.

 

Um ein effizientes Arbeiten in dem Expertengremium sicherzustellen, empfiehlt es sich, die Größe überschaubar zu halten und eine persönliche Stellvertretung zu beschließen. Zudem sollten alle im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen in den Arbeitsprozess eingebunden werden und ihren Sachverstand einbringen können.

 

Empfohlen wird daher die Bildung eines Gremiums mit 5 stimmberechtigten Mitgliedern (Berechnung nach Hare-Niemeyer: CDU 2 – SPD  2 - BGE 1) und -in analoger Anwendung des § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW-  jeweils 1 beratendem Mitglied der Fraktionen Bündnis 90 / Die GRÜNEN, Embrica und UWE. 

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Bereitstellung von Beratungskosten im Haushalt 2018.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1, 1.2, 2.1

 

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister