hier: Gemeinsamer Antrag der CDU- und BGE-Ratsfraktion
Beschlussvorschlag
- Der Rat beschließt, eine neu zu definierende Arbeitsgruppe mit 5
stimmberechtigten und 3 beratenden Mitgliedern einzurichten und den Antrag
dorthin zu verweisen.
- Der Rat benennt folgende Ratsmitglieder / Sachkundige Bürger und
für den Fall der Verhinderung folgende namentliche Vertreter in die neue
Arbeitsgruppe:
.
Stimmberechtigtes
Mitglied namentlicher
Stellvertreter
CDU 1. 1.
2. 2.
SPD 1. 1.
2. 2.
BGE 1. 1.
Beratendes Mitglied
GRÜNE 1. 1.
Embrica 1. 1.
UWE 1. 1.
Begründung:
Die CDU- und
BGE-Fraktion beantragen, die Wirtschaftsförderungs- und
Stadtmarketing-Gesellschaft Emmerich am Rhein zu reformieren und neu
aufzustellen. Hierbei sollen die Bereiche Tourismus und Stadtmarketing aus der
Gesellschaft ausgegliedert und dem Eigenbetrieb Kultur, Künste, Kontakte
angegliedert werden. Aufgabe der GmbH soll vor allem nur eine Wirtschafts- und
Einzelhandelsförderung mit Bestandspflege und Ergänzung/Neuansiedlung von
Unternehmen bleiben. Daneben soll ein städtischer Eigenbetrieb gegründet werden
„zur strategischen Innenstadtentwicklung“, der mit bis zu 10 MIO Euro
ausgestattet wird, um den Ankauf, Verkauf und Tausch von Grundstücken und
Immobilien zur Verwirklichung der Einzelhandels-, Wirtschafts- und
Wohnraumförderung im Innenstadtbereich vorzunehmen.
Ob eine solche Trennung der Themen- und
Arbeitsbereiche Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Tourismus mit Blick
auf die gemeinsame Basis dieser Bereiche, die Stadt Emmerich am Rhein der
jeweiligen Zielgruppe entsprechend zu vermarkten, zielführend ist, wird von
Verwaltung und Geschäftsführung der Wirtschaftsförderungs- und
Stadtmarketing-Gesellschaft bezweifelt. Seit Jahren werden aufgrund der weitreichenden
Synergien in immer mehr Kommunen die Bereiche Stadtmarketing, Tourismus und
Wirtschaftsförderung zusammengeführt.
Genau diese inhaltlichen Überschneidungen dieser Bereiche waren vor 15
Jahren der Grund für die Errichtung einer Gesellschaft für diese drei
Themenbereiche.
Die Implementierung
eines Instrumentes zur „strategischen
Innenstadtentwicklung“ - in welcher Rechtsform auch immer - kann sicherlich der Stadt wieder
Steuerungsmöglichkeiten in Bezug auf die gewerbliche Entwicklung geben. Investitionstätigkeiten
in Hinsicht auf Immobilien in der Innenstadt im Sinne von Einzelhandels-,
Wirtschafts- und Wohnraum-förderung sind ohne Zweifel erforderlich.
Die Schaffung eines
solchen Instrumentes und die Frage der Umsetzbarkeit, die inhaltliche Ausgestaltung
des Aufgabenspektrums und die Entscheidung für die wirtschaftlichste und
finanziell verträglichste Betriebsform für dieses 10-Millionen-Euro-Projekt
kann nicht in wenigen knappen Wochen umfassend und entscheidungsreif geprüft
werden. Bevor hierzu überhaupt eine
Entscheidung getroffen werden kann, sind umfangreiche Fragestellungen
abzuarbeiten, die auch nur unter Hinzuziehung wirtschaftlicher und
steuerrechtlicher Beratung von außen gelöst werden können. Die Kopie von
Satzungen oder Gesellschaftsverträge aus anderen Kommunen zu dieser Aufgabe
mögen ein Anhaltspunkt sein – in einem bespielhaft genannten Fall wurde aber
inzwischen auch ein solches Sondervermögen als Fachbereichsaufgabe wieder in
den städtischen Haushalt zurück geführt -, sind aber sicherlich nicht 1:1 auf
die Stadt Emmerich am Rhein übertragbar. Insbesondere die
kommunalverfassungsrechtlichen, finanziellen, personellen und
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind im Einzelfall zu betrachten.
Beispielhaft seien
einige zurzeit unbeantwortete Aspekte aufgeführt:
- Was ist die geeignetste Betriebsform (rechtlich selbständige GmbH,
Eigenbetrieb als städt. Sondervermögen = mit der Stadt 1 gemeinsamer
Steuerpflichtiger, Stabsstelle)?
- Einlage der Stadt von 10 MIO € als städt. Finanzanlage in den
Betrieb (kreditfinanziert)?
- 10 MIO € als zu verbrauchendes Eigenkapital des Betriebes?
- Könnte der Betrieb nicht selbst die 10 MIO € als Kredit aufnehmen?
- Wofür werden die 10 MIO € in dem Betrieb verwandt?
- Verwaltung erworbener Gebäude in der Interimszeit bis zum
Wiederverkauf?
- Oder Betrieb/Gesellschaft als Investor für Neubau von Objekten?
- Rückfluss der 10 MIO € wieder an die Stadt?
- Überschussverwendung / Verlustausgleich
- Wie bestreitet der Betrieb seine Personal- und Sachkosten?
- Sind die vorgesehen Start-up-, Gründer- und Sanierungskredite und
–zuschüsse durch den Betrieb heute rechtlich überhaupt noch zulässig
(Bankgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetzes,
EU-Beilhilferichtlinien eingehalten)?
- Steuerliche Fragen (Umsatzsteuerpflicht, Gewerbesteuerpflicht)?
- Ist der neu geschaffene Betrieb/Gesellschaft durch die
Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig?
- Sind die vorgesehenen Aufgaben eine gemeindliche Aufgaben nach §
107 GO NRW
(zulässig als wirtschaftliche Betätigung, öffentlicher Zweck,
Konkurrenz zu anderen Unternehmen)?
Erkennbar ist, dass
die Schaffung eines neuen Betriebes keine „Hals-über-Kopf“-Entscheidung sein
kann und zahlreiche bisher nicht thematisierte Bereiche abzuklären sind. Gerade
die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen sind ohne
fachliche Unterstützung nicht sachgerecht zu erbringen. Letztlich wird die
Prüfung auch erst ergeben, welche Betriebsform am sinnvollsten sein wird.
Hierzu wird von Seiten der Verwaltung ein mehrmonatiger Vorlauf erwartet.
Die Verwaltung
schlägt als ersten Schritt vor, eine Arbeitsgruppe einzurichten und diese zur
umfangreichen und begleitenden Aufbereitung des Themenkomplexes und einer
konsensfähigen Neuausrichtung und
Neugründung zu betrauen und die weiteren Schritte festlegen zu lassen.
Um ein effizientes
Arbeiten in dem Expertengremium sicherzustellen, empfiehlt es sich, die Größe
überschaubar zu halten und eine persönliche Stellvertretung zu beschließen.
Zudem sollten alle im Rat der Stadt Emmerich am Rhein vertretenen Fraktionen in
den Arbeitsprozess eingebunden werden und ihren Sachverstand einbringen können.
Empfohlen wird daher
die Bildung eines Gremiums mit 5 stimmberechtigten Mitgliedern (Berechnung nach
Hare-Niemeyer: CDU 2 – SPD 2 - BGE 1)
und -in analoger Anwendung des § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW- jeweils 1 beratendem Mitglied der Fraktionen
Bündnis 90 / Die GRÜNEN, Embrica und UWE.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Bereitstellung von
Beratungskosten im Haushalt 2018.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1, 1.2, 2.1
Peter Hinze
Bürgermeister