Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten
Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe am Rhein
nach dem KAG zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein verwalten mehrere
kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes
(KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für
2016 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerks auch die entsprechenden
KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der
kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen
einer Frist von vier Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite
ausgeglichen werden können.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßig erzielte Gewinne
ausschließlich gebührenmindernd in den jeweils betreffenden Sparten eingesetzt
werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit
ausgeschlossen.
Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem
KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und
Verzinsung. Hier sind vom KAG vorgegebene andere Berechnungsformen anzuwenden,
wie z.B. die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für
die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch stets der KAG-Abschluss.
Die einzelnen Abschlussergebnisse nach Betriebszweigen sind in der
Anlage zu dieser Vorlage zusammen gefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand
der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wieder gegeben.
Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die weitere Gebührenentwicklung
möglich.
Die Entwicklungen der unterschiedlichen Gebührenhaushalte ist weitestgehend
so verlaufen, wie sie für das Jahr 2016 im NT 2016 prognostiziert wurden. Des
Weiteren bleibt festzuhalten, dass alle kostenrechnenden Einrichtungen per
31.12.2016 ein positives Ergebnis aufweisen. Die gesetzlichen Vorgaben des KAG
werden somit erfüllt, so dass eine Quersubventionierung nicht stattfindet.
Dieses Ergebnis eröffnet prinzipiell Spielräume für eine
Gebührensenkung, wie sie z.B. im Betriebszweig Friedhof auch schon zu Beginn
dieses Jahres durchgeführt wurde. Dennoch ist es notwendig die Entwicklung der
verschiedenen Gebührenhaushalte in den einzelnen Betriebszweigen genauer zu
betrachten. Dies beginnt mit einem Blick auf das Jahresergebnis nach dem
Regelwerk des KAG, der naturgemäß von dem bilanziellen Ergebnis abweicht.
Im Betriebszweig Klärwerk betrug
der Überschuss im Gebührenhaushalt 515 T€ und war damit um 80 T€ besser als
erwartet. Damit konnten die aufgelaufenen Verluste nicht nur abgebaut werden,
sondern die Gebührenausgleichsrücklage ist damit sogar positiv ausgestaltet ( +
378 T€ ).
Im Betriebszweig Kanal ist
es im Jahr 2013 zu einem erheblichen Überschuss in Höhe von 3.140 T€ gekommen.
Dieser wurde in den Folgejahren gebührenmindernd eingesetzt. Auch 2016 musste
ein Betrag in Höhe von 274 T€ entnommen werden, der jedoch um 154 T€ günstiger
ausfiel als geplant, so dass die Gebührenausgleichsrücklage per 31.12.2016
einen Stand von 256 T€ aufweist. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen,
dass angesichts eines Gesamtumsatzes in der Abwassersparte von 12 Mio€, die
oben aufgeführten Abweichungen nur als gering zu bezeichnen sind.
Wie bekannt sind die Abwassersparten geprägt durch einen stetigen
Rückgang der Abwassermengen in Folge der Bemühungen des mit Abstand größten
Einleiters, seine Einleitungen zu reduzieren. Bei nahezu unveränderten Kosten
bedeutet dies in der Vergangenheit zwangsläufig einen stetigen Anstieg bei den
Abwassergebührensätzen. Auch 2016 und 2017 musste eine entsprechende Anpassung
vorgenommen werden.
Durch den Bau einer Vorbehandlungsanlage sollen in diesem Jahr die
Abwassermengen und auch Schmutzfrachten
weiter gesenkt werden. Die zu Beginn des Jahres vorgenommene Gebührenanpassung
trägt diesem Umstand nur teilweise Rechnung, da eine hundertprozentige
Kostendeckung bei den Gebührensätzen nicht umgesetzt wurde; d.h. es wurde eine
Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt in Kauf genommen. Mit der Fertigstellung
der Anlage ist im Laufe des Jahres zu rechnen. Die in der Gebührenausgleichsrücklage
noch vorhandenen Mittel werden also für eine Verringerung des Defizits
eingesetzt werden müssen. Eine Gebührensenkung für 2018 ist daher nicht zu
erwarten. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass eine weitere Anpassung
für 2018 vorgenommen werden muss.
Dank leicht gestiegener Umsätze entwickelt sich die Gebührenausgleichsrücklage
in der Sparte Fäkalienabfuhr besser
als erwartet. Die Höhe der Ausgleichsrücklage ist geeignet, auch für das
Folgejahr eine Gebührenkonstanz zu prognostizieren.
In Folge des erneuten Ausfalls des Winterdienstes ist die Entwicklung
im Betriebszweig Straßenreinigung
als erfreulich zu bezeichnen. So konnte für 2016 die Winterwartungsgebühr für
das laufende Kalenderjahr drastisch gesenkt werden. Der damit verbundene Griff
in die Gebührenausgleichsrücklage erfolgte im Rahmen der Planungen. Da auch in
diesem Jahr kein nennenswerter Winterdienst festgestellt werden konnte, ist
davon auszugehen, dass auch 2018 keine Gebührenanpassung erforderlich sein
wird.
In der Sparte Abfallentsorgung
verlief der Abbau der zugehörige Ausgleichsrücklage besser als erwartet.. Trotz
Gebührensenkung in diesem Jahr wird zur Zeit davon ausgegangen, dass die
Rücklage in der geplanten Höhe von 42 T€ weiter abgebaut wird. Somit dürften
die verbleibenden Mittel ausreichen auch für das folgende Kalenderjahr die Gebührensätze
konstant zu halten.
Lange Jahre galt der Betriebszweig Friedhöfe
als problematisch. Die Einführung neuer Bestattungsformen führte zu einem
Anstieg der Bestattungen, da diese Formen nicht bei allen Friedhöfen angeboten
werden. Einsparungen im Personalwesen und eine leichte Anhebung der
Friedhofsgebühr zum 01.01.2014 haben letztendlich dazu geführt, dass die
Gebührenausgleichsrücklage in dieser Sparte nicht nur ausgeglichen, sondern
sogar mit einem leichten Überschuss abgerechnet werden konnte. Ende 2016 betrug
die Rücklage bereits 63 T€. Da diese Entwicklung absehbar war, ist zu Beginn
des Jahres eine leichte Gebührensenkung vorgenommen worden. Bei einem
planungsmäßigen Geschäftsverlauf wird zur Zeit davon ausgegangen, dass für 2018
keine Veränderung vorzunehmen sein wird.
Zusammenfassen lässt sich die Gebührenprognose für 2018 wie folgt:
1.
Anhebung der
Abwassergebühr
2.
Fäkalienabfuhrgebühr
unverändert
3.
Straßenreinigungsgebühr
unverändert
4.
Abfallgebühr
unverändert
5.
Friedhofsgebühr
unverändert
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr vorgesehen. sh. Wirtschaftsplan
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gruyters
Betriebsleiter