Betreff
Vorlage der Jahresabschlüsse nach dem KAG zum 31.12.2016
Vorlage
70 - 16 1196/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt die in der Begründung aufgeführten Jahresabschlüsse der kostenrechnenden Einrichtung der Kommunalbetriebe am Rhein nach dem KAG zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein verwalten mehrere kostenrechnende Einrichtungen, die dem Regelwerk des kommunalen Abgabengesetzes (KAG NRW) unterliegen. Nachdem nunmehr der kaufmännische Jahresabschluss für 2016 vorliegt, können auf Basis dieses Zahlenwerks auch die entsprechenden KAG-Abschlüsse dargestellt werden. Das KAG verpflichtet den Träger der kostenrechnenden Einrichtung, eine Nachkalkulation durchzuführen, da binnen einer Frist von vier Jahren erzielte Überschüsse auszugleichen sind bzw. Defizite ausgeglichen werden können.

Auf diese Weise ist sichergestellt, dass überplanmäßig erzielte Gewinne ausschließlich gebührenmindernd in den jeweils betreffenden Sparten eingesetzt werden. Eine Quersubventionierung aus anderen Gebührenhaushalten ist somit ausgeschlossen.

Der kaufmännische Abschluss unterscheidet sich vom Abschluss nach dem KAG in erster Linie durch die kalkulatorischen Kosten bei der Abschreibung und Verzinsung. Hier sind vom KAG vorgegebene andere Berechnungsformen anzuwenden, wie z.B. die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert. Maßgebend für die Kalkulation und die Höhe der Gebühr ist jedoch stets der KAG-Abschluss.

Die einzelnen Abschlussergebnisse nach Betriebszweigen sind in der Anlage zu dieser Vorlage zusammen gefasst. Gleichzeitig ist der jeweilige Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12. eines jeden Jahres wieder gegeben. Hierdurch sind weitere Rückschlüsse auf die weitere Gebührenentwicklung möglich.

Die Entwicklungen der unterschiedlichen Gebührenhaushalte ist weitestgehend so verlaufen, wie sie für das Jahr 2016 im NT 2016 prognostiziert wurden. Des Weiteren bleibt festzuhalten, dass alle kostenrechnenden Einrichtungen per 31.12.2016 ein positives Ergebnis aufweisen. Die gesetzlichen Vorgaben des KAG werden somit erfüllt, so dass eine Quersubventionierung nicht stattfindet.

Dieses Ergebnis eröffnet prinzipiell Spielräume für eine Gebührensenkung, wie sie z.B. im Betriebszweig Friedhof auch schon zu Beginn dieses Jahres durchgeführt wurde. Dennoch ist es notwendig die Entwicklung der verschiedenen Gebührenhaushalte in den einzelnen Betriebszweigen genauer zu betrachten. Dies beginnt mit einem Blick auf das Jahresergebnis nach dem Regelwerk des KAG, der naturgemäß von dem bilanziellen Ergebnis abweicht.

Im Betriebszweig Klärwerk betrug der Überschuss im Gebührenhaushalt 515 T€ und war damit um 80 T€ besser als erwartet. Damit konnten die aufgelaufenen Verluste nicht nur abgebaut werden, sondern die Gebührenausgleichsrücklage ist damit sogar positiv ausgestaltet ( + 378 T€ ).

Im Betriebszweig Kanal ist es im Jahr 2013 zu einem erheblichen Überschuss in Höhe von 3.140 T€ gekommen. Dieser wurde in den Folgejahren gebührenmindernd eingesetzt. Auch 2016 musste ein Betrag in Höhe von 274 T€ entnommen werden, der jedoch um 154 T€ günstiger ausfiel als geplant, so dass die Gebührenausgleichsrücklage per 31.12.2016 einen Stand von 256 T€ aufweist. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass angesichts eines Gesamtumsatzes in der Abwassersparte von 12 Mio€, die oben aufgeführten Abweichungen nur als gering zu bezeichnen sind.

Wie bekannt sind die Abwassersparten geprägt durch einen stetigen Rückgang der Abwassermengen in Folge der Bemühungen des mit Abstand größten Einleiters, seine Einleitungen zu reduzieren. Bei nahezu unveränderten Kosten bedeutet dies in der Vergangenheit zwangsläufig einen stetigen Anstieg bei den Abwassergebührensätzen. Auch 2016 und 2017 musste eine entsprechende Anpassung vorgenommen werden.

Durch den Bau einer Vorbehandlungsanlage sollen in diesem Jahr die Abwassermengen  und auch Schmutzfrachten weiter gesenkt werden. Die zu Beginn des Jahres vorgenommene Gebührenanpassung trägt diesem Umstand nur teilweise Rechnung, da eine hundertprozentige Kostendeckung bei den Gebührensätzen nicht umgesetzt wurde; d.h. es wurde eine Kostenunterdeckung im Gebührenhaushalt in Kauf genommen. Mit der Fertigstellung der Anlage ist im Laufe des Jahres zu rechnen. Die in der Gebührenausgleichsrücklage noch vorhandenen Mittel werden also für eine Verringerung des Defizits eingesetzt werden müssen. Eine Gebührensenkung für 2018 ist daher nicht zu erwarten. Vielmehr muss davon ausgegangen werden, dass eine weitere Anpassung für 2018 vorgenommen werden muss.

Dank leicht gestiegener Umsätze entwickelt sich die Gebührenausgleichsrücklage in der Sparte Fäkalienabfuhr besser als erwartet. Die Höhe der Ausgleichsrücklage ist geeignet, auch für das Folgejahr eine Gebührenkonstanz zu prognostizieren.

In Folge des erneuten Ausfalls des Winterdienstes ist die Entwicklung im Betriebszweig Straßenreinigung als erfreulich zu bezeichnen. So konnte für 2016 die Winterwartungsgebühr für das laufende Kalenderjahr drastisch gesenkt werden. Der damit verbundene Griff in die Gebührenausgleichsrücklage erfolgte im Rahmen der Planungen. Da auch in diesem Jahr kein nennenswerter Winterdienst festgestellt werden konnte, ist davon auszugehen, dass auch 2018 keine Gebührenanpassung erforderlich sein wird.

In der Sparte Abfallentsorgung verlief der Abbau der zugehörige Ausgleichsrücklage besser als erwartet.. Trotz Gebührensenkung in diesem Jahr wird zur Zeit davon ausgegangen, dass die Rücklage in der geplanten Höhe von 42 T€ weiter abgebaut wird. Somit dürften die verbleibenden Mittel ausreichen auch für das folgende Kalenderjahr die Gebührensätze konstant zu halten.

Lange Jahre galt der Betriebszweig Friedhöfe als problematisch. Die Einführung neuer Bestattungsformen führte zu einem Anstieg der Bestattungen, da diese Formen nicht bei allen Friedhöfen angeboten werden. Einsparungen im Personalwesen und eine leichte Anhebung der Friedhofsgebühr zum 01.01.2014 haben letztendlich dazu geführt, dass die Gebührenausgleichsrücklage in dieser Sparte nicht nur ausgeglichen, sondern sogar mit einem leichten Überschuss abgerechnet werden konnte. Ende 2016 betrug die Rücklage bereits 63 T€. Da diese Entwicklung absehbar war, ist zu Beginn des Jahres eine leichte Gebührensenkung vorgenommen worden. Bei einem planungsmäßigen Geschäftsverlauf wird zur Zeit davon ausgegangen, dass für 2018 keine Veränderung vorzunehmen sein wird.

Zusammenfassen lässt sich die Gebührenprognose für 2018 wie folgt:

1.    Anhebung der Abwassergebühr

2.    Fäkalienabfuhrgebühr unverändert

3.    Straßenreinigungsgebühr unverändert

4.    Abfallgebühr unverändert

5.    Friedhofsgebühr unverändert

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr vorgesehen. sh. Wirtschaftsplan

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter