Betreff
Pflege- und Reinigungskonzept für die Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Anträge der CDU, SPD und FDP an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
70 - 16 1198/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Betriebsausschuss nimmt den in der Begründung zusammen gefassten Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

Die zu Beginn des Jahres gestellten Anträge der CDU- und der SPD-Ratsfraktionen sowie die Eingabe des FDP-Ortsverbandes Emmerich am Rhein beinhalten prinzipiell das gleiche Thema. Es wurden jeweils Anregungen und Vorschläge mit dem Ziel unterbreitet, die Sauberkeit und das Erscheinungsbild der Stadt Emmerich am Rhein zu verbessern. Bereits in seiner am 30.03.2017 hat sich der Betriebsausschuss ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt. Einheitliche Zustimmung fand seinerzeit die Schaffung einer zusätzlichen Stelle bei der KBE für einen „Hausmeister Innenstadt“. Der bisherige Mitarbeiter – Herr Jürgen Witting – hat diese Aufgabe seit dem 01.07.2017 übernommen. Für die interne Nachfolgeregelung läuft derzeit das Bewerbungsverfahren.

Zu den übrigen Vorschlägen der Verwaltung bestand noch weiterer Klärungsbedarf, so dass dieses Thema erneut in dieser Vorlage aufgegriffen wird.

1. Reinigungs- und Pflegeplan für das gesamte Stadtgebiet (Antrag der SPD-Fraktion)

Für die Pflege von städtischen Grünflächen und Beeten existiert schon seit Jahren ein Reinigungs- und Pflegeplan. Dieser wurde erstmalig in der Sitzung des Betriebsausschusses der KBE am 08.09.2005 den Gremien anhand eines Prioritätenkatalogs vorgestellt. Dieser war seinerzeit notwendig geworden, da die Haushaltslage Einsparungen in diesem Bereich erforderlich machten. In diesem Prioritätenkatalog wurden die jährlichen Pflegegänge je nach „Wichtigkeit“ der Straße festgelegt. Dieser Plan wird fortlaufend um neue Straßen aktualisiert oder in Gänze überarbeitet, wenn z.B. wie in 2016 zusätzliche Mittel für die Beetpflege bereit gestellt wurden.

Es bleibt festzuhalten, dass der Budgetrahmen die Intensität der Pflegegänge vorgibt. Für 2017 wurden im Wirtschaftsplan der KBE hierfür Mittel in Höhe von 443 T€ bereitgestellt.

2. Konzepte zur Beteiligung der Bürger (Antrag der SPD-Fraktion)

Wie bereits in der letzten Sitzung berichtet, ist eine Intensivierung der Beteiligung von Bürgern für die Sauberkeit und Instandhaltung von städtischen Grünflächen nicht so einfach umsetzbar, da sie eine gewisse Bereitschaft der Beteiligten voraussetzt.

Seit 2006 werben die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein sowie die Politik für die Übernahme von Patenschaften für städtische Grünflächen. Zurzeit gibt es 69 offizielle Patenschaften. Das heißt, der Bürger kann sich bei der KBE melden und nach Absprache die Patenschaft für eine gewünschte Grünfläche – meistens vor seiner Haustür – übernehmen. Der Bürger bekommt dann von der KBE ein Bestätigungsschreiben, in dem ihm auch die kostenlose Entsorgung der Grünabfälle am Bauhof zugesichert wird. Die Patenschaften dienen in der Regel als Ergänzung zu den Pflegegängen der Fremdfirmen in den einzelnen Straßen.

Auch die Heimatvereine oder sonstige Ortsverbände haben in der Vergangenheit ebenfalls Patenschaften für die Verkehrsinseln innerhalb der Ortschaften übernommen, diese aber leider teilweise wieder wegen fehlenden Helfern wieder zurück gegeben.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass die freiwilligen Patenschaftszahlen kontinuierlich rückläufig sind. Diese Entwicklung ist auch in den Nachbargemeinden festzustellen. Auf Nachfrage bei den Städten Rees, Goch und Wesel teilten diese mit, dass selbst die Bewerbung der Patenschaften über den Internetauftritt der einzelnen Städte keine große Resonanz auf die Patenschaften für einzelne Grünflächen erbracht hat.

Nach wie vor ist die Betriebsleitung der Auffassung, dass der günstigste Zeitpunkt für eine freiwillige Übernahme von Patenschaften dann besteht, wenn eine Neuanlage der Grünflächen in den Straßen stattfindet. Hier können sich die Bürger dann direkt bei der Pflanzenauswahl und Gestaltung nach ihren Wünschen beteiligen und die Pflege nach der vertraglich vorgegebenen Fertigstellung – und Entwicklungspflege übernehmen.

Zusätzliche Anreize sind ansonsten nur über eine finanzielle Beteiligung zu erreichen. Hier stellt sich dann die Frage der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit einer derartigen Maßnahme. Eine Aufstockung der Pflegegänge würde letztendlich den gleichen Effekt erzielen. Von daher wird seitens der Betriebsleitung vorgeschlagen, von der Schaffung von zusätzlichen Anreizen zur Übernahme von Patenschaften abzusehen.

3. Aufstellung von Laubkörben (Antrag der SPD)

Die Stadt Emmerich am Rhein hat die Reinigungspflicht der Gehwege in ihrer Straßenreinigungssatzung auf die anwohnenden Bürger übertragen. Hierdurch ist der Bürger auch verpflichtet, das im Herbst anfallende Laub auf den Gehwegen zu beseitigen, dabei ist die Herkunft des Laubes unerheblich, ob es von privaten oder städtischen Bäumen stammt. Für die Entsorgung des städtischen Laubes wird ein städtischer Zuschuss von 2,50 € je Biotonne und Jahr gewährt. Dieser Betrag wird im Rahmen der Straßenreinigungsgebühr gebührenmindernd mit eingerechnet.

Dennoch wird regelmäßig im Herbst eines jeden Jahres der Ruf nach der Aufstellung von Laubkörben laut. Im Stadtgebiet gibt es keine städtischen Behältnisse, da der Aufsteller hierfür die Verkehrssicherungspflicht übernehmen müsste und für die ordnungsgemäße Befüllung verantwortlich wäre. Dieses ist von der KBE auch zukünftig nicht leistbar.

Es sind jedoch in den entsprechenden Herbstmonaten Behältnisse im Stadtbild sichtbar. Dies ist letztlich der Tatsache geschuldet, dass die von Bürgern aufgestellten Laubkörbe von der KBE nicht nur geduldet sondern auch geleert werden. In 32 Straßen in Emmerich am Rhein mit großem Baumbestand werden diese Körbe - aber auch die an vereinbarten Stellen befindlichen Laubhaufen – im Herbst regelmäßig entsorgt. Darüber hinaus kann der Bürger im Einzelfall bei größeren Einzelbäumen mit hohem Laubanfall nach Rücksprache mit der KBE unentgeltlich Laubsäcke erhalten, die am Bauhof abgegeben werden können.

In den umliegenden Gemeinden wird diesbezüglich ähnlich verfahren. Auch hier sind die anzutreffenden Laubkörbe nicht von der Gemeinde sondern von Privatleuten aufgestellt worden. Dieses wird in der Regel auch – wie in Emmerich am Rhein – seitens der Gemeinde geduldet. Regelmäßig werden auch die Behältnisse geleert.

Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes schlägt die Betriebsleitung daher vor, die bisher geübte Praxis der „stillschweigenden Duldung“ weiter fortzuführen und keine städtischen Behältnisse an den entsprechenden Straßen aufzustellen.

4. Aufstellung von zusätzlichen Papierkörben (Antrag der FDP)

Wie in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses dargestellt, sind im Stadtgebiet 539 Papierkörbe und sogenannte Dog-Stations aufgestellt. Diese Anzahl ist nach Ansicht der Betriebsleitung ausreichend. Insbesondere besteht im Innenstadtbereich kein weiterer Handlungsbedarf. Innerhalb der „Wälle“ sind allein 125 Behältnisse aufgestellt.

Auch eine erneute Überprüfung des Aufstellungsbedarfs hat im Großen und Ganzen keine neuen Erkenntnisse erbracht. Es wurde jedoch festgestellt, dass bezüglich der Standorte der Bushaltestellen noch Nachrüstungsbedarf besteht. In den letzten Jahren sind in einigen Fällen die Standorte der Bushaltestellen verlegt worden. Dabei ist die Ausrüstung mit Abfallkörben nicht immer mit vollzogen worden. Die KBE werden dies jedoch noch in diesem Jahr nachholen.

Zusammenfassung:

Die Ergebnisse zum Thema „Sauberkeit in der Innenstadt“ lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1.    Der „Innenstadthausmeister“ hat – wie mehrheitlich beschlossen – seinen Dienst zum 01.07.2017 aufgenommen.

2.    Der bestehende Prioritätenkatalog zur Festlegung der Pflegehäufigkeit wird auch zukünftig weiter fortgeschrieben.

3.    Zusätzliche Anreize für die Übertragung von Patenschaften für städtische Grünflächen werden nicht geschaffen.  

4.    Weitere Duldung von sogenannten Laubkörben in der Herbstzeit und die Leerung dieser Behältnisse.

Es besteht kein zusätzlicher Bedarf an Abfallbehältnissen im Stadtgebiet. Lediglich die neu eingerichteten Bushaltestellen werden mit Gefäßen ausgerüstet

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr vorgesehen. sh. Wirtschaftsplan

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Gruyters

Betriebsleiter