hier: Anträge der CDU, SPD und FDP an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Betriebsausschuss nimmt den in der Begründung zusammen
gefassten Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Die zu Beginn des Jahres gestellten Anträge der CDU- und der
SPD-Ratsfraktionen sowie die Eingabe des FDP-Ortsverbandes Emmerich am Rhein
beinhalten prinzipiell das gleiche Thema. Es wurden jeweils Anregungen und
Vorschläge mit dem Ziel unterbreitet, die Sauberkeit und das Erscheinungsbild
der Stadt Emmerich am Rhein zu verbessern. Bereits in seiner am 30.03.2017 hat
sich der Betriebsausschuss ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt.
Einheitliche Zustimmung fand seinerzeit die Schaffung einer zusätzlichen Stelle
bei der KBE für einen „Hausmeister Innenstadt“. Der bisherige Mitarbeiter –
Herr Jürgen Witting – hat diese Aufgabe seit dem 01.07.2017 übernommen. Für die
interne Nachfolgeregelung läuft derzeit das Bewerbungsverfahren.
Zu den übrigen Vorschlägen der Verwaltung bestand noch weiterer Klärungsbedarf,
so dass dieses Thema erneut in dieser Vorlage aufgegriffen wird.
1. Reinigungs- und Pflegeplan für das gesamte
Stadtgebiet (Antrag der SPD-Fraktion)
Für die Pflege von städtischen Grünflächen und Beeten existiert schon
seit Jahren ein Reinigungs- und Pflegeplan. Dieser wurde erstmalig in der
Sitzung des Betriebsausschusses der KBE am 08.09.2005 den Gremien anhand eines
Prioritätenkatalogs vorgestellt. Dieser war seinerzeit notwendig geworden, da
die Haushaltslage Einsparungen in diesem Bereich erforderlich machten. In
diesem Prioritätenkatalog wurden die jährlichen Pflegegänge je nach
„Wichtigkeit“ der Straße festgelegt. Dieser Plan wird fortlaufend um neue
Straßen aktualisiert oder in Gänze überarbeitet, wenn z.B. wie in 2016
zusätzliche Mittel für die Beetpflege bereit gestellt wurden.
Es bleibt festzuhalten, dass der Budgetrahmen die Intensität der
Pflegegänge vorgibt. Für 2017 wurden im Wirtschaftsplan der KBE hierfür Mittel
in Höhe von 443 T€ bereitgestellt.
2. Konzepte zur Beteiligung der Bürger (Antrag der
SPD-Fraktion)
Wie bereits in der letzten Sitzung berichtet, ist eine Intensivierung
der Beteiligung von Bürgern für die Sauberkeit und Instandhaltung von
städtischen Grünflächen nicht so einfach umsetzbar, da sie eine gewisse
Bereitschaft der Beteiligten voraussetzt.
Seit 2006 werben die Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein sowie die
Politik für die Übernahme von Patenschaften für städtische Grünflächen. Zurzeit
gibt es 69 offizielle Patenschaften. Das heißt, der Bürger kann sich bei der KBE
melden und nach Absprache die Patenschaft für eine gewünschte Grünfläche –
meistens vor seiner Haustür – übernehmen. Der Bürger bekommt dann von der KBE
ein Bestätigungsschreiben, in dem ihm auch die kostenlose Entsorgung der
Grünabfälle am Bauhof zugesichert wird. Die Patenschaften dienen in der Regel
als Ergänzung zu den Pflegegängen der Fremdfirmen in den einzelnen Straßen.
Auch die Heimatvereine oder sonstige Ortsverbände haben in der
Vergangenheit ebenfalls Patenschaften für die Verkehrsinseln innerhalb der
Ortschaften übernommen, diese aber leider teilweise wieder wegen fehlenden
Helfern wieder zurück gegeben.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass die freiwilligen
Patenschaftszahlen kontinuierlich rückläufig sind. Diese Entwicklung ist auch
in den Nachbargemeinden festzustellen. Auf Nachfrage bei den Städten Rees, Goch
und Wesel teilten diese mit, dass selbst die Bewerbung der Patenschaften über
den Internetauftritt der einzelnen Städte keine große Resonanz auf die
Patenschaften für einzelne Grünflächen erbracht hat.
Nach wie vor ist die Betriebsleitung der Auffassung, dass der
günstigste Zeitpunkt für eine freiwillige Übernahme von Patenschaften dann
besteht, wenn eine Neuanlage der Grünflächen in den Straßen stattfindet. Hier
können sich die Bürger dann direkt bei der Pflanzenauswahl und Gestaltung nach
ihren Wünschen beteiligen und die Pflege nach der vertraglich vorgegebenen
Fertigstellung – und Entwicklungspflege übernehmen.
Zusätzliche Anreize sind ansonsten nur über eine finanzielle
Beteiligung zu erreichen. Hier stellt sich dann die Frage der
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit einer derartigen Maßnahme. Eine
Aufstockung der Pflegegänge würde letztendlich den gleichen Effekt erzielen.
Von daher wird seitens der Betriebsleitung vorgeschlagen, von der Schaffung von
zusätzlichen Anreizen zur Übernahme von Patenschaften abzusehen.
3. Aufstellung von Laubkörben (Antrag der SPD)
Die Stadt Emmerich am Rhein hat die Reinigungspflicht der Gehwege in
ihrer Straßenreinigungssatzung auf die anwohnenden Bürger übertragen. Hierdurch
ist der Bürger auch verpflichtet, das im Herbst anfallende Laub auf den
Gehwegen zu beseitigen, dabei ist die Herkunft des Laubes unerheblich, ob es
von privaten oder städtischen Bäumen stammt. Für die Entsorgung des städtischen
Laubes wird ein städtischer Zuschuss von 2,50 € je Biotonne und Jahr gewährt.
Dieser Betrag wird im Rahmen der Straßenreinigungsgebühr gebührenmindernd mit
eingerechnet.
Dennoch wird regelmäßig im Herbst eines jeden Jahres der Ruf nach der
Aufstellung von Laubkörben laut. Im Stadtgebiet gibt es keine städtischen
Behältnisse, da der Aufsteller hierfür die Verkehrssicherungspflicht übernehmen
müsste und für die ordnungsgemäße Befüllung verantwortlich wäre. Dieses ist von
der KBE auch zukünftig nicht leistbar.
Es sind jedoch in den entsprechenden Herbstmonaten Behältnisse im
Stadtbild sichtbar. Dies ist letztlich der Tatsache geschuldet, dass die von
Bürgern aufgestellten Laubkörbe von der KBE nicht nur geduldet sondern auch
geleert werden. In 32 Straßen in Emmerich am Rhein mit großem Baumbestand
werden diese Körbe - aber auch die an vereinbarten Stellen befindlichen
Laubhaufen – im Herbst regelmäßig entsorgt. Darüber hinaus kann der Bürger im
Einzelfall bei größeren Einzelbäumen mit hohem Laubanfall nach Rücksprache mit
der KBE unentgeltlich Laubsäcke erhalten, die am Bauhof abgegeben werden können.
In den umliegenden Gemeinden wird diesbezüglich ähnlich verfahren. Auch
hier sind die anzutreffenden Laubkörbe nicht von der Gemeinde sondern von
Privatleuten aufgestellt worden. Dieses wird in der Regel auch – wie in
Emmerich am Rhein – seitens der Gemeinde geduldet. Regelmäßig werden auch die
Behältnisse geleert.
Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes schlägt die Betriebsleitung
daher vor, die bisher geübte Praxis der „stillschweigenden Duldung“ weiter
fortzuführen und keine städtischen Behältnisse an den entsprechenden Straßen
aufzustellen.
4. Aufstellung von zusätzlichen Papierkörben (Antrag der FDP)
Wie in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses dargestellt, sind im
Stadtgebiet 539 Papierkörbe und sogenannte Dog-Stations aufgestellt. Diese
Anzahl ist nach Ansicht der Betriebsleitung ausreichend. Insbesondere besteht
im Innenstadtbereich kein weiterer Handlungsbedarf. Innerhalb der „Wälle“ sind
allein 125 Behältnisse aufgestellt.
Auch eine erneute Überprüfung des Aufstellungsbedarfs hat im Großen und
Ganzen keine neuen Erkenntnisse erbracht. Es wurde jedoch festgestellt, dass
bezüglich der Standorte der Bushaltestellen noch Nachrüstungsbedarf besteht. In
den letzten Jahren sind in einigen Fällen die Standorte der Bushaltestellen
verlegt worden. Dabei ist die Ausrüstung mit Abfallkörben nicht immer mit
vollzogen worden. Die KBE werden dies jedoch noch in diesem Jahr nachholen.
Zusammenfassung:
Die Ergebnisse zum Thema „Sauberkeit in der Innenstadt“ lassen sich wie
folgt zusammenfassen:
1.
Der
„Innenstadthausmeister“ hat – wie mehrheitlich beschlossen – seinen Dienst zum
01.07.2017 aufgenommen.
2.
Der bestehende
Prioritätenkatalog zur Festlegung der Pflegehäufigkeit wird auch zukünftig
weiter fortgeschrieben.
3.
Zusätzliche
Anreize für die Übertragung von Patenschaften für städtische Grünflächen werden
nicht geschaffen.
4.
Weitere Duldung
von sogenannten Laubkörben in der Herbstzeit und die Leerung dieser Behältnisse.
Es besteht kein
zusätzlicher Bedarf an Abfallbehältnissen im Stadtgebiet. Lediglich die neu
eingerichteten Bushaltestellen werden mit Gefäßen ausgerüstet
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr vorgesehen. sh. Wirtschaftsplan
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Gruyters
Betriebsleiter