Beschlussvorschlag
Die
Sanierungskosten der Heizungsanlage und die Kosten der Verlegung aller
Versorgungsanschlüsse in einer Gesamthöhe von derzeit 31.800 € werden im Rahmen
eines freiwilligen Zuschusses zu 50 % von der Stadt Emmerich am Rhein getragen.
Diese Regelung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Kirchengemeinde St.
Johannes der Täufer, den anderen hälftigen Teil der Kosten zu übernehmen.
Darüber hinaus ist bei Vertragsablauf (Erbbauvertrag) der Zuschuss der Stadt
Emmerich am Rhein für diese Maßnahme bei der Berechnung einer möglichen
Wertsteigerung außer Acht zu lassen.
Sachdarstellung :
Der Austausch der
Heizungsanlage in der Kindertageseinrichtung St. Johannes ist kurzfristig notwendig,
damit für die anstehende Heizperiode eine ausreichende Wärmeleistung für die
Räumlichkeiten sichergestellt werden kann. Alle Hausanschlüsse befinden sich in
einem Nebengebäude und nicht im
dauerhaften Zugangsbereich der Kindertageseinrichtung.
Der Träger der
Kindertageseinrichtung, die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, hat der Stadt Emmerich am Rhein mitgeteilt,
dass die Einrichtung insgesamt stark sanierungsbedürftig ist. Insbesondere die
Heizungsanlage und die Fenster bedürfen einer Grundsanierung. Festzuhalten ist,
dass darüber hinaus noch weitere Sanierungsmaßnahmen anstehen, um einen
dauerhaften Betrieb der Kindertageseinrichtung zu sichern.
Durch einen in 1973
abgeschossenen Erbbauvertrag zwischen der Kirchengemeinde und der Stadt
Emmerich am Rhein ist die Kirchengemeinde einem Eigentümer gleichgestellt.
Dieser Vertrag wurde mit einer Ablaufzeit von 50 Jahren vereinbart und läuft am
30.06.2023 aus. Die Kirchengemeinde ist finanziell nicht in der Lage den
gesamten Sanierungsaufwand der Kindertageseinrichtung zu finanzieren. Darüber
hinaus bezieht sich die Kirchengemeinde auf die Restlaufzeit des
Erbbauvertrages. Es besteht die Anfrage ob es eine Möglichkeiten gibt, hinsichtlich der Verantwortung für das
Gebäude, vorzeitig aus dem Erbbauvertrag zurück zu treten. Die Entscheidung
über den Fortbestand des Erbbauvertrages wurde zunächst ausgesetzt, da das
angekündigte „Förderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung
Ausbau U6“ einschließlich der Förderrichtlinien noch nicht vorlag. Es wurde
davon ausgegangen, dass hier noch Regelungen zu Eigentum- oder Mietverhältnis
bei der Förderung ausschlaggebend sein könnten.
Es haben bereits
mehrere Ortstermine mit Vertretern der
Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, der Zentralrendantur, dem beauftragten
Architekt der Zentralrendantur, dem Fachbereich 3 Immobilien, den Stadtwerken,
einem Installateur und dem Fachbereich 4 stattgefunden. Daraufhin kann
bestätigt werden, dass für die komplette Sanierung erhebliche Finanzmittel
erforderlich sind. Ein genauer
Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kostenschätzungen muss noch
entwickelt werden. Allein die Teilsanierungskosten der Fenster, Decken und
Heizung wurden auf einen fast 6-stelligen Betrag geschätzt. Finanzielle Mittel
hierfür stehen weder im Haushalt der
Kirche noch im städtischen Haushalt zur Verfügung. Weiterhin muss geprüft
werden, ob eine Komplettsanierung wirtschaftlich darstellbar ist.
Damit eine zeitnahe
Entschärfung der Situation erfolgen kann, wurde bereits vor den Sommerferien
die Vereinbarung getroffen, den Sanierungsbedarf der Heizungsanlage los-gelöst
von den anderen Sanierungsmaßnahmen anzugehen. Der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer wurde der
Vorschlag unterbreitet, zunächst den Austausch der Heizung und die Verlegung
aller Versorgungsanschlüsse in die Kindertageseinrichtung zu veranlassen. Die
Kosten für diese Maßnahme sollen je zur Hälfte von der Kirchengemeinde St.
Johannes der Täufer aus Eigenmitteln (z.B. KiBiz-Rücklagen / Mitteln des Bistums) und einem kommunalen Zuschuss der Stadt
Emmerich am Rhein finanziert werden. Die Sanierungskosten für den Einbau der
neuen Heizung und die Verlegung der Versorgungs-anschlüsse belaufen sich lt. Zentralrendantur
auf ca. 31.800 €. Die nächste Kirchen-vorstandssitzung findet planmäßig am 11.10.2017 statt.
Erst zu diesem Zeitpunkt kann mit einer schriftliche Zusage über die
Entscheidung der Kirchengemeinde gerechnet werden. Aus zeitlicher Sicht, ist die
Entscheidung der Stadt Emmerich, einen Zuschuss aus Mitteln der Stadt Emmerich
zu leisten, nunmehr erforderlich.
Durch die
Sanierungsmaßnahme ist der Betrieb der Kindertageseinrichtung St. Johannes in
den bevorstehenden Wintermonaten gesichert.
Seit dem 22.08.2017
liegt der Stadt Emmerich am Rhein das Förderprogramm zur „Kinderbetreuungsfinanzierung Ausbau U6“ vor.
Somit kann jetzt die langfriste Zukunftsplanung der Kindertageseinrichtung St.
Johannes in Praest erfolgen. Die weiteren Schritte werden in einer der nächsten
Jugendhilfeausschusssitzungen vorgestellt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen beim Produkt 1.100.0601.01.
Diese Maßnahme ist
im Haushalt 2017 nicht vorgesehen.
Der Mehraufwand ist nach heutiger Erkenntnis aus dem Sachkonto 53180000 „Zuweisung und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche“, Produkt 1.100.0601.01 zu finanzieren.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister