Betreff
Sanierung der Heizung und Trennung der Versorgungsansschlüsse in der Kindertageseinrichtung St. Johannes
Vorlage
04 - 16 1213/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Sanierungskosten der Heizungsanlage und die Kosten der Verlegung aller Versorgungsanschlüsse in einer Gesamthöhe von derzeit 31.800 € werden im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses zu 50 % von der Stadt Emmerich am Rhein getragen. Diese Regelung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, den anderen hälftigen Teil der Kosten zu übernehmen. Darüber hinaus ist bei Vertragsablauf (Erbbauvertrag) der Zuschuss der Stadt Emmerich am Rhein für diese Maßnahme bei der Berechnung einer möglichen Wertsteigerung außer Acht zu lassen.   

 

Sachdarstellung :

 

Der Austausch der Heizungsanlage in der Kindertageseinrichtung St. Johannes ist kurzfristig notwendig, damit für die anstehende Heizperiode eine ausreichende Wärmeleistung für die Räumlichkeiten sichergestellt werden kann. Alle Hausanschlüsse befinden sich in einem Nebengebäude und  nicht im dauerhaften Zugangsbereich der Kindertageseinrichtung.

Der Träger der Kindertageseinrichtung, die kath. Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer,  hat der Stadt Emmerich am Rhein mitgeteilt, dass die Einrichtung insgesamt stark sanierungsbedürftig ist. Insbesondere die Heizungsanlage und die Fenster bedürfen einer Grundsanierung. Festzuhalten ist, dass darüber hinaus noch weitere Sanierungsmaßnahmen anstehen, um einen dauerhaften Betrieb der Kindertageseinrichtung zu sichern.

 

Durch einen in 1973 abgeschossenen Erbbauvertrag zwischen der Kirchengemeinde und der Stadt Emmerich am Rhein ist die Kirchengemeinde einem Eigentümer gleichgestellt. Dieser Vertrag wurde mit einer Ablaufzeit von 50 Jahren vereinbart und läuft am 30.06.2023 aus. Die Kirchengemeinde ist finanziell nicht in der Lage den gesamten Sanierungsaufwand der Kindertageseinrichtung zu finanzieren. Darüber hinaus bezieht sich die Kirchengemeinde auf die Restlaufzeit des Erbbauvertrages. Es besteht die Anfrage ob es eine Möglichkeiten gibt,  hinsichtlich der Verantwortung für das Gebäude, vorzeitig aus dem Erbbauvertrag zurück zu treten. Die Entscheidung über den Fortbestand des Erbbauvertrages wurde zunächst ausgesetzt, da das angekündigte  „Förderprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung Ausbau U6“ einschließlich der Förderrichtlinien noch nicht vorlag. Es wurde davon ausgegangen, dass hier noch Regelungen zu Eigentum- oder Mietverhältnis bei der Förderung ausschlaggebend sein könnten. 

Es haben bereits mehrere Ortstermine mit  Vertretern der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer, der Zentralrendantur, dem beauftragten Architekt der Zentralrendantur, dem Fachbereich 3 Immobilien, den Stadtwerken, einem Installateur und dem Fachbereich 4 stattgefunden. Daraufhin kann bestätigt werden, dass für die komplette Sanierung erhebliche Finanzmittel erforderlich sind.  Ein genauer Maßnahmenkatalog mit den voraussichtlichen Kostenschätzungen muss noch entwickelt werden. Allein die Teilsanierungskosten der Fenster, Decken und Heizung wurden auf einen fast 6-stelligen Betrag geschätzt. Finanzielle Mittel hierfür stehen  weder im Haushalt der Kirche noch im städtischen Haushalt zur Verfügung. Weiterhin muss geprüft werden, ob eine Komplettsanierung wirtschaftlich darstellbar ist.

 

Damit eine zeitnahe Entschärfung der Situation erfolgen kann, wurde bereits vor den Sommerferien die Vereinbarung getroffen, den Sanierungsbedarf der Heizungsanlage los-gelöst von den anderen Sanierungsmaßnahmen anzugehen. Der Kirchengemeinde              St. Johannes der Täufer wurde der Vorschlag unterbreitet, zunächst den Austausch der Heizung und die Verlegung aller Versorgungsanschlüsse in die Kindertageseinrichtung zu veranlassen. Die Kosten für diese Maßnahme sollen je zur Hälfte von der Kirchengemeinde St. Johannes der Täufer aus Eigenmitteln (z.B. KiBiz-Rücklagen /  Mitteln des Bistums)  und einem kommunalen Zuschuss der Stadt Emmerich am Rhein finanziert werden. Die Sanierungskosten für den Einbau der neuen Heizung und die Verlegung der Versorgungs-anschlüsse belaufen sich lt. Zentralrendantur auf ca. 31.800 €. Die nächste Kirchen-vorstandssitzung findet planmäßig  am 11.10.2017 statt. Erst zu diesem Zeitpunkt kann mit einer schriftliche Zusage über die Entscheidung der Kirchengemeinde gerechnet werden. Aus zeitlicher Sicht, ist die Entscheidung der Stadt Emmerich, einen Zuschuss aus Mitteln der Stadt Emmerich zu leisten, nunmehr erforderlich.

 

Durch die Sanierungsmaßnahme ist der Betrieb der Kindertageseinrichtung St. Johannes in den bevorstehenden Wintermonaten gesichert.

 

Seit dem 22.08.2017 liegt der Stadt Emmerich am Rhein das Förderprogramm zur  „Kinderbetreuungsfinanzierung Ausbau U6“ vor. Somit kann jetzt die langfriste Zukunftsplanung der Kindertageseinrichtung St. Johannes in Praest erfolgen. Die weiteren Schritte werden in einer der nächsten Jugendhilfeausschusssitzungen vorgestellt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen beim                         Produkt 1.100.0601.01.

Diese Maßnahme ist im Haushalt 2017 nicht vorgesehen.

Der Mehraufwand ist nach heutiger Erkenntnis aus dem Sachkonto 53180000 „Zuweisung und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche“, Produkt 1.100.0601.01 zu finanzieren.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister