Beschlussvorschlag
Der Rat benennt ……………..zum
Mitglied des Kuratoriums der Stiftung St. Willibrordus-Spital Emmerich am
Rhein.
Sachdarstellung :
Die Zusammensetzung
und die Bildung des Kuratoriums regelt § 6 der Satzung der Stiftung
St.Willibrordus-Spital Emmerich am Rhein. Das Kuratorium besteht aus insgesamt
5 Mitgliedern, und zwar aus
a)
dem für
den Stadtbezirk Emmerich am Rhein zuständigen Pfarrer und einem katholischen
Bürger der Stadt, die beide vom Diözesanbischof ernannt werden …:
b)
einem
katholischen Bürger der Stadt Emmerich am Rhein, der von den Mitgliedern zu a)
gewählt wird;
c)
einem katholischen Bürger, der vom Rat der
Stadt Emmerich am Rhein benannt wird;
d)
einem
von der Maria-Johanna-Hospital Stiftung in Rees genannten katholischen
Mitglied.
Die Amtszeit der
gewählten Mitglieder beträgt 6 Jahre. Die Amtszeit des am 13.12.2011 vom Rat
der Stadt gewählten Mitgliedes, Herrn Johannes Diks, läuft jetzt aus, so dass
eine Neubenennung erfolgen muss.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.2
Peter Hinze
Bürgermeister