hier: Kenntnisnahme sowie Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den
Sachstand und Inhalte der Erarbeitung des Einzelhandelskonzepts zur Kenntnis.
In Bezug auf die konzeptionellen Aussagen zum
Umgang mit dem Kasernen-Standort gilt jedoch: Unter Berücksichtigung des
Ratsbeschlusses vom 04.04.2017, Ziff. 1 Punkt b und der ohnehin noch nicht
gegebenen Voraussetzungen „deutliche Wohnflächenentwicklung“ sowie
„siedlungsräumliche Integration“ folgt der Rat der gutachterlichen Empfehlung
der Ausweisung „perspektivischer Nahversorgungsstandort mit herausgehobener
Bedeutung“ derzeit nicht. Bei Erkennbarkeit der genannten konstitutiven
Elemente wird sich der Rat hinsichtlich der gutachterlich vorgeschlagenen
Ausweisung erneut beraten.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beauftragt die
Verwaltung, den Entwurf des Einzelhandelskonzeptes unter Berücksichtigung des
Vorgenannten öffentlich auszulegen und die betreffenden Behörden zu beteiligen.
Sachdarstellung :
Das Einzelhandelskonzept der Stadt Emmerich wurde
zuletzt im Jahr 2011 aktualisiert. Inzwischen ist die Entwicklung weiter
vorangeschritten. Das Einzelhandelskonzept wurde als städtebauliches Konzept
gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vom Rat der Stadt beschlossen. In Bauleitplänen
zur Steuerung von Einzelhandel ist das Konzept zu berücksichtigen.
Im Laufe des Jahres 2016 wurde das Büro
Stadt+Handel aus Dortmund damit beauftragt, das Einzelhandelskonzept zu
aktualisieren und fortzuschreiben. Insbesondere sind daher bei der
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes zu berücksichtigen:
- Veränderte
Rahmenbedingungen durch die Raumordnung und Landesplanung
- Aktualisierung
der Bestandserhebung (z. B. Planungsrecht für Discounter auf dem Gelände der
ehem. Kaserne, Planung Neumarkt und Netto Fulkskuhle)
- Sicherung
der Innenstadt mit seiner zentralen Versorgungsfunktion
- Ggf.
Aktualisierung der Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen
- Prüfung
von Entwicklungsmöglichkeiten von heute nicht großflächigen Nahversorgungsbetrieben,
insbesondere vor dem Hintergrund des vorgetragenen Wunsches nach einer
modernisierten Präsentationsform (z.B. breitere Gänge, niedrigere Regale) des
gegebenen Warensortiments
- Entwicklungsperspektiven
des großflächigen Einzelhandels unter Berücksichtigung des
Modernisierungsbedarfs (z. B. Lidl Wardstraße) und Erweiterung der
großflächigen Einzelhandelsbetriebe in Nachbarkommunen (interkommunale
Konkurrenz)
- Perspektiven
für die Brachflächen am Rand der Innenstadt (Wemmer & Janssen, Steintorgelände)
- Empfehlungen
für den örtlichen Einzelhandel in Hinblick auf zukunftsfähige Konzepte (Chancen
und Risiken durch den Online-Handel)
Über die rein ökonomische Analyse der Emmericher
Einzelhandelslandschaft hinaus ist eine städtebauliche Auseinandersetzung in
Bezug auf die potenziellen Ansiedlungsstandorte des Einzelhandels zwingend
erforderlich.
Im Rahmen der Bestandsanalyse zum
Einzelhandelskonzept wurde festgestellt, dass die Stadt Emmerich am Rhein zwar
über ein flächendeckendes, wohnstandortnahes und quantitativ gutes
Nahversorgungsangebot im Bereich Nahrungs- und Genussmittel verfügt, jedoch
Defizite in der Qualität der Angebote aufweist. Dies führt zu
Kaufkraftverlusten in diesem Segment. Die Verluste werden jedoch durch den
Zustrom von niederländischen Kunden mehr als ausgeglichen. Dadurch ergibt sich
das Potenzial zur Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelvollsortimenters.
Hierfür wurden drei potenzielle Standorte
untersucht. Die innenstadtnahe -aber außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches-
brachliegende Fläche am Steintor ist aufgrund von lediglich geringen
Aufwertungseffekten für die Innenstadt und gleichzeitig einem Potenzial zur
Schädigung der Hauptlage (Kaßstraße und Neumarkt) nicht empfehlenswert.
Die Belegung der Fläche an der Mennoitenstraße
(ehem. Wemmer & Janssen) durch einen Lebensmittelvollsortimenter hätte
ebenfalls erhebliche Auswirkungen auf die Hauptlage.
Deshalb wurden die Auswirkungen und das Potenzial
zur Ausweisung eines Nahversorgungszentrums auf dem Gelände der ehem.
Moritz-von-Nassau-Kaserne im Rahmen einer tiefgehenden Machbarkeits-,
Tragfähigkeits- und Auswirkungsanalyse durch das Büro Stadt+Handel untersucht.
Die Ergebnisse der Untersuchung wurden den
Fraktionsvorsitzenden in der Arbeitskreissitzung am 28. Februar ausführlich
erläutert.
In der Ausschusssitzung am 14.03.2017 (Vorlagen-Nr.
05-16 1029/2017) sowie im Rat am 04.04.2017 wurden der Vorentwurf des Einzelhandelskonzeptes sowie die
Ergebnisse der Untersuchung des Nahversorgungszentrums an der Kaserne
vorgestellt und der Umgang mit den potenziellen Standorten diskutiert.
Hierzu erteilte der Rat folgenden Auftrag an die
Verwaltung:
a) Keine weitere Untersuchung für
den Bereich Steintor zu beauftragen.
b) Ein Nahversorgungszentrum an dem
ehem. Kasernenstandort wird
im neuen Einzelhandelskonzept
nicht ausgewiesen. Der Rat der
Stadt Emmerich am Rhein bekundet
seinen Willen die Ausweisung
zu gegebener Zeit und erst wenn
die Voraussetzungen dafür vorliegen
erneut zu prüfen. (Prüfauftrag A)
c) Für den Bereich ehemals Wemmer
& Jansen ist die Realisierung eines
Fachmarktzentrums mit teilweise
innenstadtrelevanten Bestandteilen
als zentrumsergänzender Standort
festzuschreiben. Ein Nahrung-
und Genussmittel-Standort wird
ausgeschlossen. (Prüfauftrag B)
d) Für den bestehenden
Vollsortimenter an der Normannstraße (Kaufland)
ist eine verträgliche Erweiterung
der Geschossfläche (auf bis
zu 3.500 qm) zu prüfen.
(Prüfauftrag C)
e) Es wird eine generelle
Erweiterung auf 1.200 m² Geschossfläche für
alle Nahrung- und
Genussmittel-Standorte im Einzelhandelskonzept
für zulässig erklärt.
(Prüfauftrag D)
Am 13.06.2017 fand ein Abstimmungsgespräch der
Verwaltung bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu den Entwicklungsvarianten und
Untersuchungsaufträgen statt.
In der Folgezeit hat das Büro Stadt+Handel die
Erkenntnisse aus dem Gespräch mit der Bezirksregierung und mit weitergehenden
Untersuchungen die vom Rat beauftragten Fragestellungen (Prüfaufträge A – D)
geprüft.
Die Ergebnisse der Untersuchungen und ein darauf
aufbauender Konzeptentwurf wurden in der Arbeitskreissitzung am 16.08.2017 den
Fraktionsvorsitzenden im Detail vorgestellt. Die Herleitung der Prüfergebnisse
ergeben sich aus der der Vorlage 05-16 1190/2017 beigefügten Präsentation. Das Prüfergebnis
ist aus der zusammenfassenden Darstellung auf der Folie Nr. 73 zu ersehen.
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
am 05.09.2017 wurden die Ergebnisse und der Konzeptentwurf vom Gutachter
nochmals vorgestellt und erläutert. In der Sitzung wurde vorgeschlagen, den
Beschlussentwurf soweit anzupassen, dass die Ausweisung des herausgehobenen
Nahversorgungsstandorts an der Kaserne nur nach erneuter Beratung durch den Rat
bei Vorliegen der im Gutachten genannten Rahmenbedingungen (siedlungsräumliche
Integration sowie deutliche Wohnflächenentwicklung) erfolgen kann. Zudem ist zur Umsetzung die
Anpassung der Bauleitplanung mit den entsprechenden politischen Beschlüssen
notwendig.
Der zentrale Versorgungsbereich Innenstadt soll um
das Gelände „Wemmer & Janssen“ um eine Fläche für ein Fachmarktzentrum erweitert werden. Gemäß des Ratsbeschlusses vom 04. April sollen hier
explizit keine Sortimente angeboten werden, die klassisch in der Innenstadt
(insbesondere in der Hauptlage) angesiedelt sind, also Bekleidung, Schuhe,
Nahrungs- und Genussmittel usw. So werden negative Wechselwirkungen anderer
Lagen im zentralen Versorgungsbereich vermieden und der Konkurrenz- und
Ansiedlungsdruck in den Haupt- und Nebenlagen aufrecht erhalten und die Lauflage
nicht weiter verlängert. Der bestehende Aldi Markt wird nicht einbezogen, damit
dieser gleichwertig zu anderen Märkten außerhalb des zentralen
Versorgungsbereichs Entwicklungsmöglichkeiten entsprechend seiner zugewiesenen
Nahversorgungssituation hat.
Eine generelle Verkaufsflächenerweiterung der
Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Kernsortiment außerhalb der
zentralen Versorgungsbereiche über die Schwelle der Großflächigkeit (i. d. R.
800 m² Verkaufsfläche = 1.200 m² Geschossfläche) kann im Konzept nicht
festgeschrieben werden, da dies dem -jüngst novellierten- Planungsrecht
(Landesentwicklungsplan NRW Ziel 6.5-2 und 6.5-7 sowie dem § 11 Abs. 3 BauGB)
widersprechen würde. Sowohl das Einzelhandelskonzept, als auch eine darauf
aufbauende Bauleitplanung zur Erweiterung dieser Betriebe müsste der
Bezirks-Regierung zur Abstimmung bzw. Genehmigung vorgelegt werden. In der
Vorabstimmung wurden gegen die generelle Erweiterung bereits erhebliche
Bedenken vorgetragen.
Im Einzelhandelskonzept wird der politische Ansatz
jedoch gewürdigt, indem in die übergeordneten Entwicklungsziele (2. Ziel:
Sicherung und Stärkung der Nahversorgung) eine bedarfsgerechte Anpassung an den
demographischen Wandel (insbesondere Barrierefreiheit, Zugänglichkeit für
Personen mit Gehhilfen) aufgenommen wurde. Bauliche Vergrößerungen setzen eine
entsprechende Verträglichkeitsprüfung sowie die Anpassung des Planungsrechts
voraus. Die Durchführung bzw. Beantragung für den Einzelfall obliegt den
jeweiligen Betreibern und Eigentümern.
Die vollständige Textfassung des Entwurfs des
Einzelhandelskonzepts liegt als Anlage zu dieser Vorlage bei.
Nach Beschluss durch den Rat soll die öffentliche
Auslegung des Konzeptentwurfes durchgeführt werden. Hier haben Träger
öffentlicher Belange wie die Industrie- und Handelskammer, die Bezirksregierung
Düsseldorf und Nachbarkommunen sowie Einwohner und Gewerbetreibende die
Möglichkeit, den Konzeptentwurf einzusehen und Anregungen zu geben.
Ziel ist es, das Einzelhandelskonzept im November
als städtebauliches Konzept durch den Rat der Stadt zu beschließen.
Das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK
2025) befindet sich ebenfalls derzeit in Erarbeitung und muss mit dem
Einzelhandelskonzept korrespondieren. Hierbei geht es insbesondere um die
Entwicklungsmöglichkeiten der innenstadtnahen Flächen Steintor und
Mennonitenstraße. Das ISEK muss bis zum 30.11.2017 zur Einreichung des Antrags
auf Städtebaufördermittel fertiggestellt sein. Auf die in der Vorlage 05-16
1159/2017 vorgesehene Terminplanung wird verwiesen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter