Betreff
Neuordnung von Straßennamen und Straßenzuführungen im Zuge der Bahnübergangsbeseitigung Kerstenstraße
Vorlage
05 - 16 1222/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt:

Um im Anschluss an die Beseitigung des Bahnübergangs Kerstenstraße eine eindeutige Adressenzuordnung zu erreichen beschließt der Rat eine Neuordnung der Straßennamen wie folgt:

Der südliche Teil der Kerstenstraße mit 4 anliegenden Adressen, gelegen zwischen Reeser Straße und Bahnübergang, wird zu gegebener Zeit der Baumannstraße zugeordnet.

Nördlich der Bahnlinie beginnt die Kerstenstraße zukünftig am Ende des Bergerweges in Höhe des ehemaligen Bahnübergangs.

 

Sachdarstellung :

 

Als Folge der geplanten Beseitigung des Bahnübergangs Kerstenstraße muss mit der Fertigstellung der Überführung Baumannstraße eine Veränderung der bisherigen Straßenführungen hingenommen werden. So wird beispielsweise der Bergerweg durch den Bau der Brücke etwas verlegt.

 

Die Kerstenstraße besteht zukünftig aus zwei zusammenhanglosen Teilstücken. Daher muss hier eine Neuordnung der Straßennamen geschehen, um eine eindeutige Regelung zu erreichen. Hiervon sind 4 Häuser des südlichen Teils der Kerstenstraße direkt betroffen.

 

Zur eindeutigen Regelung der Situation sollte dieser Teilbereich Kerstenstraße der Baumannstraße zugeordnet werden. Ein separater Straßenname für diesen Bereich würde die Situation verunklären.

 

Verwaltungsseitig wurden der Ortsvorsteher Nakath und die betroffenen Eigentümer hierüber informiert und gebeten, sich dazu zu äußern und ggf. Gegenvorschläge zu machen.

Mit einem Eigentümer wurde dessen Gegenvorschlag „Violenweg“ diskutiert, wobei verwaltungsseitig auf die bereits an anderer Stelle vorhandenen Blumennamen hingewiesen wurde. Weitere Rückäußerungen seitens der Anlieger erfolgten nicht. Der Ortsvorsteher äußerte sich positiv zu den Vorschlägen.

 

Zur Information ist dieser Vorlage ein Plan zur Erläuterung der Neuordnung der Straßennamen und Straßenführungen beigefügt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter