Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger investiver Auszahlung für die Baumaßnahme „Gesamtschule Emmerich am Rhein“;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2
Vorlage
01 - 16 1225/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW am 11.08.2017 beschlossen, für das Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige investive Auszahlungen in Höhe von 1.440.000 Euro gem. § 83 Abs.  2 GO NRW in Verbindung mit § 8 der Haushaltssatzung zu genehmigen.

Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die die in der § 60 Abs. 2 GO NRW  definierten materiellen und formellen Voraussetzungen für eine Dringliche Entscheidung sind erfüllt. Zudem wurden die politischen Entscheidungsträger entsprechend der Vorgabe des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom 11.08.2017 an die Mitglieder des Rates der Stadt Emmerich am Rhein).

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist dringliche Entscheidungen dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

siehe dringliche Entscheidung

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister