hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2
Beschlussvorschlag
Der Rat genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung
gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW.
Sachdarstellung :
Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW am
11.08.2017 beschlossen, für das Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige investive
Auszahlungen in Höhe von 1.440.000 Euro gem. § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 8 der
Haushaltssatzung zu genehmigen.
Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die die in der § 60 Abs. 2 GO NRW
definierten materiellen und formellen Voraussetzungen für eine
Dringliche Entscheidung sind erfüllt. Zudem wurden die politischen
Entscheidungsträger entsprechend der Vorgabe des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung
der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen Entscheidung durch
Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom 11.08.2017 an die
Mitglieder des Rates der Stadt Emmerich am Rhein).
Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ist dringliche Entscheidungen dem Rat in
seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
siehe dringliche
Entscheidung
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister