Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt dem "Pappelkonzept 2017" zu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung stimmt der Entfernung älterer Pappeln auf städtischen Flächen zu.

 

Sachdarstellung :

 

Der Ausschuss für Landschaftspflege und Umweltschutz hat in seiner

öffentlichen Sitzung am 21.11.1996 dem seinerzeitigen "Pappelkonzept"

zugestimmt.

 

Der ALU hat in seiner Sitzung am 22.06.2004 (Vorlagen Nr. 05-13 1609/2004) nach durchgeführter Ortsbesichtigung die Beseitigung weiterer Pappelreihen beschlossen.

Diese Pappelreihen wurden zwischenzeitlich beseitigt und die Ersatzpflanzungen wurden durchgeführt.

Damit war das erste Pappelkonzept abgeschlossen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 18.10.2005 (Vorlagen Nr. 05 - 14 0254/2005) wurde die Beseitigung weiterer Pappelreihen beschlossen.

 

Der Sachstand bei der beschlossenen Beseitigung der Pappelreihen wird in der Anlage 1 dargestellt.

 

Bis auf die beschlossene Fällung der 17 Pappeln am Schlösschen Borghees ist das Pappelkonzept aus dem Jahr 2005 abgeschlossen. Die Pappeln am Schlösschen Borghees wurden teilweise im Rahmen der Errichtung des Golfclubs entfernt.

 

In den vergangenen Jahren hat die Verwaltung Kenntnis von weiteren Pappelreihen erhalten, die in dem bisherigen Pappelplan nicht berücksichtigt waren.

Bei den fehlenden Pappelreihen wurde damals angenommen, dass sich diese Pappelreihen in Privatbesitz befinden.

 

Pappeln erreichen mit ca. 60 Jahren eine imposante, aber auch gefährliche Dimension. Gefährlich insofern, weil die Vitalität dann langsam nachlässt und der Baum in Teilen bruchgefährdet ist. Die Gefahr herausbrechender Äste nimmt von Jahr zu Jahr zu und dauert viele Jahrzehnte an, bis die Pappel ganz abgebrochen ist.

Diese Pappelreihen werden entfernt, weil

 

-       die Pappeln mit ca. 50 Jahren die forstliche Hiebsreife (= Übergang von der Wachstums- in die Zerfallsphase) erreicht haben.

-       die Pappeln gemäß Landeswaldgesetz § 1, Absatz 1, einen mit Forstpflanzen bestandenen Windschutzstreifen darstellt und somit dem Landeswaldgesetz unterliegt.

-       Pappeln zu Grünastabbrüchen neigen und dies an Verkehrswegen eine Gefahr darstellt.

 

Die Baumfreunde haben im Jahr 2015 bezüglich der Fällung der Pappeln mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen. Sie wollten über das Pappelkonzept informiert werden und weiterhin äußerten Sie den Wunsch, dass in Zukunft Pappelreihen erst gefällt werden, wenn mit zeitlichem Vorlauf an anderer Stelle Pappeln oder andere Bäume gepflanzt worden sind.

 

Rechtlich stellen die Pappelreihen eine forstlich bewirtschafte Fläche dar. Die Fällung der Bäume, die Vermarktung des Holzes und die Wiederaufforstung der Flächen werden durch den Forstbetriebsbezirk Rees begleitet.

Diese schnell wachsenden Pappeln wurden nach dem zweiten Weltkrieg, zum Zwecke, die Bevölkerung schnell mit Holz versorgen zu können, angepflanzt.

Wenn nun mit zeitlichen Vorlauf an anderer Stelle Ersatzbäume angepflanzt werden und dann zum Beispiel 10 Jahre später die alten Pappelreihen gefällt werden und an der bisherigen Stelle nicht wieder neu angepflanzt werden, stellt dies eine Waldumwandlung dar, die genehmigungspflichtig wäre.

Wenn vorab an anderer Stelle neue Bäume gepflanzt werden und nach der Fällung der Bäume an der bisherigen Stelle ebenfalls neue Bäume angepflanzt werden, dann würden der Stadt zusätzliche Kosten entstehen und mehr forstwirtschaftlich genutzte Baumreihen entstehen.

Ersteres wäre aber nur sinnvoll, wenn der bisherige Standort für Baumpflanzungen ungeeigneter ist als der Ersatzstandort.

 

Abgesehen davon müssten diese freien Flächen entlang von Wirtschaftswegen zur Verfügung stehen.

Es ist nicht immer möglich entlang der Wirtschaftswege neue Baumpflanzungen vorzunehmen

 

Gründe die dies in vielen Fällen verhindern :

-       weil dort Leitungen vergraben sind,

-       straßenbegleitende Gräben mit Baggern zum Zwecke der Pflege erreichbar bleiben müssen,

-       die Eigentumsgrenze nah am Wirtschaftsweg liegt und deshalb kein Platz für die Bäume ist,

-       Straßen- und Randflächen für die breiten landwirtschaftlichen Fahrzeuge frei bleiben müssen.

 

Eine zeitliche Streckung der Maßnahmen und das vorab anpflanzen an anderer Stelle wären freiwillige Maßnahmen der Stadt Emmerich am Rhein, die nach dem Forstgesetz nicht verpflichtend sind.

Der nachhaltigen Forstwirtschaft wird Rechnung getragen in dem die gefällten Bäume durch neue Baumpflanzungen an der gleichen Stelle wieder aufgeforstet werden.


Für eine Vorabpflanzung benötigen wir einen geeigneten Streifen.

Pappeln können aus Gründen der Verkehrssicherheit nur an verkehrsarmen Straßen gepflanzt werden.
Es stehen leider keine Flächen zur Verfügung, die alle Randbedingungen erfüllen.
Deswegen können wir derzeit die Wünsche der Baumfreunde nur in der Hinsicht berücksichtigen, in dem die Verwaltung die Pappelreihen möglichst lange erhält.

 

Die Untere Forstbehörde hat der Verwaltung ein Konzept für die verbleibende Pappelreihe aus dem Pappelkonzept 2005 und den neu hinzu gekommenen Pappelreihen vorgeschlagen.

 

Das neue Pappelkonzept entnehmen Sie bitte der Anlage 2.

 

 

Zur Pappelreihe am Feldhausener Weg:

Ein Lageplan und Bilder der Pappeln entnehmen Sie bitte der Anlage 3.

Die Baumfreunde möchten diese Baumreihe noch längerfristig erhalten.

Die Verwaltung ist der Meinung, dass die Bäume Ihr Hiebalter erreicht haben und die Pappeln zunehmend zu einer Gefahr der Verkehrsteilnehmer der anliegenden Straße werden und deshalb im Jahr 2018 entfernt werden sollen. In den letzten Jahren sind auch schon Starkäste abgebrochen und auf die Fahrbahn gefallen.

 

 

Zur Pappelreihe Bollwerk:

Ein Lageplan und Bilder der Pappeln entnehmen Sie bitte der Anlage 4.

Die Baumfreunde haben gegen eine Fällung keine Bedenken. Sie möchten für die acht Pappeln an dieser Stelle zehn neue Pappeln gepflanzt haben.

Die Verwaltung sieht gemäß des Pappelkonzeptes 2017 vor, dass dort als Ersatz fünf Schwarzpappelhybriden und vier Wildapfelbäume gepflanzt werden. Die Grundstücksverhältnisse lassen es nicht zu die Anzahl der Bäume zu erhöhen. Des Weiteren werden die Bäume heute nicht mehr so dicht angepflanzt.

 

 

Zur Pappelreihe am Holländer Deich:

Ein Lageplan und Bilder der Pappeln entnehmen Sie bitte der Anlage 5.

Die Pappelreihen sind L-Förmig an der nördlichen, bzw. westlichen Seite der Straßenparzelle angelegt worden.

Am Anfang des unbefestigten Weges befindet sich auf der südlichen Straßenseite eine weitere Pappelreihe. Diese ist jüngeren Datums und befindet sich auf Privatbesitz. Diese wird hier nicht weiter behandelt.

Die untere Forstbehörde und die Verwaltung sehen hier bei den städtischen Pappeln noch keinen akuten Bedarf diese zu entfernen. Die Pappeln stehen an einem unbefestigten Wirtschaftsweg, der nur von den Anliegern der landwirtschaftlichen Flächen genutzt wird. Des Weiteren handelt es sich um eine Sackgasse. Deswegen wurde kein konkretes Fällungsjahr angegeben, sondern die Pappeln sollen regelmäßig kontrolliert werden und bei einer Verschlechterung des Zustandes entfernt werden.

 

 

Zur Pappelreihe am Schlösschen Borghees:

Ein Lageplan und Bilder der Pappeln entnehmen Sie bitte der Anlage 6.

 

Die Baumfreunde wünschen, dass die Pappeln noch zwanzig Jahre erhalten bleiben.

Die Verwaltung stimmt grundsätzlich eines längeren Erhaltes der Pappeln zu.

Die untere Forstbehörde und die Verwaltung sehen hier bei den Pappeln noch keinen akuten Bedarf die Pappeln zu entfernen. Die Pappeln stehen abseits des Wirtschaftsweges. Deswegen wurde kein konkretes Fällungsjahr angegeben, sondern die Pappeln sollen regelmäßig kontrolliert werden und bei einer Verschlechterung des Zustandes entfernt werden.

 

 

Zur Pappelreihe am Bahnweg:

Ein Lageplan und Bilder der Pappeln entnehmen Sie bitte der Anlage 7.

Der Wegfall der Pappeln am Bahnweg ist schon Bestandteil der Ausgleichs- und Ersatzplanung der Deutschen Bahn AG im Rahmen des Betuweausbaus, d.h. die Bahn muss auch in erster Linie finanziell dafür aufkommen, wenn die Pappeln auf Grund des dritten Gleises entfernt werden müssen. Der Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme der Bahn ist derzeit nicht genau bekannt.

 

Sollten wir als Stadt gezwungen sein, die Pappelreihe eher zu fällen, liegt es auch an uns Ausgleich und Ersatz bereitzustellen sowie auch den Ort zu bestimmen.

Dann sollte dieser Ausgleich nicht in Form einer Pflanzung an gleicher Stelle erfolgen. Damit einher ginge natürlich auch, dass dann die Deutsche Bahn AG dafür nicht aufkommen muss.

 

Einzelne Pappeln im Stadtgebiet

Weiterhin stehen auch weitere einzelne Pappeln auf städtischem Eigentum im Stadtgebiet. Die Verwaltung beabsichtigt große und alte Exemplare ebenfalls aus Verkehrssicherheitsgründen zu entfernen.

Pappeln unterliegen nicht den Regeln der Baumschutzsatzung.

Die Bilder der Pappeln entnehmen Sie bitte der Anlage 8.

 

Die folgenden Pappeln sollen in den nächsten Jahren entfernt werden.

o   Leegmeer Schule             7 Stück (A. d. südl. Schulgelände, Am Neuen Friedhof)

o   Sportplatz Goebelstraße   1 Stück (Siehe Foto)

 

Kostenprognose des Pappelkonzeptes 2017

Für die Pappelfällung und Wiederaufforstung am Asseltschen Weg (Nördlicher Bereich), die im Jahre 2016 durchgeführt worden ist, sind ca. 21.000 € verausgabt worden.

Dem stehen Einnahmen aus Holzverkauf in Höhe von 15.300 € gegenüber.

Es verbleibt somit ein Verlust von ca. 5.700 €. Die entfernte Pappelreihe war ca. 420 m lang.

Somit kann derzeit von Kosten von 1.360 € / 100 m Pappelreihen entfernen und wiederaufforsten ausgegangen werden.

 

In dem Pappelkonzept sind 920 m Pappelreihen enthalten. Somit werden die Kosten für die Entfernung und Wiederaufforstung auf ca. 12.500 € geschätzt.  

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2018 u. a. vorgesehen. Produkt: 13.02.01

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter