hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§
3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
2) Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag
Zu 1)
Zu
II.a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass den Hinweisen zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu II.b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung
beschließt, dass der Anregung zum Waldausgleich mit den Ausführungen der
Verwaltung entsprochen wurde.
Zu 2)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf
zur 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- als
Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachdarstellung :
Zu 1)
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 den Aufstellungsbeschluss
zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gefasst
sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden gem. § 13 BauGB beschlossen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer
Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom
31.07.2017 bis einschließlich zum 01.09.2017 statt.
Im gleichen Zeitraum
wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g.
Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Im Rahmen dieser
Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über
die der Ausschuss für Stadtentwicklung unter Abwägung der privaten und
öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.
I. Anregungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine
Anregungen abgeben.
II. Anregungen aus der Beteiligung der Behörden
a)
Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 14.08.2017
Es wird auf geänderte Gesetzesgrundlagen bezüglich der
Überschwemmungsgebiete bzw. Hochwasserrisikomanagements hingewiesen. Auf die
Lage des Plangebietes im Hochwasserrisikogebiet soll hingewiesen werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Hinweise werden in die Bebauungsplan-Änderung aufgenommen.
b)
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 23.08.2017
Die vorhandene
Waldfläche werde von 2.062 m² um 72 m² auf 1.990 m² reduziert. Dieser
Waldflächenverlust müsse im Verhältnis 1:2 im Stadtgebiet ausgeglichen werden.
Stellungnahme der
Verwaltung
Die forstrechtliche
erforderliche Kompensation wird in einem ergänzenden städtebaulichen Vertrag
gem. § 11 BauGB in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz sichergestellt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter