Betreff
1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes E 33/1 - Kaserne -;
hier: 1) Bericht zu den Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§
3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB
2) Beschluss zur Offenlage
Vorlage
05 - 16 1235/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Zu 1)

 

Zu II.a)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass den Hinweisen zum Hochwasserrisiko mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

Zu II.b)     Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt, dass der Anregung zum Waldausgleich mit den Ausführungen der Verwaltung entsprochen wurde.

 

 

Zu 2)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschließt den vorliegenden Entwurf zur 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- als Offenlegungsentwurf und beauftragt die Verwaltung, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Sachdarstellung :

 

Zu 1)

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 20.06.2017 den Aufstellungsbeschluss zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans Nr. E 33/1 -Kaserne- gefasst sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 13 BauGB beschlossen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand in Form einer Einsichtnahme in den Planvorentwurf im Rathaus Emmerich in der Zeit vom 31.07.2017 bis einschließlich zum 01.09.2017 statt.

 

Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB im Rahmen des o.g. Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

Im Rahmen dieser Beteiligungen wurden die nachfolgend aufgeführten Anregungen vorgetragen, über die der Ausschuss für Stadtentwicklung unter Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen zu entscheiden hat.

 

I.   Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Anregungen abgeben.

 

II.  Anregungen aus der Beteiligung der Behörden

 

a) Bezirksregierung Düsseldorf, Schreiben vom 14.08.2017

 

Es wird auf geänderte Gesetzesgrundlagen bezüglich der Überschwemmungsgebiete bzw. Hochwasserrisikomanagements hingewiesen. Auf die Lage des Plangebietes im Hochwasserrisikogebiet soll hingewiesen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Hinweise werden in die Bebauungsplan-Änderung aufgenommen.

 

 

b) Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, Schreiben vom 23.08.2017

 

Die vorhandene Waldfläche werde von 2.062 m² um 72 m² auf 1.990 m² reduziert. Dieser Waldflächenverlust müsse im Verhältnis 1:2 im Stadtgebiet ausgeglichen werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die forstrechtliche erforderliche Kompensation wird in einem ergänzenden städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Wald und Holz sichergestellt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.2

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter