Betreff
Klassenbildung an Grundschulen gem. 8. Schulrechtsänderungsgesetz;
hier: Vorabinformation über zu bildende Eingangsklassen für das Schuljahr 2017/18
Vorlage
04 - 16 1238/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 

 

Sachdarstellung :

 

Seit Einführung des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2013 ist zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der innerhalb einer Kommune möglichen Eingangsklassen zu ermitteln und deren Verteilung zu beschließen.

Damit die Grundschulen bei den Schulanmeldungen am 09. November 2017 (Tag der Schulanmeldung) bereits darüber informiert sind, mit wie vielen Eingangsklassen sie kalkulieren können, wurde eine Berechnung und Verteilung anhand der derzeit bekannten relevanten Schülerzahl für das Einschulungsjahr 2018/2019 durchgeführt.

 

Die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und die rein rechnerische Aufteilung der Eingangsklassen können der Anlage entnommen werden.

 

Nach Beendigung des Anmeldevorgangs und Ermittlung der tatsächlichen Anmeldezahlen wird dem Schulausschuss eine aktualisierte Berechnung und Verteilung der Eingangsklassen als Beschlussvorlage vorgelegt.

 

Anmerkungen zum aktuellen Einschulungsjahrgang

Wie aus der Anlage ersichtlich wird, entspricht die Schülerzahl in den Schuleinzugsbereiche aus Sicht der jeweils nächstgelegenen Schule zum Teil nicht der tatsächlichen Aufnahmekapazität der Schulen. Gerade im Bereich der Rheinschule wohnen derzeit sehr viele Familien mit Kindern im Einschulungsalter. Die Rheinschule kann aufgrund der Raumkapazitäten nur zwei Eingangsklassen bilden. Hingegen wohnen im Bereich der Liebfrauenschule unter Berücksichtigung der Kinder mit einer Befreiung von der deutschen Schulpflicht wiederum nur Kinder für eine große Klasse. Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre ist jedoch davon auszugehen, dass an die Liebfrauenschule mindestens zwei Klassen gebildet werden können.

Um die 181 Kinder, die in der Innenstadt wohnen und somit im Bereich der Rhein-, Leegmeer- und Liebfrauenschule, an den vorhandenen Schulen unterzubringen, würde die Bildung von insgesamt 8 Eingangsklassen erforderlich sein. Da die Rheinschule zwei und die Leegmeerschule drei Eingangsklassen bilden können, könnte an der Liebfrauenschule sogar eine dritte Klasse gebildet werden. Dies kann der Schule jedoch nicht garantiert werden.

Aufgrund der freien Schulwahl durch die Eltern und Erziehungsberechtigten hatte es bereits im Vorjahr bei einer ähnlichen Schülerzahlenverteilung eine Verschiebung der Eingangsklassen gegeben. Aufgrund der Entscheidungen der Eltern wurden im Schuljahr 2017/18 an der St. Georg-Schule Hüthum zwei statt der ursprünglich aufgrund der Auswertungen berechneten einen Eingangsklasse gebildet werden. Dies könnte auch im folgenden Schuljahr so geschehen.

Aus diesem Grund kann keine feste Prognose für die Verteilung der 12 Eingangsklassen erfolgen.

 

Für die Grundschulen ist daher folgende Eingangsklassenverteilung zu berücksichtigen:

 

Rheinschule                                                  2   Eingangsklassen

Leegmeerschule                                           3   Eingangsklassen

Liebfrauenschule                                    2 - 3   Eingangsklassen

St. Georg-Schule Hüthum                     1 - 2   Eingangsklasse/n

Michaelschule                                              2   Eingangsklassen

Luitgardisschule Elten                                1   Eingangsklasse

                                                    

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister