hier: Vorabinformation über zu bildende Eingangsklassen für das Schuljahr 2017/18
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Sachdarstellung :
Seit Einführung des
8. Schulrechtsänderungsgesetzes im Jahr 2013 ist zum 15. Januar eines jeden
Jahres die Anzahl der innerhalb einer Kommune möglichen Eingangsklassen zu ermitteln
und deren Verteilung zu beschließen.
Damit die
Grundschulen bei den Schulanmeldungen am 09.
November 2017 (Tag der Schulanmeldung) bereits darüber informiert sind, mit
wie vielen Eingangsklassen sie kalkulieren können, wurde eine Berechnung und
Verteilung anhand der derzeit bekannten relevanten Schülerzahl für das Einschulungsjahr
2018/2019 durchgeführt.
Die Berechnung der
kommunalen Klassenrichtzahl und die rein rechnerische Aufteilung der
Eingangsklassen können der Anlage entnommen werden.
Nach Beendigung des
Anmeldevorgangs und Ermittlung der tatsächlichen Anmeldezahlen wird dem
Schulausschuss eine aktualisierte Berechnung und Verteilung der Eingangsklassen
als Beschlussvorlage vorgelegt.
Anmerkungen zum
aktuellen Einschulungsjahrgang
Wie aus der Anlage
ersichtlich wird, entspricht die Schülerzahl in den Schuleinzugsbereiche aus
Sicht der jeweils nächstgelegenen Schule zum Teil nicht der tatsächlichen
Aufnahmekapazität der Schulen. Gerade im Bereich der Rheinschule wohnen derzeit
sehr viele Familien mit Kindern im Einschulungsalter. Die Rheinschule kann
aufgrund der Raumkapazitäten nur zwei Eingangsklassen bilden. Hingegen wohnen
im Bereich der Liebfrauenschule unter Berücksichtigung der Kinder mit einer
Befreiung von der deutschen Schulpflicht wiederum nur Kinder für eine große
Klasse. Aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre ist jedoch davon
auszugehen, dass an die Liebfrauenschule mindestens zwei Klassen gebildet
werden können.
Um die 181 Kinder,
die in der Innenstadt wohnen und somit im Bereich der Rhein-, Leegmeer- und
Liebfrauenschule, an den vorhandenen Schulen unterzubringen, würde die Bildung
von insgesamt 8 Eingangsklassen erforderlich sein. Da die Rheinschule zwei und
die Leegmeerschule drei Eingangsklassen bilden können, könnte an der
Liebfrauenschule sogar eine dritte Klasse gebildet werden. Dies kann der Schule
jedoch nicht garantiert werden.
Aufgrund der freien
Schulwahl durch die Eltern und Erziehungsberechtigten hatte es bereits im
Vorjahr bei einer ähnlichen Schülerzahlenverteilung eine Verschiebung der
Eingangsklassen gegeben. Aufgrund der Entscheidungen der Eltern wurden im
Schuljahr 2017/18 an der St. Georg-Schule Hüthum zwei statt der ursprünglich
aufgrund der Auswertungen berechneten einen Eingangsklasse gebildet werden.
Dies könnte auch im folgenden Schuljahr so geschehen.
Aus diesem Grund kann
keine feste Prognose für die Verteilung der 12 Eingangsklassen erfolgen.
Für die Grundschulen
ist daher folgende Eingangsklassenverteilung zu berücksichtigen:
Rheinschule 2
Eingangsklassen
Leegmeerschule 3 Eingangsklassen
Liebfrauenschule 2 - 3 Eingangsklassen
St.
Georg-Schule Hüthum 1
- 2 Eingangsklasse/n
Michaelschule
2 Eingangsklassen
Luitgardisschule
Elten 1 Eingangsklasse
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister