hier: Eingabe Nr. 10/2017 der Bürgerinitiative "Freunde der Realschule"
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss
der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, der Eingabe der Bürgerinitiative
„Freunde der Realschule“ vom 08.09.2017 nicht zu folgen und die Schullandschaft
in der Sekundarstufe I nicht zu erweitern.
Sachdarstellung :
Die Bürgerinitiative „Freunde der Realschule“ hatte am 8. September 2017
eine Eingabe zur Ratssitzung am 26. September 2017 dem Bürgermeister übergeben
(Anlage 1). In der v. g. Ratssitzung wurde die Eingabe zur Besprechung in den
Schulausschuss verwiesen.
Bei der beantragten Errichtung einer zweizügigen Realschule handelt es
sich um eine schulorganisatorische Maßnahme gemäß § 81 Schulgesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW). Demnach entscheidet der Rat als
Vertretungsgremium des Schulträgers über jede Maßnahme der Errichtung, Änderung
oder Auflösung einer Schule (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW). Die öffentlichen
Schulträger entscheiden dabei im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechtes.
Neben der Errichtung einer neuen Realschule als weitere Schule am
Standort Emmerich am Rhein müsste als weitere genehmigungspflichtige Maßnahme
gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW gegebenenfalls die Begrenzung der Zügigkeit der
Gesamtschule und eventuell auch des Gymnasiums in Betracht gezogen werden. Die Änderung der Zügigkeit von Schulen bietet
dem Schulträger die Möglichkeit, auf Veränderungen der Schülerzahlen zu
reagieren. Gleichzeitig ist sie das einzige gesetzliche Steuerungsinstrument
des Schulträgers zur Lenkung von Schülerströmen. Dies ist erforderlich, wenn
die Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestgrößen der Schulen in Gefahr geraten
könnte.
Herr Bieber, der bereits mit der Fa. Komplan die letzte Fortschreibung
der Schulentwicklungsplanung bearbeitet hat, wurde zwischenzeitlich von der
Verwaltung beauftragt, ein Gutachten in Form einer Machbarkeitsstudie im Hinblick
auf die bei einer derartigen schulorganisatorischen Maßnahme erforderlichen
anlassbezogenen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (§ 80 Abs. 6 SchulG
NRW) zu erstellen. Die Studie ist der Vorlage als Anlage 2 angehängt. Herr
Bieber wird in der Sitzung sein Ergebnis erläutern und steht gegebenenfalls für
Fragen zur Verfügung.
Da es sich um eine Neuerrichtung einer Realschule handelt sind für die
Antragstellung folgende Verfahrensschritte und Unterlagen erforderlich:
1.
Ordnungsgemäßer
Ratsbeschluss (§ 81 Abs. 2 SchulG NRW)
2.
Nachweis
der erforderlichen Beteiligungen (SchulA)
3.
Unterlagen
zur Elternbefragung (Anschreiben, Fragebogen, Auswertung)
4.
Schülerzahlenprognose
für fünf Jahre ab Maßnahmenbeginn
5.
Begründung
des Antrags unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung (§
80 Abs. 6 SchulG NRW)
6.
Aussagen
zu der Auswirkungen auf die übrige Schullandschaft im Bereich des Schulträgers
und im benachbarten regionalen Umfeld (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW)
7.
Anhörungsschreiben
an die benachbarten Schulträger (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW) und deren
Antwortschreiben, evtl. weiterer Schriftwechsel, Gesprächsprotokolle u. a.
8.
Angaben
zur Finanzierbarkeit der Maßnahme (Stellungnahme des Kämmerers, ggf.
Finanzaufsicht)
9.
Angaben
zur Zügigkeit gemäß § 81 Abs. 1 Satz 2 SchulG NRW
10.
Errichtungstermin
11.
Standort
der neu zu errichtenden Schule (mit Raumkonzept)
12.
Ggf.
Bestimmungsverfahren gemäß §§ 27, 28 SchulG NRW zur Festlegung der Schulart
13.
Eine
ausdrückliche Erklärung des Schulträgers, ab welchem Zeitpunkt die sachlichen
Errichtungsvoraussetzungen erfüllt sein werden.
14.
Eine
ausdrückliche Erklärung zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Schulanlagen,
Gebäude und Einrichtungen gemäß § 79 SchulG NRW
Die Änderung der Zügigkeit bestehender Schulen ist ein eigenes
Verfahren, das folgender Verfahrensschritte und Unterlagen bedarf:
1. Ordnungsgemäßer Ratsbeschluss (§ 81
Abs. 2 SchulG NRW)
2.
Nachweis
der erforderlichen Beteiligungen (Schulausschuss, Schulkonferenz)
3.
Ggf.
eine schulfachliche Stellungnahme des Schulamtes
4.
Schülerzahlenprognose
für fünf Jahre ab Maßnahmenbeginn
5.
Benennung
des Termins des Beginns der Maßnahme
6.
Begründung
des Antrags unter Darlegung einer anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung (§ 80
Abs. 6 SchulG NRW)
7.
Aussagen
zu den Auswirkungen auf die übrige Schullandschaft im Bereich des Schulträgers
und im benachbarten regionalen Umfeld (§ 80 Abs. 2 SchulG NRW)
Im Folgenden
wird von Seiten der Verwaltung Bezug genommen auf die einzelnen Punkte aus der
Eingabe der Bürgerinitiative, bzw. offene Fragestellungen formuliert, für die
Aussagen, die aus Sicht der Verwaltung nicht abschließend begründet scheinen.
·
Das Gymnasium erhält aktuell viele
Anmeldungen ohne Gymnasialempfehlung
Es
hatten sich in der Tat eine Reihe von Erziehungsberechtigten dazu entschlossen,
ihre Kinder am Gymnasium anzumelden, obwohl keine entsprechenden
Schulformempfehlungen vorlagen. Aufgrund der gesetzlich festgeschriebenen
freien Schulwahl der Eltern/Erziehungsberechtigten, kann das jedoch nicht
beanstandet werden. Ähnliches ist bereits aus der Realschulzeit bekannt, als
viele Eltern der Kinder mit reiner Hauptschulempfehlung ihre Kinder an der
Realschule angemeldet hatten.
·
Viele dieser Kinder müssen in die 7.
Klasse der Gesamtschule wechseln
Es
gab immer Übergänge zwischen den Schulen der Sekundarstufe I nach Abschluss der
Probezeit; dies unabhängig von der von den Grundschulen ausgesprochenen
Schulformempfehlungen. Der Wunsch der Eltern auf einen möglichst hochwertigen
Schulabschluss lässt sich manchmal nicht auf direktem Wege umsetzen.
·
Die Gesamtschule hat infolgedessen im
7. Jahrgang besonders große Klassen. Dieses wird sich gerade für die Inklusion
und das gemeinsame Lernen negativ aus.
Die
jetzige 8. Klasse der Gesamtschule war von Beginn an bereits stark besucht.
Dies lag zum Teil an Übergängern von Haupt- und Realschule und nur in ganz
geringem Umfang an Übergängen vom Gymnasium. Eine höhere Anzahl an
Seiteneinsteigern (Zugezogene u. Flüchtlingskinder) musste ebenfalls aufgenommen
werden.
·
Die Realschule ist landesweit wieder
stark nachgefragt, siehe Kleve!
Die Karl-Kister-Realschule in Kleve
ist seit Jahren dort stark nachgefragt. Kleve hat beim Umbau ihrer
Schullandschaft eine Realschule geschlossen, so dass sich die Nachfrage nur
noch auf eine Realschule konzentrieren musste.
Kenntnisse, dass die Nachfrage nach
Realschulen gestiegen ist, liegen der Verwaltung nicht vor, zumal die
Schüler-/Schulstatistik des Landes andere Angaben macht:
Schulform Anzahl Schule/Schüler
2014/15 2015/16 2016/17
Realschule 563/263.140 559/248.542 538/235.524
Gesamtschule 306/266.102 314/279.550 327/294.749
Gymnasium 625/538.862 625/532.522 626/527.499
·
Die Stadt würde ein attraktives
Schulangebot mit einer Gesamtschule, einer kleinen Realschule und einem
Gymnasium erhalten.
Sicherlich
würde eine weitere Schule das Schulangebot erweitern. Es würden aber die
gleichen Abschlüsse angeboten werden.
·
Es gäbe neben 2. Ganztagsschulen
(Gymnasium / Gesamtschule), auch eine Halbtagsschule (Realschule)
·
Die Realschule böte einen nicht zu
unterschätzenden Standortvorteil für Emmerich, die heimischen Familien,
mögliche zuziehende Familien und Firmen
Es wird
leider von Seiten der BI nicht erläutert, worin der Standortvorteil liegt.
·
Es wären keine neuen Schulgebäude oder
größere Umbauten erforderlich.
Das
ist definitiv nicht richtig. Neben dem Gymnasium, das recht gut untergebracht
ist, hat die Herrichtung der drei Gebäude Brink / Grollscher Weg /
Paaltjessteege für die Gesamtschule begonnen. Im Rahmen der auch politisch
gewollten Durchführung der Phase 0 wurde der Bedarf der Gesamtschule
festgehalten und daraus ein auf diesen Bedarf einer 6- bis 7zügigen Gesamtschule
zugeschnittenes Schulbaukonzept entwickelt.
Eine
zweizügige Realschule neben einer vier- bis fünfzügigen Gesamtschule in diesen
Gebäudekomplex zu integrieren, würde dies einen Neubeginn der Planungen nach
sich ziehen müssen.
Der
so genannte IKEA-Bau wäre auch nicht ausreichend für die Realschule, da zum
Beispiel für Verwaltung, Sekretariat und Differenzierung zusätzlicher Raum
erforderlich ist.
·
Das Gymnasium erhielte wesentlich
weniger Schüler ohne Gymnasialempfehlung
Es ist
leider nicht bekannt, woran die BI diese Prognose knüpft. Der Elternwille ist
für die Anmeldungen maßgeblich.
·
Das Gymnasium muss nach der 5. oder 6.
Klasse keine oder weniger Schüler zur Gesamtschule schicken.
siehe
oben (2. Punkt)
·
Die gymnasialen Übergänger hätten die
Wahl zwischen einer Realschule als Halbtagsschule oder einer Gesamtschule als
Ganztagsschule
·
Die Gesamtschule könnte verlässlicher
planen
Eine
Planung ist in dieser Hinsicht immer schwierig. Wären Übergänge vorher
erkennbar, ließen sich diese in die Planungen (verlässlich) einbauen.
Angenommen, die Realschule wäre sehr gut nachgefragt, dann wären diese Klassen
voll und könnten keine weiteren Kinder (z. B. Übergänge vom Gymnasium)
aufnehmen. Diese würde dann doch zur Gesamtschule gehen müssen. Die
Gesamtschule hätte bei vier Parallelklassen jedoch deutlich weniger Spielraum,
als bei sechs Klassen.
·
Die Gesamtschule bekäme weniger
Rückläufer vom Gymnasium
siehe vorherigen Punkt
·
Die Gesamtschule wäre in ihrem Bestand
nicht gefährdet und könnte weiterhin 4 – 5 Züge bilden
siehe
Gutachten von Herrn Bieber
·
Die Gesamtschule erhielte die meisten
Übergänger nach der 10. Klasse der Realschule für ihre Oberstufe
Übergänge
von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II innerhalb einer Gesamtschule
lassen sich leichter planen, als die Übergänge von anderen Schulen der
Sekundarstufe I. Es ist ein Schulwechsel erforderlich. Dabei werden andere
Angebote ggf. eine größere Rolle spielen als bei Schülerinnen und Schülern, die
in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können.
·
In Notsituationen wäre ein
wechselseitiger Lehrertausch (Realschule / Gesamtschule) möglich.
Das
liegt allein in der Versorgungslage der Schulen und innerhalb deren Verantwortung.
Der Schulträger kann hierzu keine Stellung nehmen.
·
Die Gesamtschule könnte so ausgebaut
werden, wie von den Hausmann-Architekten geplant.
Wie
bereits weiter oben angeführt, kann dieser Aussage nicht gefolgt werden. Zum
Beispiel ist in den Hausmann-Entwürfen für das so genannte IKEA-Gebäude ein
Ausbau mit Fachräumen geplant.
·
Der Elternwille muss erfüllt werden.
Die Entscheidung über die Errichtung,
Änderung oder Auflösung von Schulen gehört zu den zentralen Aufgaben der
Kommune, über die letztlich der Rat entscheiden muss. Der Elternwille wird bei
der Entscheidung eine größere Rolle spielen, kann aber nicht das alleinige
Entscheidungskriterium sein. Der Schulträger muss immer seine gesamte
Schullandschaft im Blick haben und kann Veränderungen nur vorantreiben, soweit
die anderen Schulen / Schulformen nicht gefährdet werden.
·
Die Zweizügigkeit ermöglicht
geordneten Schulbetrieb
Die Zweizügigkeit einer Realschule ist
formal die Mindestgröße einer Realschule und für einen geordneten Schulbetrieb
unumgänglich. In wieweit sich innerhalb einer zweizügigen Schule ein
attraktives Schulangebot bewerkstelligen lässt, müsste auch pädagogischer Sicht
betrachtet werden. Die Vielfalt an Angeboten einer sechszügigen Schule kann
definitiv geboten werden.
·
Eine Halbtagsrealschule bereichert die
Schullandschaft und ist eine Alternative zur Ganztagsschule
Auch
eine Realschule hat einen Wochenstundenrahmen von 28 – 32 Stunden in den
Klassen 5 und 6, sowie von 31 bis 34 Stunden ab Klasse 7. Dies allein in den
Vormittag unterzubringen wird schwierig. Zusätzliche freiwillige Arbeitsgemeinschaften,
wie sie an den Ganztagsschulen (Gymnasium und Gesamtschule) angeboten werden,
müssen auch immer am Nachmittag stattfinden. Bei einem kompletten Stundenplan,
also ohne Fehlstunden, und mit Annahme von freiwilligen Angeboten hat auch ein
Halbtagsrealschüler durchaus am Nachmittag Aufenthaltszeiten in der Schule.
·
Die Realschüler hätten mehr Zeit in
der Familie für Sport, Musik und Freizeit
Es lässt
sich sicherlich darüber streiten, ob dem wirklich so ist. In einer Ganztagsschule
entfallen in größerem Umfang die Hausaufgaben. Soweit Sport und Musik nicht in
den Ganztagsbereich eingebunden sind, verschieben sich teils lediglich die
Zeiten.
Der
verpflichtende Nachmittagsunterricht (montags, mittwochs und donnerstags) endet
am Gymnasium bereits um 15:05 Uhr und an der Gesamtschule um 15:20 Uhr.
·
Die Realschüler erhielten einen von
Wirtschaft, Handwerk und Verwaltung hochgeschätzten Abschluss
Es
ist leider nicht bekannt, womit die BI diese Aussage begründet.
Realschüler
verlassen die Schule in der Regel mit einem mittleren Schulabschluss
(Fachoberschulreife mit oder ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen
Oberstufe). Diesen Abschluss können Schülerinnen und Schüler ebenfalls an einer
Gesamtschule oder an einem Gymnasium erwerben.
·
Die Realschüler hätten die Wahl, die
gymnasiale Oberstufe der Gesamtschule, des Gymnasiums oder des berufsbildenden
Schulwesens zu besuchen.
·
Die Emmericher Schüler könnten in
Emmerich zur Schule gehen. Die Fahrten zur Realschule nach Rees können
entfallen.
Emmericher
Schüler können auch heute schon in Emmerich zur Schule gehen. Für die
Übergänger aus der Grundschule bietet sich mit Gymnasium und Gesamtschule die
Möglichkeit, alle Abschlüsse in Emmerich zu erwerben.
Fazit
Die aktuelle Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung (Verabschiedung
im Rat am 20. September 2016) bestätigt, dass die Stadt Emmerich am Rhein mit
dem Städt. Willibrord-Gymnasium und der Gesamtschule Emmerich am Rhein ein umfangreiches
und ausreichendes Bildungsangebot besitzt und damit auch für die kommenden
Jahre gut aufgestellt ist.
Auch wenn sich nicht alle Eltern mit diesem Angebot anfreunden konnten,
besteht derzeit aus Sicht der Verwaltung kein Änderungsbedarf. Aufgrund der
bestehenden freien Schulwahl steht den Eltern frei, ihre Kinder auch an Schulen
außerhalb von Emmerich anzumelden.
Für die Änderung und Erweiterung der bestehenden Schullandschaft fehlen
der Stadt die erforderlichen Schülerzahlen, um auch künftig ein attraktives
Bildungsangebot anbieten zu können. Die Verringerung der Zügigkeit an der
Gesamtschule und ggf. auch am Gymnasium geht einher mit einer Einschränkung der
Wahlmöglichkeiten für Arbeitsgemeinschaften, Kurse und Neigungen. Auch an einer
zweizügigen Realschule wird sich die Auswahl an Angeboten in Grenzen halten.
Für ein entsprechend vielfältiges Angebot ist eine deutlich höhere Zügigkeit
erforderlich.
Nicht außer Acht gelassen werde sollte auch, dass eine Gesamtschule von
der Schülervielfältigkeit lebt. Da an einer Gesamtschule alle Bildungsabschlüsse
angeboten werden, lebt sie davon, dass auch die Mischung innerhalb der
Schülerschaft dementsprechend ist. Eltern wünschen sich für Ihre Kinder den
bestmöglichen Bildungsabschluss. Dementsprechend viele Kinder werden am
Gymnasium angemeldet – teils halt auch ohne entsprechende Schulformempfehlung.
Somit entzieht das Gymnasium der Gesamtschule zurzeit einen Teil der Kinder mit
höherer Schulformempfehlung. Soweit nun noch eine Realschule das Schulangebot
in Emmerich ergänzt, würde auch ein Teil der mittleren Schulformempfehlungen
wegbrechen. Für die Gesamtschule bliebe nur noch ein Bruchteil der Kinder mit
mittleren und höheren Schulformempfehlungen. Dies würde die Heterogenität der
Gesamtschule schaden.
In Bezug auf die Äußerungen der Bürgerinitiative muss an dieser Stelle
noch einmal deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Schulbauplanungen, die
der Rat beschlossen hat, sich auf eine 6 bis 7 zügige Gesamtschule bezogen
haben. Das Architekturbüro Hausmann hatte aus der Phase 0 eine Schularchitektur
entwickelt mit entsprechenden Beziehungen der Räume nach den Bedarfen der
entsprechenden Beteiligten der Gesamtschule; aufgeteilt nach Jahrgangsstufen
auf drei Gebäude (Brink, Grollscher Weg und Paaltjessteege). Die Einfügung
einer zweizügigen Realschule am Standort Grollscher Weg würden die Planungen
zumindest für die Gebäude Brink und Grollscher Weg zu Nichte machen. Die
Überlegungen der Bürgerinitiative, in denen das sogenannte IKEA-Gebäude mit 6
Klassenräumen und zwei kleinen Nebenräumen als Klassentrakt für die Realschule
ausreichen sollte, sind aus Sicht der Verwaltung wenig hilfreich. Es bleiben zu
viele offene Fragen; schließlich benötigt auch eine Realschule Verwaltungsräume
(Büros für Schulleitung, stellvertretende Schulleitung, Sekretärin,
Lehrerzimmer, …), Fachräume und Differenzierungsräume.
Im Rahmen der Inklusion müssen auch der Realschule entsprechende Räume
zur Verfügung gestellt werden – auch die Hanse-Realschule hatte diesbezüglich
bereits eine Vielzahl an Schülerinnen und Schüler aufgenommen, auch wenn die
räumliche Situation bisher dafür nicht ausgelegt war.
Es bleibt zusätzlich festzuhalten, dass sich die finanziellen
Rahmenbedingungen (Schlüsselzuweisungen) für den Schulträger bei
gleichbleibender Schülerzahl, nicht verändern werden, wenn drei, anstatt zwei
weiterführende Schulen am Ort sind. Die Ausgaben sind in vielen Bereichen
jedoch abhängig von der Anzahl der Schulen und nicht zwangsläufig von der
Schülerzahl.
Zusätzlich fördert das Land im Rahmen des Programmes „Geld oder Stelle“
nach Maßgabe des entsprechenden derzeit gültigen Ministererlasses Personalmaßnahmen
in Halbtags- und Ganztagsschulen der Sekundarstufe I im Rahmen einer pädagogischen
Übermittagsbetreuung sowie von außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangeboten.
Im Rahmen der aktuellen Erlasslage würde die zweizügige Realschule als
Halbtagsschule bei einer geschätzten Schülerzahl von 336 einen Betrag in Höhe
von 21.220 € pro Schuljahr zur Verfügung gestellt bekommen (Erlass Geld oder
Stelle / BASS 11-02 Nr. 24 – Abschnitt 5.4.1 Buchstabe b)). Eine Ganztagsschule
mit vergleichbarer Schülerzahl würde hingegen einen Betrag in Höhe von 124.800
€ erhalten können (Abschnitt 5.4.2.1 Buchstabe b)). Diese Gelder stehen nicht
nur für die pädagogische Übermittagbetreuung, also für die Betreuung während
der Mittagspause, sondern auch für die Finanzierung von freiwilligen Angeboten
für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
Emmerich hat mit seiner Schullandschaft in der Primarstufe (sechs für fast alle Schüler gut erreichbare Grundschulen) und mit dem Angebot in den Sekundarstufen mit Gymnasium und Gesamtschule ein ausreichendes Schulangebot, an dem alle Abschlüsse erworben werden können. Die Größen der Schulen der Sekundarstufe ermöglicht ein vielfältiges Angebot, dass den Neigungen der Schülerinnen und Schülern entgegen kommt. Aufgrund der derzeitigen Schülerzahlenprognosen muss befürchtet werden, dass eine weitere Schule in der Sekundarstufe I diese Bildungslandschaft aus dem Gleichgewicht und somit unnötig in Gefahr bringt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister