Betreff
Einrichtung einer Kinderfeuerwehr (KIFEU)
Vorlage
06 - 16 1241/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein zum 01.01.2018 und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

 

Sachdarstellung :

 

Das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) lässt die Bildung einer Kinderfeuerwehr erstmals zu. Gem. § 13 BHKG können in der Freiwilligen Feuerwehr für Kinder vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 12. Lebensjahr Kinderfeuerwehren gebildet werden. Neben der Jugendfeuerwehr hat die Kinderfeuerwehr gem. § 13 Abs. 3 BKHG die Aufgabe, Kinder und Jugendliche an eine ehrenamtliche Tätigkeit in der örtlichen Gemeinschaft heranzuführen, den Erwerb sozialer Kompetenzen zu fördern sowie den Nachwuchs der Freiwilligen Feuerwehr zu gewinnen und heranzubilden.

 

Zum 01.06.2017 bestanden in Nordrhein-Westfalen 50 Kinderfeuerwehren mit über 1000 Mädchen und Jungen sowie 300 Betreuerinnen und Betreuern. Im Kreis Kleve wurden in den Städten Kalkar, Goch und Uedem bereits Kinderfeuerwehren gegründet.

Die Freiwillige Feuerwehr Emmerich am Rhein verfügt derzeit über 157 Feuerwehrangehörige in der Einsatzabteilung, sowie 39 Kinder und Jugendliche in der Jugendfeuerwehr.  In den vergangenen Jahren ist der Anteil der neu aufgenommenen Personen, die nicht aus den Reihen der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung gewechselt sind, kontinuierlich zurückgegangen. Im Jahr 2016 konnten hier, trotz erheblicher Anstrengungen zur Mitgliederwerbung, keine neuen Mitglieder für ein Engagement in der freiwilligen Feuerwehr (FFW) gewonnen werden.

Die Mitgliederzahlen innerhalb der Einsatzabteilung sind seit 15 Jahren kontinuierlich rückläufig.

In Folge des demografischen Wandels und der gesellschaftlichen Entwicklung werden immer weniger junge Menschen für ein Engagement bei der Feuerwehr zur Verfügung stehen. Die nachkommende Generation an Jugendlichen wir bedeutend kleiner und der „Wettbewerb“ zwischen den verschiedenen Jugendverbänden steigt. Viele Vereine und Organisationen nehmen Kinder schon früher als die Jugendfeuerwehr auf (12 Jahre). Dies lässt annehmen, dass aufgrund dessen Kinder anderweitig gebunden werden und der Jugendfeuerwehr nicht mehr zur Verfügung stehen. 

Eigene neue Mitglieder können optimal durch das Heranziehen eigener Nachwuchskräfte gewonnen werden. Aus diesem Grund haben sich in ganz Deutschland Kinderfeuerwehren entwickelt.

 

Auch die Stadt Emmerich am Rhein hat sich zum Ziel gesetzt, eine Kinderfeuerwehr einzurichten.

Dies wurde im Rahmen der Verwaltungsvorlage „Maßnahmenpakets zur Wertschätzung, Nachwuchsgewinnung und für die Öffentlichkeitsarbeit der Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr“ angekündigt und durch den Rat in seiner Sitzung am 15.12.2015 zur Kenntnis genommen.

Es war beabsichtigt, zunächst Erfahrungen anderer Kommunen abzuwarten und zu den Haushalts-planberatungen 2018 die Konzeption „KIFEU Emmerich“ vorzustellen.

Inzwischen sind Gespräche bei Feuerwehren, die bereits eine KIFEU betreiben, beim Verband der Feuerwehr NRW, der diese Landesinitiative unterstützt, sowie mit Erzieherinnen aus Emmericher Kindergärten und den Betreuern der Jugendfeuerwehr Emmerich am Rhein geführt worden.

Als Ergebnis dieser Gespräche wurden Rahmenbedingungen für das Emmericher KIFEU Konzept entwickelt. Diese Rahmenbedingungen werden durch den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein, Martin Bettray,  während der HFA-Sitzung anhand einer Präsentation vorgestellt.

 

 

Weiteres Verfahren:

 

Nach Beschluss des Rates ist vorgesehen, die Gründung einer Kinderfeuerwehr innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Emmerich am Rhein anhand des beiliegenden „zeitlichen Konzeptes zur Umsetzung“ zu realisieren. 

 

Für den Stellenplan 2018 ist die Einrichtung einer halben EG S 8a TVöD-Stelle für eine/n Erzieher/in vorgesehen. Entsprechende Personalkosten und Sachkosten werden innerhalb des Budgets 600 für das Haushaltsjahr 2018 eingeplant. Die Beschlüsse zum Budget und zum Stellenplan erfolgen innerhalb der Haushaltsplanberatungen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Personalkosten und Sachkosten werden innerhalb des Budgets 600 für das Haushaltsjahr 2018 eingeplant. Die Beschlüsse zum Budget und zum Stellenplan erfolgen innerhalb der Haushaltsplanberatungen

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme wird von den Zielen des Leitbildes nicht berührt.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister