Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Vorlage
02 - 16 1245/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die

 

1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2017

 

Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.01.2016 (GV.NRW. S. 966) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom                 folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 21.02.2017 erlassen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

 

die

bisherigen

festgesetzten

Gesamt-erträge

 

 

 

EUR

 

 

 

erhöht

um

 

 

 

 

EUR

 

 

 

vermindert

um

 

 

 

 

EUR

 

und damit

der

Gesamtbetrag

des

Haushaltsplans

 einschl.

Nachträge

festgesetzt auf

EUR

Ergebnisplan

 

Erträge

Aufwendungen

 

 

 

70.345.573

71.387.490

 

 

1.544.035

480.983

 

 

 

640.000

1.822.608

 

 

71.249.608

70.045.865

 

Finanzplan

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Investitionstätigkeit:

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Finanzierungstätigkeit

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

 

65.742.017

65.561.216

 

 

 

6.285.736

21.420.181

 

 

 

15.134.000

1.138.554

 

 

 

 

1.544.035

460.653

 

 

 

576.949

1.467.230

 

 

 

746.000

-

 

 

 

 

 

 

640.000

1.822.608

 

 

 

336.000

480.000

 

 

 

-

-

 

 

 

 

66.646.052

64.199.261

 

 

 

6.526.685

22.407.411

 

 

 

15.880.000

1.138.554

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 15.134.000 EUR um 746.000 EUR erhöht und damit auf 15.880.000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 2.122.000 EUR um 3.958.800 EUR erhöht und damit auf 6.080.800 EUR festgesetzt.

 

 

§ 4

      

Die bisher vorgesehene Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.041.917 EUR wird nicht mehr erforderlich.

 

 

 

§ 5

 

Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.

 

 

§ 6

 

      Die Steuersätze werden nicht geändert.

 

 

§§ 7 – 9

 

      Werden nicht geändert.

 

Sachdarstellung :

 

Die Nachtragssatzung wird vor allem deshalb notwendig, weil die Ablaufpläne zur Errichtung der Gesamtschule verändert wurden. Entgegen der bisherigen Planung wurde das Gebäude Paaltjessteege im Sommer 2017 komplett leer gezogen und die verbleibenden zwei Jahrgänge der Hauptschule zum Schulgebäude in Elten verlegt. Dies ermöglicht eine zügige Durchführung aller Maßnahmen, die zur Herrichtung des Gebäudes Paaltjessteege für Zwecke der Gesamtschule erforderlich sind; die Fertigstellung ist für den Sommer 2018 vorgesehen. Dadurch war nicht nur für 2017 ein höherer Investitionsbedarf zu planen, sondern zur frühzeitigen Vergabe der weiteren ab Beginn des Jahres 2018 durchzuführenden Bau- und Ausstattungsmaßnahmen auch die Neuveranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen, die in 2018 kassenwirksam werden. Auch veranschlagt wurden 528 TEUR als Investitionszuweisung nach dem Kommunalinvestitions-förderungsgesetz sowie die erste Rate der Landeszuweisung für den Erwerb des Gebäudes „Wette Telder“ sowie für die Herrichtung dieses Gebäudes eine Verpflichtungs-ermächtigung von 300 TEUR. Insgesamt erhöhen sich der Kreditbedarf für 2017 um 746 TEUR und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Beauftragung von Baumaßnahmen um 3.959 TEUR.

 

Die Unterdeckung des Gesamtfinanzplanes verbessert sich in 2017 um 2.265.709 EUR von bisher 958.198 EUR auf einen Überschuss von nunmehr 1.307.511 EUR.

 

Daneben wurden auch die größeren Veränderungen im Ergebnishaushalt 2017, die schon im 2. Finanzbericht 2017 dargelegt wurden, in die Verteilmasse und die Budgets dieser Nachtragssatzung aufgenommen. Hierzu zählt insbesondere eine Verbesserung des Gewerbesteueraufkommens von netto 839 TEUR, zu erwartende geringere Aufwendungen bei den ambulanten und stationären Hilfen von 260 TEUR, geringerer Aufwand für die Leistungen nach dem AsylbLG und Unterbringung von Asylbewerbern/Flüchtlingen - bei reduzierter Kostenerstattung des Landes – in Höhe von netto 412 TEUR. Der Personalaufwand konnte - insbesondere durch Nichtbesetzung von Stellen mangels qualifizierter Bewerber/innen oder aktuell zurückgestellten Bedarfs - insgesamt um 399 TEUR reduziert werden.

 

Die Ergebnisrechnung wird nunmehr strukturell ausgeglichen sein und es wird ein Überschuss von 1.203.743 EUR erwartet. Das Jahresergebnis würde der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

Die Ansätze der Planungsjahre 2018-2020 wurden wegen der bereits angelaufenen Arbeiten zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2018 mit dieser Nachtragshaushaltssatzung nicht verändert.

 

Die aufgenommenen bzw. geänderten Ansätze sind im Einzelnen im beigefügten Nachtragshaushaltsplan erläutert.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Verbesserung Ergebnishaushalt 2017 um 2.245.660 EUR auf  +1.203.743 EUR.

 

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister