Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die
1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung
der Stadt Emmerich am Rhein
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.01.2016
(GV.NRW. S. 966) hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom folgende Nachtragssatzung zur
Haushaltssatzung vom 21.02.2017 erlassen:
§ 1
Mit dem
Nachtragshaushaltsplan werden
|
die bisherigen festgesetzten Gesamt-erträge EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR |
Ergebnisplan Erträge Aufwendungen |
70.345.573 71.387.490 |
1.544.035 480.983 |
640.000 1.822.608 |
71.249.608 70.045.865 |
Finanzplan aus laufender
Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit: Einzahlungen Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit Einzahlungen Auszahlungen |
65.742.017 65.561.216 6.285.736 21.420.181 15.134.000 1.138.554 |
1.544.035 460.653 576.949 1.467.230 746.000 - |
640.000 1.822.608 336.000 480.000 - - |
66.646.052 64.199.261 6.526.685 22.407.411 15.880.000 1.138.554 |
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird
gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 15.134.000 EUR um 746.000 EUR
erhöht und damit auf 15.880.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionszahlungen in
künftigen Jahren erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in
Höhe von 2.122.000 EUR um 3.958.800 EUR erhöht und damit auf 6.080.800 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die bisher
vorgesehene Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.041.917 EUR
wird nicht mehr erforderlich.
§ 5
Der bisher
festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht
geändert.
§ 6
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§§ 7 – 9
Werden nicht geändert.
Sachdarstellung :
Die Nachtragssatzung wird vor allem deshalb notwendig, weil die
Ablaufpläne zur Errichtung der Gesamtschule verändert wurden. Entgegen der
bisherigen Planung wurde das Gebäude Paaltjessteege im Sommer 2017 komplett
leer gezogen und die verbleibenden zwei Jahrgänge der Hauptschule zum
Schulgebäude in Elten verlegt. Dies ermöglicht eine zügige Durchführung aller
Maßnahmen, die zur Herrichtung des Gebäudes Paaltjessteege für Zwecke der
Gesamtschule erforderlich sind; die Fertigstellung ist für den Sommer 2018 vorgesehen.
Dadurch war nicht nur für 2017 ein höherer Investitionsbedarf zu planen,
sondern zur frühzeitigen Vergabe der weiteren ab Beginn des Jahres 2018
durchzuführenden Bau- und Ausstattungsmaßnahmen auch die Neuveranschlagung von
Verpflichtungsermächtigungen, die in 2018 kassenwirksam werden. Auch
veranschlagt wurden 528 TEUR als Investitionszuweisung nach dem
Kommunalinvestitions-förderungsgesetz sowie die erste Rate der Landeszuweisung
für den Erwerb des Gebäudes „Wette Telder“ sowie für die Herrichtung dieses
Gebäudes eine Verpflichtungs-ermächtigung von 300 TEUR. Insgesamt erhöhen sich der
Kreditbedarf für 2017 um 746 TEUR und der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen zur Beauftragung von Baumaßnahmen um 3.959 TEUR.
Die Unterdeckung des Gesamtfinanzplanes verbessert sich in 2017
um 2.265.709 EUR von bisher 958.198 EUR auf einen Überschuss von nunmehr
1.307.511 EUR.
Daneben wurden auch die größeren Veränderungen im Ergebnishaushalt
2017, die schon im 2. Finanzbericht 2017 dargelegt wurden, in die Verteilmasse
und die Budgets dieser Nachtragssatzung aufgenommen. Hierzu zählt insbesondere
eine Verbesserung des Gewerbesteueraufkommens von netto 839 TEUR, zu erwartende
geringere Aufwendungen bei den ambulanten und stationären Hilfen von 260 TEUR,
geringerer Aufwand für die Leistungen nach dem AsylbLG und Unterbringung von
Asylbewerbern/Flüchtlingen - bei reduzierter Kostenerstattung des Landes – in
Höhe von netto 412 TEUR. Der Personalaufwand konnte - insbesondere durch
Nichtbesetzung von Stellen mangels qualifizierter Bewerber/innen oder aktuell
zurückgestellten Bedarfs - insgesamt um 399 TEUR reduziert werden.
Die Ergebnisrechnung wird nunmehr strukturell ausgeglichen sein
und es wird ein Überschuss von 1.203.743 EUR erwartet. Das Jahresergebnis würde
der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Die Ansätze der Planungsjahre 2018-2020 wurden wegen der bereits
angelaufenen Arbeiten zur Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2018 mit dieser
Nachtragshaushaltssatzung nicht verändert.
Die aufgenommenen bzw. geänderten Ansätze sind im Einzelnen im
beigefügten Nachtragshaushaltsplan erläutert.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Verbesserung Ergebnishaushalt 2017 um 2.245.660 EUR auf +1.203.743 EUR.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister