Betreff
Bericht über die Tätigkeiten des TBH im Bereich Flüchtlingshilfe
Vorlage
07 - 16 1255/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 

 

Sachdarstellung :

 

Weil der Unterstützungsbedarf von Geflüchteten sich zwar verschoben hat (von Fragen zur Erstorientierung hin in Richtung weiterführende Fragen/Aufgaben der Integration), jedoch nicht merklich gesunken ist, ist im Haushalt 2017 eine Stelle zur Flüchtlingssozialarbeit vorgesehen. Statt diese zu besetzen, sind im Juli 2017 im Theodor-Brauer-Haus als wichtigem Anlaufpunkt für Geflüchtete zwei halbe Stellen zum Zweck der hauptamtlichen Begleitung dieser Gruppe eingerichtet worden. Ziel ist die Unterstützung von Zuwanderern und insbesondere Flüchtlingen, die vor allem nach der Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Reihe praktischer, häufig nicht eigenständig zu bewältigender Aufgaben haben (SGB II Antragsstellung, Wohnungssuche, Angemessenheitsprüfung von Wohnraum durch das Jobcenter, Umzug und Ersteinrichtung). Auf diese Weise sollte nicht zuletzt den ehrenamtlich Engagierten eine Entlastung angeboten werden, die aufgrund ihrer nun langjährigen Bindung zu einzelnen Menschen, solche Aufgaben in der Vergangenheit gehäuft übernommen hatten, jedoch aufgrund der größeren Anerkennungszahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mitunter an (Auslastungs-)grenzen gestoßen sind.

Da sich wie immer bei der Neueinrichtung von Unterstützungs- oder Beratungsangeboten die Existenz bei allen Beteiligten herumsprechen und zunächst Vertrauen aufgebaut werden muss, sind die ersten Monate intensiv zur Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe auf verschiedenen Wegen genutzt worden (Besuch ehrenamtlich getragener offener Treffs, individuelles Aufsuchen anerkannter Wohnungssuchender in städtischen Flüchtlingsunterkünften, Teilnahme an durch die Stadt Emmerich organisierte Veranstaltungen für die Zielgruppe (Beispiel Infonachmittag für arabischsprachige Geflüchtete), Begleitung bei Erstvorsprachen von anerkannten Flüchtlingen im Jobcenter). Der Anteil der zu Beginn immer essentiellen Öffentlichkeitsarbeit ist naturgemäß in der Anfangszeit immer relativ hoch. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich dieser sukzessive verringert und bei Etablierung des Angebots irgendwann gar keine Rolle mehr spielt.

Da die Anfangsphase im Augenblick aber noch nicht als abgeschlossen angesehen werden kann, ist eine qualifizierte Aussage zum Mehrwert der Integrationsberatung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich bzw. sinnvoll. Um die bisherigen Aktivitäten transparent zu machen, sind im Folgenden die Eckpunkte der Arbeit der ersten Monate jedoch zusammengestellt:

Bislang sind 38 Fälle durch die Integrationsberatung betreut worden. Als Fall werden in diesem Zusammenhang sowohl Familien als auch Einzelpersonen verstanden. Hauptanliegen ist, wie oben bereits erwähnt, meist ein Unterstützungsbedarf von anerkannten Flüchtlingen bei der Wohnungssuche. Diese dürfen (bzw. sollten nach Ablauf einer Übergangszeit) die städtischen Unterkünfte verlassen und einen eigenen Mietvertrag abschließen. Die Aktivitäten der Integrationsberatung umfassen in diesem Zusammenhang die Kontaktaufnahme zu möglichen Vermietern, sofern vom Vermieter gewünscht die Erstellung von „Bewerbungen“, die Begleitung zu Besichtigungen, die Begleitung bei der Überprüfung der Angemessenheit im Jobcenter und in Einzelfällen Unterstützung bei der Einrichtung. Im Bereich „Wohnen“ fallen bei den noch nicht anerkannten Geflüchteten in den städtischen Unterkünften darüber hinaus Intervention bei Nachbarschaftsschwierigkeiten an. Auf diese Weise wurden 17 Fälle unterstützt, wobei in ersten Fällen die Bemühungen auch zum erfolgreichen Abschluss eines eigenen Mietvertrags und zum Auszug aus den städtischen Unterkünften geführt haben.

Eine weitere Säule der bisherigen Arbeit der Integrationsberatung ist die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Möglichkeiten zum Spracherwerb und die Begleitung bei der Anmeldung zu Integrations- und Alphabetisierungskursen. Dabei wurden bis Ende September insgesamt 14 Fälle begleitet.

Die Unterstützung bei der Suche nach Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung und Aktivitäten mit der Zielrichtung Integration in den Arbeitsmarkt (wie beispielsweise die Kontaktaufnahme zu möglichen Arbeitgebern, die Unterstützung beim Verfassen von Bewerbungen, die Anberaumung von und Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche, die Hilfe bei der Beantragung von ausbildungsunterstützenden Förderungen wie der Berufsausbildungsbeihilfe, nach der Anerkennung jeweils in Absprache mit dem Jobcenter) hat in 11 Fällen stattgefunden. Insgesamt zwei Arbeitsverhältnisse konnten bislang initiiert werden.

Parallel erfolgten neben den bereits genannten Bemühungen zur Bekanntmachung der Integrationsberatung einige weitere teilnehmerunabhängige Aktivitäten: der Kontakt zu engagierten Ehrenamtlichen, mit denen soweit wie möglich versucht wird, in enger Abstimmung zu arbeiten und ggf. aufeinander zu verweisen, der Kontakt zu (potenziellen) Vermietern und (potenziellen) Arbeitgebern sowie der regelmäßige Austausch mit den Ansprechpartnern in der Stadtverwaltung (insbesondere Sozialamt, Jobcenter, Stabsstelle) und schließlich die fortlaufende Dokumentation.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen

für 2017 (Leistung wird aus dem für die Personalstelle „Flüchtlingssozialarbeit“

im Haushalt eingeplanten Mitteln bezahlt)

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister