Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis
Sachdarstellung :
Weil der Unterstützungsbedarf von Geflüchteten
sich zwar verschoben hat (von Fragen zur Erstorientierung hin in Richtung
weiterführende Fragen/Aufgaben der Integration), jedoch nicht merklich gesunken
ist, ist im Haushalt 2017 eine Stelle zur Flüchtlingssozialarbeit vorgesehen.
Statt diese zu besetzen, sind im Juli 2017 im Theodor-Brauer-Haus als wichtigem
Anlaufpunkt für Geflüchtete zwei halbe Stellen zum Zweck der hauptamtlichen
Begleitung dieser Gruppe eingerichtet worden. Ziel ist die Unterstützung von
Zuwanderern und insbesondere Flüchtlingen, die vor allem nach der Anerkennung
durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Reihe praktischer,
häufig nicht eigenständig zu bewältigender Aufgaben haben (SGB II
Antragsstellung, Wohnungssuche, Angemessenheitsprüfung von Wohnraum durch das
Jobcenter, Umzug und Ersteinrichtung). Auf diese Weise sollte nicht zuletzt den
ehrenamtlich Engagierten eine Entlastung angeboten werden, die aufgrund ihrer
nun langjährigen Bindung zu einzelnen Menschen, solche Aufgaben in der
Vergangenheit gehäuft übernommen hatten, jedoch aufgrund der größeren
Anerkennungszahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge mitunter an
(Auslastungs-)grenzen gestoßen sind.
Da sich wie immer bei der Neueinrichtung von
Unterstützungs- oder Beratungsangeboten die Existenz bei allen Beteiligten
herumsprechen und zunächst Vertrauen aufgebaut werden muss, sind die ersten
Monate intensiv zur Kontaktaufnahme mit der Zielgruppe auf verschiedenen Wegen
genutzt worden (Besuch ehrenamtlich getragener offener Treffs, individuelles Aufsuchen
anerkannter Wohnungssuchender in städtischen Flüchtlingsunterkünften, Teilnahme
an durch die Stadt Emmerich organisierte Veranstaltungen für die Zielgruppe
(Beispiel Infonachmittag für arabischsprachige Geflüchtete), Begleitung bei
Erstvorsprachen von anerkannten Flüchtlingen im Jobcenter). Der Anteil der zu
Beginn immer essentiellen Öffentlichkeitsarbeit ist naturgemäß in der
Anfangszeit immer relativ hoch. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass sich
dieser sukzessive verringert und bei Etablierung des Angebots irgendwann gar
keine Rolle mehr spielt.
Da die Anfangsphase im Augenblick aber noch
nicht als abgeschlossen angesehen werden kann, ist eine qualifizierte Aussage
zum Mehrwert der Integrationsberatung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich bzw.
sinnvoll. Um die bisherigen Aktivitäten transparent zu machen, sind im
Folgenden die Eckpunkte der Arbeit der ersten Monate jedoch zusammengestellt:
Bislang sind 38 Fälle durch die
Integrationsberatung betreut worden. Als Fall werden in diesem Zusammenhang sowohl Familien als auch
Einzelpersonen verstanden. Hauptanliegen ist, wie oben bereits erwähnt, meist
ein Unterstützungsbedarf von anerkannten Flüchtlingen bei der Wohnungssuche.
Diese dürfen (bzw. sollten nach Ablauf einer Übergangszeit) die städtischen
Unterkünfte verlassen und einen eigenen Mietvertrag abschließen. Die
Aktivitäten der Integrationsberatung umfassen in diesem Zusammenhang die
Kontaktaufnahme zu möglichen Vermietern, sofern vom Vermieter gewünscht die
Erstellung von „Bewerbungen“, die Begleitung zu Besichtigungen, die Begleitung
bei der Überprüfung der Angemessenheit im Jobcenter und in Einzelfällen
Unterstützung bei der Einrichtung. Im Bereich „Wohnen“ fallen bei den noch
nicht anerkannten Geflüchteten in den städtischen Unterkünften darüber hinaus
Intervention bei Nachbarschaftsschwierigkeiten an. Auf diese Weise wurden 17
Fälle unterstützt, wobei in ersten Fällen die Bemühungen auch zum erfolgreichen
Abschluss eines eigenen Mietvertrags und zum Auszug aus den städtischen
Unterkünften geführt haben.
Eine weitere
Säule der bisherigen Arbeit der Integrationsberatung ist die Unterstützung bei
der Suche nach geeigneten Möglichkeiten zum Spracherwerb und die Begleitung bei
der Anmeldung zu Integrations- und Alphabetisierungskursen. Dabei wurden bis
Ende September insgesamt 14 Fälle begleitet.
Die Unterstützung bei
der Suche nach Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung und Aktivitäten mit
der Zielrichtung Integration in den Arbeitsmarkt (wie beispielsweise die
Kontaktaufnahme zu möglichen Arbeitgebern, die Unterstützung beim Verfassen von
Bewerbungen, die Anberaumung von und Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche,
die Hilfe bei der Beantragung von ausbildungsunterstützenden Förderungen wie
der Berufsausbildungsbeihilfe, nach der Anerkennung jeweils in Absprache mit
dem Jobcenter) hat in 11 Fällen stattgefunden. Insgesamt zwei
Arbeitsverhältnisse konnten bislang initiiert werden.
Parallel erfolgten neben
den bereits genannten Bemühungen zur Bekanntmachung der Integrationsberatung
einige weitere teilnehmerunabhängige Aktivitäten: der Kontakt zu engagierten
Ehrenamtlichen, mit denen soweit wie möglich versucht wird, in enger Abstimmung
zu arbeiten und ggf. aufeinander zu verweisen, der Kontakt zu (potenziellen)
Vermietern und (potenziellen) Arbeitgebern sowie der regelmäßige Austausch mit
den Ansprechpartnern in der Stadtverwaltung (insbesondere Sozialamt, Jobcenter,
Stabsstelle) und schließlich die fortlaufende Dokumentation.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen
für 2017 (Leistung wird aus dem für die
Personalstelle „Flüchtlingssozialarbeit“
im Haushalt eingeplanten Mitteln bezahlt)
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3
Peter Hinze
Bürgermeister