hier: Frauenberatungsstelle IMPULS
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der Sozialausschuss
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
In der Trägerschaft
von „Frauen helfen Frauen“ e.V. ist die vom Land NRW geförderte
Frauenberatungsstelle IMPULS seit dem Jahr 2000 kreisweit aktiv. Die
Fördervoraussetzungen für die Arbeit sind in den Richtlinien des Landes NRW
festgelegt. Nach diesen Richtlinien sind Frauenberatungsstellen Einrichtungen,
die parteiunabhängig eine breite Vielfalt von Hilfen für Frauen und zu
frauenspezifischen Problemen anbieten und damit das Angebot vorhandener
Lebensberatungsstellen wirksam ergänzen und auf der Grundlage eines
professionellen Angebotes auch präventive und innovative Arbeit leisten. Als
weiteren Bestandteil ihrer Beratungsarbeit bieten die Frauenhilfeeinrichtungen
konkrete Hilfen für Frauen und Mädchen nach sexualisierter Gewalt. Ziel der
Fördervereinbarung ist, die Frauenberatung in den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden des Kreises Kleve bedarfsorientiert sicher zu stellen und die
Finanzierung zu gewährleisten.
Im Jahr 2016 nahmen
insgesamt 499 Frauen und jugendliche Mädchen die professionelle Unterstützung
durch die drei hauptamtlichen Fachberaterinnen der Frauenberatungsstelle IMPULS
in Anspruch. 55 von ihnen kamen aus Emmerich am Rhein. Im Zeitraum vom 01.01.
bis zum 30.04.2017 haben 16 Frauen aus Emmerich am Rhein das Beratungsangebot
in Anspruch genommen.
Die Stadt Emmerich
am Rhein förderte bisher die Beratung jeder Frau, die ihren Hauptwohnsitz in
Emmerich am Rhein hat, mit einem Jahresbetrag in Höhe von 83 € je Frau. Die
Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Kreis Kleve –
vertreten durch den Landrat – beabsichtigen, die als Anlage beigefügte
Vereinbarung über eine neue Förderhöhe am 13.12.2017 zu unterschreiben.
Danach fördern die
Kommunen die Beratung jeder Frau, die ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen
Kommune hat, im Jahr 2018 mit einer Jahrespauschale in Höhe von 86 € je Frau.
In den Jahren 2019 und 2020 beträgt die Jahrespauschale 88 €, in den Jahren
2021 und 2022 liegt sie bei 90 €. Im Jahre 2022 soll eine Überprüfung und
gegebenenfalls Neuverhandlung für die Zeit ab dem 01.01.2023 erfolgen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister