Betreff
Vereinbarung über die Förderung der Psychosozialen Beratung von Frauen im Kreis Kleve;
hier: Frauenberatungsstelle IMPULS
Vorlage
07 - 16 1257/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

In der Trägerschaft von „Frauen helfen Frauen“ e.V. ist die vom Land NRW geförderte Frauenberatungsstelle IMPULS seit dem Jahr 2000 kreisweit aktiv. Die Fördervoraussetzungen für die Arbeit sind in den Richtlinien des Landes NRW festgelegt. Nach diesen Richtlinien sind Frauenberatungsstellen Einrichtungen, die parteiunabhängig eine breite Vielfalt von Hilfen für Frauen und zu frauenspezifischen Problemen anbieten und damit das Angebot vorhandener Lebensberatungsstellen wirksam ergänzen und auf der Grundlage eines professionellen Angebotes auch präventive und innovative Arbeit leisten. Als weiteren Bestandteil ihrer Beratungsarbeit bieten die Frauenhilfeeinrichtungen konkrete Hilfen für Frauen und Mädchen nach sexualisierter Gewalt. Ziel der Fördervereinbarung ist, die Frauenberatung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden des Kreises Kleve bedarfsorientiert sicher zu stellen und die Finanzierung zu gewährleisten.

 

Im Jahr 2016 nahmen insgesamt 499 Frauen und jugendliche Mädchen die professionelle Unterstützung durch die drei hauptamtlichen Fachberaterinnen der Frauenberatungsstelle IMPULS in Anspruch. 55 von ihnen kamen aus Emmerich am Rhein. Im Zeitraum vom 01.01. bis zum 30.04.2017 haben 16 Frauen aus Emmerich am Rhein das Beratungsangebot in Anspruch genommen.

 

Die Stadt Emmerich am Rhein förderte bisher die Beratung jeder Frau, die ihren Hauptwohnsitz in Emmerich am Rhein hat, mit einem Jahresbetrag in Höhe von 83 € je Frau. Die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie der Kreis Kleve – vertreten durch den Landrat – beabsichtigen, die als Anlage beigefügte Vereinbarung über eine neue Förderhöhe am 13.12.2017 zu unterschreiben.

 

Danach fördern die Kommunen die Beratung jeder Frau, die ihren Hauptwohnsitz in der jeweiligen Kommune hat, im Jahr 2018 mit einer Jahrespauschale in Höhe von 86 € je Frau. In den Jahren 2019 und 2020 beträgt die Jahrespauschale 88 €, in den Jahren 2021 und 2022 liegt sie bei 90 €. Im Jahre 2022 soll eine Überprüfung und gegebenenfalls Neuverhandlung für die Zeit ab dem 01.01.2023 erfolgen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2018  vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister