Betreff
Ersatzwahlen zu Ausschüssen und anderen Gremien
Vorlage
01 - 16 1261/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Beschlussfassungen zu TOP 4 (Ersatzwahlen zu Ausschüssen und anderen Gremien) und TOP 13 (Besetzung der Schulplanungskommission; hier Antrag Nr. XXVIII/2017 der UWE-Ratsfraktion) stehen in Abhängigkeit zueinander.

 

Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.

 

 

Sachdarstellung :

 

Ausgangssituation:

Die Schulplanungskommission wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates am 17.06.2014 gebildet. Der Rat entschied sich -wie in seiner vorausgehenden Wahlzeit- dafür, eine Schulplanungskommission bestehend aus 8 Mitgliedern und 8 namentlichen Stellvertretern zu bilden.

Die Besetzung erfolgte seinerzeit auf Basis des Verfahrens nach Hare-Niemeyer; Grundlage bildete die Besetzung des Rates zum Zeitpunkt der Neukonstituierung (CDU= 13; SPD=10, BGE= 6, GRÜNE= 2 und Embrica= 3 Sitze).

 

Mithin ergab sich folgend Sitzverteilung, die bis heute fortbesteht:

 

CDU =             3 Sitze            

SPD =                         2 Sitze

BGE =             1 Sitz

Embrica=        1 Sitz

GRÜNE=        1 Sitz

 

Ein seitens der CDU benanntes Ratsmitglied, Herr Herbert Ulrich, hat nunmehr seinen Verzicht auf sein Mandat in der Schulplanungskommission erklärt.

Darüber hinaus beantragt die im Rat vertretende Fraktion UWE die Auflösung und Neubildung der Kommission.

Somit ergibt sich ein Beratungs- und Handlungsbedarf.

 

Rechtslage:

Die gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich der Besetzung kommunaler Ausschüsse und informeller, vorberatender Gremien (Kommissionen u. ä.) unterscheiden sich:

 

Der Rat ist in der Bildung und Besetzung der Kommissionen frei; diese müssen nicht zwingend auf Basis eines einstimmig angenommenen einheitlichen Besetzungsvorschlages oder alternativ nach Hare-Niemeyer besetzt werden. Auch besteht -anders als im Fall der kommunalen Ausschüsse- bei Verschiebung der Fraktionsstärken innerhalb des Rates keine Pflicht zu Auflösung und Neubildung der Kommissionen.

 

Es steht es dem Rat frei,  diese Gremien per Mehrheitsbeschluss innerhalb seiner Wahlzeit jederzeit auflösen und auch mit Mehrheitsbeschluss neu bilden.

 

Derzeit liegen sowohl

 

-               ein Mandatsverzicht eines seitens der CDU benannten Mitgliedes der Schulplanungskommission (TOP 4) als auch

-               ein Antrag der Fraktion UWE, auf Auflösung und Neubildung des Gremiums (TOP 13)

vor.

 

Der Rat muss somit einen Beschluss zur Ersatzbenennung bzw. zur Auflösung und Neubildung des Gremiums fassen.

 

 

Rechenbeispiele auf Basis Hare-Niemeyer:

 

Die Besetzung eines 8er Gremiums würde sich auf Basis von Hare-Niemeyer und den heutigen Fraktionsstärken (CDU= 14; SPD=10, BGE= 4, GRÜNE= 2,  Embrica= 2 Sitze und UWE = 2 Sitze) wie folgt darstellen.

CDU=3 Sitze, SPD= 2, BGE=1,  Losentscheid zw. GRÜNE,  Embrica und UWE um die Sitze 7 und 8; eine Fraktion wäre also in der Kommission nicht vertreten.

 

Die Besetzung eines 9er Gremiums würde sich unter den o.g. Parametern wie folgt darstellen:

CDU= 4, SPD=3, BGE=1, Losentscheid zw. GRÜNE,  Embrica und UWE um den 9. Sitz; in diesem Fall wären zwei Fraktionen nicht in der Kommission vertreten.

 

Die Besetzung eines 10er Gremiums ließe sich wie folgt abbilden:

CDU= 4, SPD=3, BGE=1, Losentscheid zw. GRÜNE,  Embrica und UWE um die Sitze 9 und 10. In diesem Fall wäre auch wiederum eine Fraktion nicht in der Kommission vertreten.

 

Erst bei einer Größe von 11 Mitgliedern würde sich nach dem Verfahren Hare-Niemeyer, eine Verteilung ergeben, die alle Fraktionen berücksichtigt:

(CDU=4, SPD=3, BGE= 1, GRÜNE= 1,  Embrica=1  und UWE = 1).

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Sr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter