Beschlussvorschlag
Die Beschlussfassungen zu TOP 4
(Ersatzwahlen zu Ausschüssen und anderen Gremien) und TOP 13 (Besetzung der
Schulplanungskommission; hier Antrag Nr. XXVIII/2017 der UWE-Ratsfraktion)
stehen in Abhängigkeit zueinander.
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
Sachdarstellung :
Ausgangssituation:
Die Schulplanungskommission
wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates am 17.06.2014 gebildet. Der Rat
entschied sich -wie in seiner vorausgehenden Wahlzeit- dafür, eine
Schulplanungskommission bestehend aus 8 Mitgliedern und 8 namentlichen
Stellvertretern zu bilden.
Die Besetzung erfolgte seinerzeit
auf Basis des Verfahrens nach Hare-Niemeyer; Grundlage bildete die Besetzung
des Rates zum Zeitpunkt der Neukonstituierung (CDU= 13; SPD=10, BGE= 6, GRÜNE=
2 und Embrica= 3 Sitze).
Mithin ergab sich folgend
Sitzverteilung, die bis heute fortbesteht:
CDU = 3 Sitze
SPD = 2 Sitze
BGE = 1 Sitz
Embrica= 1 Sitz
GRÜNE= 1 Sitz
Ein seitens der CDU benanntes
Ratsmitglied, Herr Herbert Ulrich, hat nunmehr seinen Verzicht auf sein Mandat
in der Schulplanungskommission erklärt.
Darüber hinaus beantragt die im
Rat vertretende Fraktion UWE die Auflösung und Neubildung der Kommission.
Somit ergibt sich ein Beratungs-
und Handlungsbedarf.
Rechtslage:
Die gesetzlichen Grundlagen
hinsichtlich der Besetzung kommunaler Ausschüsse und informeller, vorberatender
Gremien (Kommissionen u. ä.) unterscheiden sich:
Der Rat ist in der Bildung und
Besetzung der Kommissionen frei; diese müssen nicht zwingend auf Basis eines
einstimmig angenommenen einheitlichen Besetzungsvorschlages oder alternativ
nach Hare-Niemeyer besetzt werden. Auch besteht -anders als im Fall der
kommunalen Ausschüsse- bei Verschiebung der Fraktionsstärken innerhalb des
Rates keine Pflicht zu Auflösung und Neubildung der Kommissionen.
Es steht es dem Rat frei, diese Gremien per Mehrheitsbeschluss innerhalb
seiner Wahlzeit jederzeit auflösen und auch mit Mehrheitsbeschluss neu bilden.
Derzeit liegen sowohl
-
ein Mandatsverzicht eines seitens der CDU benannten Mitgliedes der
Schulplanungskommission (TOP 4) als auch
-
ein Antrag der Fraktion UWE, auf Auflösung und Neubildung des
Gremiums (TOP 13)
vor.
Der Rat muss somit einen
Beschluss zur Ersatzbenennung bzw. zur Auflösung und Neubildung des Gremiums
fassen.
Rechenbeispiele auf Basis
Hare-Niemeyer:
Die Besetzung eines 8er Gremiums würde sich auf Basis von
Hare-Niemeyer und den heutigen Fraktionsstärken (CDU= 14; SPD=10, BGE= 4, GRÜNE=
2, Embrica= 2 Sitze und UWE = 2 Sitze)
wie folgt darstellen.
CDU=3 Sitze, SPD= 2, BGE=1,
Losentscheid zw. GRÜNE, Embrica
und UWE um die Sitze 7 und 8; eine Fraktion wäre also in der Kommission nicht
vertreten.
Die Besetzung eines 9er Gremiums würde sich unter den o.g.
Parametern wie folgt darstellen:
CDU= 4, SPD=3, BGE=1, Losentscheid zw. GRÜNE, Embrica und UWE um den 9. Sitz; in diesem
Fall wären zwei Fraktionen nicht in der Kommission vertreten.
Die Besetzung eines 10er Gremiums ließe sich wie folgt
abbilden:
CDU= 4, SPD=3, BGE=1, Losentscheid zw. GRÜNE, Embrica und UWE um die Sitze 9 und 10. In
diesem Fall wäre auch wiederum eine Fraktion nicht in der Kommission vertreten.
Erst bei einer Größe von 11 Mitgliedern würde sich nach dem
Verfahren Hare-Niemeyer, eine Verteilung ergeben, die alle Fraktionen
berücksichtigt:
(CDU=4, SPD=3, BGE= 1, GRÜNE=
1, Embrica=1 und UWE = 1).
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Sr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter