Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein folgt dem Begehren der BI „Rettet
den Eltenberg“ nicht.
Begründung:
Im Ringen um eine geeignete Trassenwahl sowohl der Gleise wie auch der B
8 im Bereich des Eltenberges und der Ortslage Elten zielt das Begehren der Petentin
im Kern (abermals) darauf ab, dass die Stadt Emmerich am Rhein ihre Position,
die einerseits nicht nur inhaltlich sachgerecht erarbeitet wurde, dabei war und
ist der städtische Zwangspunkt der „finanziellen Bewältigung“ nicht aus den
Augen zu verlieren, sondern andererseits auch der sog. Gleisbettvariante alle
Möglichkeiten im politischen Raum wie im normativ bestimmten Verfahren
offenhält, aufgibt. Stattdessen soll nunmehr eine unbedingte Zusage an die sog.
„optimierte (=modifizierte) Gleisbettvariante“ erfolgen.
I.
Vorbemerkung
Die Arbeit an „der richtigen Lösung“ für den dreigleisigen Ausbau der
Strecke „ABS 46/2 Grenze D/NL - Emmerich-Oberhausen hat in dem benannten
Bereich und in der Zusammenarbeit mit der Petentin bereits mehrere Stufen
durchlaufen. Eine nur auszugsweise Betrachtung zeigt:
·
Im
Sommer 2012 beschloss der Rat der Stadt Emmerich:
„…dem
Landesbetrieb Straßen NRW zudem die Darstellungen, die den Entscheidungsträgern
in Form eines auf Vorschlag des Ratsmitgliedes Frau Ute Sickelmann am
03.07.2012 gezeigten Films und der durch das Ratsmitglied Herrn Johannes ten
Brink vorgestellten Pläne präsentiert wurden, zuzuleiten, um sie dort in die
Variantenbetrachtung des Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen.“
Dies ist geschehen.
·
In
der Ratssitzung am 11.02.2014 wurde beschlossen, der Anregung der BI zu folgen
und einen Erläuterungstermin mit der DB, dem Landesbetrieb, der BI sowie den
Ratsfraktionen und der Verwaltung einzurichten. Der Termin fand am 10.03.2014
statt. Hierbei wurde zwischen allen Teilnehmern verabredet, dass der
Landesbetrieb die, in dem Termin neu vorgestellte Gleisbettvariante als
Variante 7 in der UVP (und dem dort vorgesehenen Variantenvergleich)
gleichberechtigt mit den anderen berücksichtigt.
·
In
seiner Sitzung am 09.04.2014 entschied der Rat der Stadt hinsichtlich der
damaligen (im Tenor identischen) Eingabe der BI:
„Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt aus den
aufgezeigten Gründen, die abschließende Entscheidung für eine der Varianten im
Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsabschnitt 3.5 zu treffen. Zwecks
Stärkung und Profilierung der Gleisbettvariante (Variante 7 genannt im Termin
am 10.03.2014) in der im Rahmen der Offenlage abzugebenden städtischen
Stellungnahme, wird die Verwaltung beauftragt, eine die Variante 7 …
untersuchende Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Im Rahmen der Erarbeitung
der Machbarkeitsstudie, als auch bei Gesprächen mit Planern und Straßen NRW ist
die Bürgerinitiative (BI) „Rettet den Eltenberg“ angemessen zu beteiligen. ….“
·
Die unter
Beteiligung der BI erarbeitete Machbarkeitsstudie wurde dem Rat der Stadt am
03.12.2014 vorgestellt. Im Wesentlichen kam sie zu dem Ergebnis, dass Kosten-
und Umweltfolgenaspekte für die städtischerseits verfolgte Variante sprächen;
insbesondere könne die Gleisbettvariante sich nicht auf eine dem
Fernstraßenrecht genügende Bedarfsplanung stützen. Der Rat nahm die Inhalte der
Studie zur Kenntnis, gab auf Grundlage dieser Erkenntnisse die städtische
Stellungnahme zum PFA 3.5 ab und beschloss darüber hinaus :
„…Die Bedenken der Bürger im Verfahren sind
anzuerkennen. Wenn sich künftig im weiteren Verlauf Möglichkeiten auftun, sind
infrastrukturtechnische bessere Lösungsansätze zu generieren.“
Über ein
seitens der BI im Nachgang erstelltes Gutachten „Bergfußnahe Variante /
Gleisbettvariante“ wurde berichtet; Rat und Verwaltung wurde sie nicht
vorgelegt
·
Zum
Jahresbeginn 2017 bat die BI erneut um ein, laufende Gespräche auf Landesebene
unterstützendes städtisches Votum. Dieses gab der Rat in seiner Sitzung am
21.02.2017 ab:
„Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein unterstützt, im Sinne seines
Beschlusses vom 03.12.2014 und mit dem ausdrücklichen Willen, den sog
„Gesamtkonsens“ herbeiführen zu wollen, das Bestreben der BI „Rettet den
Eltenberg“, die in der Sachdarstellung beschriebenen Gespräche, insbesondere
auch vor dem Hintergrund des Bundestagsbeschlusses vom 28.01.2016 zum
Antrag/Drucksache 18/7365, im Sinne der sog. „Gleisbettvariante“ zu führen,
ausdrücklich.“
II.
Zum Antrag der Bürgerinitiative
Die BI „Rettet den Eltenberg“ hat die anhängende Eingabe an den Rat
gestellt. Zu den einzelnen Begehren:
Zu 1.:
Eine Entscheidung bzgl. der begehrten unbedingten Zusage an die sog.
„Gleisbettvariante“ kann sich auch diesmal nur an den, auch den unter I.
benannten Beschlüssen zugrunde gelegten Abwägungsparametern ausrichten.
Neben der gesicherten gleichberechtigten Betrachtung der
Gleisbettvariante im Planfeststellungsverfahren, den Erkenntnissen aus der
Machbarkeitsstudie, hier insbesondere das Nichtgegebensein einer
fernstraßenrechtlichen Bedarfsplanung, ist das vor allem auch das unabdingbare
Bestreben, die Vorgabe, „vor der
Bewilligung einer „100“-Förderung das Einvernehmen über die anstehenden
Bahnübergangbeseitigungen erklären …[zu müssen]“ zu erfüllen.
Der Parameter „Kosten“ fällt bei neunzehn zu beseitigenden höhengleichen
Bahnübergängen entscheidend ins Gewicht. Bei Gesamtbaukosten von derzeit
geschätzten 188,442 Mio. € macht das städtische Kostendrittel, bezogen auf die
Übergänge, bei denen die Stadt Straßenbaulastträger ist, 45,878 Mio € und der
zu siebzig Prozent geförderte Anteil 32,115 Mio € aus. Entsprechend liegt der
städtische Eigenanteil, ohne Berücksichtigung der zusätzlichen
nichtkreuzungsbedingten Kosten, bei 13,763 Mio €. Knapp vierzehn Millionen €,
die nur über die „Konsenslösung“ zu generieren sind!
In einer abwägenden Gesamtsicht kann mithin über den am 21. Februar
dieses Jahres getroffenen Beschluss nicht hinausgegangen werden.
Zu 2.:
Nach Ansinnen der BI soll „die
Verwaltung … zusammen mit den zuständigen Straßenbaubehörden die planerische
Verwirklichung [der Gleisbettvariante] … in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Bahn und Straßen NRW umsetzen.“
Dem laufenden Planfeststellungsverfahren immanent ist, dass der
Planungsträger die Planunterlagen erstellt; ein gemeinsames gleichberechtigtes
Erarbeiten im vorgenannten Sinne kennt das Planfeststellungsrecht nicht.
Darüber hinaus hat der Landesbetrieb Straßen als Planungsträger auch regelmäßig
deutlich gemacht, dass er eine Planung im Sinne einer
Eisenbahnkreuzungsmaßnahme erstellt, eine weitergehende Planung nach §§ 16 ff.
FStrG aber nicht betreiben kann und wird. Gründe, die der Verwirklichung des
Begehrens der BI entgegenstehen.
Zu 3, 4.:
Hinsichtlich der „Aufforderung“ bzw. bzgl. der „Bitte“ gilt aus den
Gründen „zu.2“ das Gleiche.
III.
Resümee
Aufgrund des Gesagten bleibt festzuhalten, dass der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein dem Begehren nach einer unbedingten Zusage an die sog. „optimierte
(=modifizierte) Gleisbettvariante“ nicht zustimmen sollte.
Wenn, wie von der BI beschrieben, die Realisierung der sog.
Gleisbettvariante auf politischer Ebene; hier wäre im Sinne der bisher nicht
gegebenen Grundparameter nach FStrG zunächst die Bundesebene gefordert, möglich
ist, lässt der Beschluss vom 21.02.2017 dafür einerseits genügend
„Bewegungsspielraum“ ohne andererseits die Stadt Emmerich am Rhein in eine
verfahrensrechtlich und letztlich auch finanziell wenig erfolgversprechende
Position zu bringen.
Sachverhalt :
sh. Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter