Betreff
Optimierte modifizierte Gleisbettvariante; hier: Eingabe Nr. 12 2017 der BI "Rettet den Eltenberg"
Vorlage
05 - 16 1264/2017
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein folgt dem Begehren der BI „Rettet den Eltenberg“ nicht.

 

Begründung:

 

Im Ringen um eine geeignete Trassenwahl sowohl der Gleise wie auch der B 8 im Bereich des Eltenberges und der Ortslage Elten zielt das Begehren der Petentin im Kern (abermals) darauf ab, dass die Stadt Emmerich am Rhein ihre Position, die einerseits nicht nur inhaltlich sachgerecht erarbeitet wurde, dabei war und ist der städtische Zwangspunkt der „finanziellen Bewältigung“ nicht aus den Augen zu verlieren, sondern andererseits auch der sog. Gleisbettvariante alle Möglichkeiten im politischen Raum wie im normativ bestimmten Verfahren offenhält, aufgibt. Stattdessen soll nunmehr eine unbedingte Zusage an die sog. „optimierte (=modifizierte) Gleisbettvariante“ erfolgen.

 

I.      Vorbemerkung

Die Arbeit an „der richtigen Lösung“ für den dreigleisigen Ausbau der Strecke „ABS 46/2 Grenze D/NL - Emmerich-Oberhausen hat in dem benannten Bereich und in der Zusammenarbeit mit der Petentin bereits mehrere Stufen durchlaufen. Eine nur auszugsweise Betrachtung zeigt:

·         Im Sommer 2012 beschloss der Rat der Stadt Emmerich:

…dem Landesbetrieb Straßen NRW zudem die Darstellungen, die den Entscheidungsträgern in Form eines auf Vorschlag des Ratsmitgliedes Frau Ute Sickelmann am 03.07.2012 gezeigten Films und der durch das Ratsmitglied Herrn Johannes ten Brink vorgestellten Pläne präsentiert wurden, zuzuleiten, um sie dort in die Variantenbetrachtung des Planfeststellungsverfahrens einzubeziehen.“

Dies ist geschehen.

·         In der Ratssitzung am 11.02.2014 wurde beschlossen, der Anregung der BI zu folgen und einen Erläuterungstermin mit der DB, dem Landesbetrieb, der BI sowie den Ratsfraktionen und der Verwaltung einzurichten. Der Termin fand am 10.03.2014 statt. Hierbei wurde zwischen allen Teilnehmern verabredet, dass der Landesbetrieb die, in dem Termin neu vorgestellte Gleisbettvariante als Variante 7 in der UVP (und dem dort vorgesehenen Variantenvergleich) gleichberechtigt mit den anderen berücksichtigt.

·         In seiner Sitzung am 09.04.2014 entschied der Rat der Stadt hinsichtlich der damaligen (im Tenor identischen) Eingabe der BI:

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt aus den aufgezeigten Gründen, die abschließende Entscheidung für eine der Varianten im Anhörungsverfahren zum Planfeststellungsabschnitt 3.5 zu treffen. Zwecks Stärkung und Profilierung der Gleisbettvariante (Variante 7 genannt im Termin am 10.03.2014) in der im Rahmen der Offenlage abzugebenden städtischen Stellungnahme, wird die Verwaltung beauftragt, eine die Variante 7 … untersuchende Machbarkeitsstudie in Auftrag zu geben. Im Rahmen der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie, als auch bei Gesprächen mit Planern und Straßen NRW ist die Bürgerinitiative (BI) „Rettet den Eltenberg“ angemessen zu beteiligen. ….

·         Die unter Beteiligung der BI erarbeitete Machbarkeitsstudie wurde dem Rat der Stadt am 03.12.2014 vorgestellt. Im Wesentlichen kam sie zu dem Ergebnis, dass Kosten- und Umweltfolgenaspekte für die städtischerseits verfolgte Variante sprächen; insbesondere könne die Gleisbettvariante sich nicht auf eine dem Fernstraßenrecht genügende Bedarfsplanung stützen. Der Rat nahm die Inhalte der Studie zur Kenntnis, gab auf Grundlage dieser Erkenntnisse die städtische Stellungnahme zum PFA 3.5 ab und beschloss darüber hinaus :

„…Die Bedenken der Bürger im Verfahren sind anzuerkennen. Wenn sich künftig im weiteren Verlauf Möglichkeiten auftun, sind infrastrukturtechnische bessere Lösungsansätze zu generieren.“

Über ein seitens der BI im Nachgang erstelltes Gutachten „Bergfußnahe Variante / Gleisbettvariante“ wurde berichtet; Rat und Verwaltung wurde sie nicht vorgelegt

·         Zum Jahresbeginn 2017 bat die BI erneut um ein, laufende Gespräche auf Landesebene unterstützendes städtisches Votum. Dieses gab der Rat in seiner Sitzung am 21.02.2017 ab:

„Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein unterstützt, im Sinne seines Beschlusses vom 03.12.2014 und mit dem ausdrücklichen Willen, den sog „Gesamtkonsens“ herbeiführen zu wollen, das Bestreben der BI „Rettet den Eltenberg“, die in der Sachdarstellung beschriebenen Gespräche, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Bundestagsbeschlusses vom 28.01.2016 zum Antrag/Drucksache 18/7365, im Sinne der sog. „Gleisbettvariante“ zu führen, ausdrücklich.“

 

II.    Zum Antrag der Bürgerinitiative

Die BI „Rettet den Eltenberg“ hat die anhängende Eingabe an den Rat gestellt. Zu den einzelnen Begehren:

 

Zu 1.:

Eine Entscheidung bzgl. der begehrten unbedingten Zusage an die sog. „Gleisbettvariante“ kann sich auch diesmal nur an den, auch den unter I. benannten Beschlüssen zugrunde gelegten Abwägungsparametern ausrichten.

Neben der gesicherten gleichberechtigten Betrachtung der Gleisbettvariante im Planfeststellungsverfahren, den Erkenntnissen aus der Machbarkeitsstudie, hier insbesondere das Nichtgegebensein einer fernstraßenrechtlichen Bedarfsplanung, ist das vor allem auch das unabdingbare Bestreben, die Vorgabe, „vor der Bewilligung einer „100“-Förderung das Einvernehmen über die anstehenden Bahnübergangbeseitigungen erklären …[zu müssen]“ zu erfüllen.

Der Parameter „Kosten“ fällt bei neunzehn zu beseitigenden höhengleichen Bahnübergängen entscheidend ins Gewicht. Bei Gesamtbaukosten von derzeit geschätzten 188,442 Mio. € macht das städtische Kostendrittel, bezogen auf die Übergänge, bei denen die Stadt Straßenbaulastträger ist, 45,878 Mio € und der zu siebzig Prozent geförderte Anteil 32,115 Mio € aus. Entsprechend liegt der städtische Eigenanteil, ohne Berücksichtigung der zusätzlichen nichtkreuzungsbedingten Kosten, bei 13,763 Mio €. Knapp vierzehn Millionen €, die nur über die „Konsenslösung“ zu generieren sind!

In einer abwägenden Gesamtsicht kann mithin über den am 21. Februar dieses Jahres getroffenen Beschluss nicht hinausgegangen werden.

 

Zu 2.:

Nach Ansinnen der BI soll „die Verwaltung … zusammen mit den zuständigen Straßenbaubehörden die planerische Verwirklichung [der Gleisbettvariante] … in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn und Straßen NRW umsetzen.“

Dem laufenden Planfeststellungsverfahren immanent ist, dass der Planungsträger die Planunterlagen erstellt; ein gemeinsames gleichberechtigtes Erarbeiten im vorgenannten Sinne kennt das Planfeststellungsrecht nicht. Darüber hinaus hat der Landesbetrieb Straßen als Planungsträger auch regelmäßig deutlich gemacht, dass er eine Planung im Sinne einer Eisenbahnkreuzungsmaßnahme erstellt, eine weitergehende Planung nach §§ 16 ff. FStrG aber nicht betreiben kann und wird. Gründe, die der Verwirklichung des Begehrens der BI entgegenstehen.

 

Zu 3, 4.:

Hinsichtlich der „Aufforderung“ bzw. bzgl. der „Bitte“ gilt aus den Gründen „zu.2“ das Gleiche.

 

 

III.   Resümee

Aufgrund des Gesagten bleibt festzuhalten, dass der Rat der Stadt Emmerich am Rhein dem Begehren nach einer unbedingten Zusage an die sog. „optimierte (=modifizierte) Gleisbettvariante“ nicht zustimmen sollte.

Wenn, wie von der BI beschrieben, die Realisierung der sog. Gleisbettvariante auf politischer Ebene; hier wäre im Sinne der bisher nicht gegebenen Grundparameter nach FStrG zunächst die Bundesebene gefordert, möglich ist, lässt der Beschluss vom 21.02.2017 dafür einerseits genügend „Bewegungsspielraum“ ohne andererseits die Stadt Emmerich am Rhein in eine verfahrensrechtlich und letztlich auch finanziell wenig erfolgversprechende Position zu bringen.

 

Sachverhalt :

 

sh. Anlage

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter