Betreff
Jahresabschluss 2015 der EGD mbH;
hier: Nachtragsprüfung
Vorlage
02 - 16 1272/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.    Der Rat beauftragt die Gesellschafterversammlung der EGD, den geänderten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 festzustellen und den Jahresfehlbetrag von 301.759,45 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 

2.    Der Rat beauftragt die Gesellschafterversammlung der EGD, den geänderten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 zu genehmigen.

 

3.    Der Rat beauftragt die Gesellschafterversammlung der EGD, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.

 

 

Sachdarstellung :

 

Bereits in seiner Sitzung am 20.09.2016 hatte der Rat der Stadt Emmerich am Rhein die Gesellschafterversammlung beauftragt, die erforderlichen Beschlüsse zum Jahresabschluss 2016 der Emmericher Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH (EGD) zu treffen. Nunmehr ist es steuerrechtlichen Gründen erforderlich geworden, im Jahresabschluss 2015 eine Buchung von 66.529,16 € zu korrigieren, wodurch sich der Jahresfehlbetrag von 235.230,29 € auf 301.759,45 € verschlechterte.

 

Der Aufsichtsrat der EGD hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 den entsprechenden Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung zugestimmt.

 

Da der Konzernabschluss im Handelsrecht vorwiegend nur einen informatorischen Charakter hat und keine steuerliche Bemessungsgrundlage darstellt, konnte in Abstimmung mit der Prüfungsgesellschaft auf eine Änderung des Konzernabschlusses EGD aufgrund Unwesentlichkeit der betragsmäßigen Anpassungen verzichtet werden.

 

Der geänderte Jahresabschluss 2015 (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) nebst geändertem Lageplan der EGD ist dieser Vorlage beigefügt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter