hier: Nachtragsprüfung
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat beauftragt die Gesellschafterversammlung
der EGD, den geänderten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015
festzustellen und den Jahresfehlbetrag von 301.759,45 € auf neue Rechnung
vorzutragen.
2.
Der Rat beauftragt die Gesellschafterversammlung
der EGD, den geänderten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2015 zu genehmigen.
3.
Der Rat beauftragt die Gesellschafterversammlung
der EGD, der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015
Entlastung zu erteilen.
Sachdarstellung :
Bereits in seiner Sitzung am 20.09.2016 hatte der Rat der Stadt Emmerich
am Rhein die Gesellschafterversammlung beauftragt, die erforderlichen
Beschlüsse zum Jahresabschluss 2016 der Emmericher Gesellschaft für kommunale
Dienstleistungen mbH (EGD) zu treffen. Nunmehr ist es steuerrechtlichen Gründen
erforderlich geworden, im Jahresabschluss 2015 eine Buchung von 66.529,16 € zu
korrigieren, wodurch sich der Jahresfehlbetrag von 235.230,29 € auf 301.759,45
€ verschlechterte.
Der Aufsichtsrat der EGD hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 den
entsprechenden Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlung
zugestimmt.
Da der Konzernabschluss im Handelsrecht vorwiegend nur einen
informatorischen Charakter hat und keine steuerliche Bemessungsgrundlage darstellt,
konnte in Abstimmung mit der Prüfungsgesellschaft auf eine Änderung des
Konzernabschlusses EGD aufgrund Unwesentlichkeit der betragsmäßigen Anpassungen
verzichtet werden.
Der geänderte Jahresabschluss 2015 (Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung) nebst geändertem Lageplan der EGD ist dieser Vorlage
beigefügt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Stefan Wachs
Erster
Beigeordneter