Betreff
Förderantrag des Caritasverbandes Kleve e.V. Zuwendung zu den Kosten einer Flüchtlings- und Sozialberatungsstelle 2018
Vorlage
18 - 16 1254/2017/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt im Vorgriff auf die Haushaltsplanberatung 2018 die Weiterführung der Förderung der Sozial- und Flüchtlingsberatung der Caritas mir insgesamt 15.000 Euro mit der Maßgabe, dass die Stadt Emmerich am Rhein vierteljährlich einen Bericht erhält, aus dem insbesondere die Zahl der betreuten Ratsuchenden und der Umfang der geleisteten Unterstützung hervorgehen.

Sachdarstellung :

 

Seit Dezember 2015 berät die Caritas in ihren Räumlichkeiten am Neuen Steinweg mit städtischer Förderung in Höhe von 10.000 Euro jährlich Geflüchtete und Zugewanderte und unterstützt bei den jeweils vorgetragenen Anliegen. Während diese Möglichkeit im Jahr 2016 durch 130 Ratsuchende genutzt wurde, waren es im ersten Halbjahr 2017 bereits 106, wobei Angehörige wie Partner und Kinder in dieser Zusammenstellung nicht berücksichtigt sind. Generell wird eine offene Sprechstunden im Umfang von aktuell 5 Stunden wöchentlich für die Flüchtlings- und zusätzlichen 5 Stunden wöchentlich für die Sozialberatung in den Räumlichkeiten am Neuen Steinweg angeboten, über die die Betroffenen auf verschiedenen Wegen informiert wurden bzw. werden (Zusammenstellung der Angebote für Geflüchtete verteilt in Form von Stundenplan unmittelbar nach der Zuweisung, www.emmerich-verbindet.de, Information der ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe Engagierten im Newsletter der Stabsstelle Asyl und Integration, Verweis auf die Sprechstunden im direkten Kontakt mit Ratsuchenden durch den Fachbereich Arbeit und Soziales sowie die Stabsstelle). Da die Flüchtlingsberaterin regelmäßig auch beim ehrenamtlich getragenen Offenen Treff für Geflüchtete anwesend ist, handelt es sich aber um ein nicht ausschließlich in den Beratungsräumlichkeiten stattfindendes, sondern um ein teilweise mobiles Angebot. Auf diese Weise ist eine Entlastung des Ehrenamts möglich, das ebenfalls auf die Sprechstunde verweisen kann, statt selbst in allen Belangen aktiv werden zu müssen, (auch wenn diese Möglichkeit je nach eigenem Rollenverständnis im Einzelfall voraussichtlich sehr unterschiedlich tatsächlich in Anspruch genommen wird).

 

Inwiefern die Installation einer aufsuchenden Integrationsberatung durch das Theodor-Brauer-Haus seit Juli 2017 sowie der allgemeine Rückgang der Zahl der Neuzuweisungen von Geflüchteten Einfluss auf die künftige Nutzung des Beratungsangebots nehmen, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar. Um die Auswirkungen dieser Entwicklung städtischerseits besser beobachten zu können, wird die Weiterförderung im Jahr 2018 an die Voraussetzung geknüpft, dass die Stadt Emmerich am Rhein halbjährlich (statt einmalig am Ende des Förderzeitraums) einen kurzen Bericht erhält, aus dem insbesondere die Zahl der betreuten Ratsuchenden und der (ungefähre) Umfang der geleisteten Unterstützung hervorgehen.

 

Da sich die Rudolf W. Stahr – Sozial- und Kulturstiftung Emmerich wie angekündigt nach einer dreijährigen Anlaufphase ab 2018 nicht mehr an der Finanzierung beteiligen wird, beliefe sich der städtische Förderbetrag als hälftige Kostenfinanzierung dann auf  15.000 Euro für das Jahr 2018.

 

Der bisherige Kostenanteil von 10.000 Euro war im Budget 700, Produkt 1.100.05.03.01 Sachkonto 53399000 veranschlagt; zukünftig erfolgt eine Veranschlagung im Budget 018, Produkt 1.100.05.06.02.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Bereitstellung von zusätzlich 5.000 Euro, insgesamt 15.000 Euro im Haushaltsjahr 2018

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4.3

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Stefan Wachs

Erster Beigeordneter