hier: Ernennung des Prüfers gem. § 5 Abs. 5 EigVO
Beschlussvorschlag
Der Kulturausschuss beschließt die BDO AG - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Max-Keith-Straße 66, 45136 Essen, für die Prüfung der Jahresrechnung 2017 zu benennen.
Sachdarstellung :
Damit die Prüfung der Jahresrechnung 2017 zeitnah erfolgen kann, ist schon jetzt eine Beschlussfassung erforderlich. Nach erfolgter Beschlussfassung und Zustimmung der GPA NRW kann eine Auftragsvergabe erfolgen.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist eine Rotationspflicht der Abschlussprüfer bzw. Prüfungsgesellschaften vorgeschrieben. Nachdem die Jahresrechnung in den Jahren 2011 – 2016 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht – Dr. Schillen oHG durchgeführt wurde, wird ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft notwendig.
Die im Beschlussvorschlag empfohlene Gesellschaft ist renommiert und prüfte bereits in den Jahren 2006 – 2010 die Jahresrechnung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Die Maßnahme
steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5
Michael Rozendaal
Betriebsleiter