Betreff
Rollstuhl-Zuschauerplätze im Stadttheater;
hier: Antrag Nr. XVI/2017 der UWE-Ratsfraktion vom 18.05.2017
Vorlage
41 - 16 1278/2017
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Kulturausschuss nimmt die Stellungnahme der Betriebsleitung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung :

 

Der Antrag der UWE-Ratsfraktion wird von Seiten der Betriebsleitung ausdrücklich befürwortet.

Plätze für Rollstuhlfahrer werden vermehrt angefragt.

 

Ausgangssituation

 

Als das Theater in den Jahren 1967/ 1968 geplant und erbaut wurde, stand das Thema „Inklusion/Barrierefreiheit“ bzw. die Frage nach der Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft  nicht im Fokus. Dies hat sich heute durch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und des Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und des Landes NRW geändert.

 

Im Theater sind keine Rollstuhlplätze ausgewiesen, da auch der Zugang zum Theatersaal nicht barrierefrei ist. Wir handhaben es jedoch so, dass an beiden unteren Eingangstüren jeweils ein Platz für Rollstuhlfahrer bereitgestellt wird. Hierzu wird jeweils Personal des Theaters abgestellt, die Rollstuhlfahrer in den Saal zu tragen bzw. behilflich sind, die vorhandenen Treppen zu überwinden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Rollstühle so gestellt werden, dass in einem evtl. Bedarfsfall die Notausgänge frei zugänglich bleiben.  

Diese Plätze werden jedoch nur mit Standardrollstühlen belegt, da Elektrorollstühle aufgrund der Größe und des Gewichtes keine Berücksichtigung finden können.

 

Mit dem Fachbereich 3 / Immobilen wurden verschiedene Möglichkeiten begutachtet um Platzkontingente für Rollstühle zu schaffen.

 

Modell 1

 

Geprüft wurde zum Ersten, ob im Theatersaal erforderliche Sitzreihen entfernt werden können.

 

Unter Berücksichtigung der Länge eines Rollstuhles bis zu 1200 mm eines Standartrollstuhles bzw. bis zu 1400 mm eines Elektrorollstuhles sowie unter Berücksichtigung des dazugehörigen Wendekreises bei 360° von bis zu 2100 mm müssten drei komplette Reihen berücksichtigt werden, da die Flucht- und Verkehrswege für diesen Personenkreis auch zu beiden Seiten zu gewährleisten ist (zweiter Fluchtweg). Weiterhin schreibt die Versammlungsstättenverordnung vor, dass die Sitzplätze für Begleiter neben den Rollstuhlplätzen anzuordnen sind.

 

Baulich wären dabei Podeste zu schaffen,  um die vorhandenen Treppen zu überwinden. Dies würde aber dazu führen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Breite eines Fluchtweges von 1,2 Meter nicht mehr gegeben ist. Rd. 90 Theaterplätze der besten Preiskategorie fallen weg, was zu einer nicht unerheblichen Ausfall von Umsatzerlösen führt.

 

 Das Theater zählt mit 564 Plätzen zu den kleineren Theatern. Für Fremdveranstalter, die unser Haus für große Produktionen anmieten rechnet sich bei einem dann nur vorhandenen Platzkontingent von rd. 470 Plätzen (nach Abzug der erforderlichen Mischpult- und

 

 

 

Technikplätze) keine Anmietung mehr. Das Angebot würde dadurch für unsere Kunden erheblich beeinträchtigt und führt zu einem Imageverlust.

 

Zu erwähnen wäre auch noch, da in der Regel Rollstuhlfahrer oft höher sitzen als auf Stuhlhöhe, dass die unmittelbar dahinter sitzenden Besucher/innen keine freie Sicht mehr auf die Bühne haben.

 

Da aus Sicht der Betriebsleitung dieses Modell nicht zum Tragen kommen kann, wurde hierfür auf eine Kostenhochrechnung verzichtet.

 

Modell 2

 

Wie im Modell 1 bereits erwähnt, wird im Bereich der beiden unteren Türen jeweils 1 Platz für Rollstuhlfahrer genutzt.

 

Es bestünde hier die Möglichkeit, die Eingangstüren die in den Theatersaal führen, etwa 1,5 Meter nach hinten zu verlegen  und den dabei gewonnenen Platz für 4 Rollstuhlfahrer zu verwenden.  Hier ist jedoch zu beachten, dass es zu einer Sichtbehinderung durch die vorhandenen Wände, für jeweils einen Rollstuhlfahrer, kommt. Dies wiederum könnte durch den Rückbau einer Teilfläche der Wand erfolgen. (Statische und baurechtliche Prüfungen müssen hierzu noch durchgeführt werden.) Elektrorollstühle könnten ebenfalls Platz finden.

 

Das Ausschlusskriterium ist hier jedoch, dass die Rollstühle im Flucht- und Verkehrsweg stehen. Aus baurechtlicher Sicht wäre dieses Modell nicht genehmigungsfähig. Daher wurde ebenfalls auf eine Kostenermittlung verzichtet.

 

Modell 3

 

Im dritten Modell wurde begutachtet, ob man den, neben dem Theatersaal liegenden Raum, der derzeit als „Künnekeraum“ genutzt wird, zur Theaterseite hin öffnet um dort eine Art „Balustrade“ zu schaffen.

 

Die Größe dieses Raumes bietet genügend Platz und es könnten bis zu fünf Rollstühle Platz finden. Der Zugangsbereich müsste mit einer Türe versehen werden, damit keine Störgeräusche in den Theatersaal gelangen.

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Bei dieser Variante ist es jedoch erforderlich einen zweiten gesetzlich vorgeschrieben Fluchtweg zu schaffen. Dieser Raum müsste mit einer nach außen hin führenden Türe versehen werden. Dort wäre dann eine Rampe anzubringen, die dem Rollstuhlfahrer die Möglichkeit gibt, das Gebäude im Notfall zu verlassen.

 

Nach einer groben Kostenschätzung des Fachbereiches 3 / Immobilien ist hier mit einem Kostenaufwand in Höhe von etwa € 70.000,00 zu rechnen. Hierin enthalten wären die Kosten für das Baugenehmigungsverfahren, die Erstellung eines neuen Brandschutzkonzeptes sowie die erforderlichen Baukosten.

 

 

Fazit:

 

Von Seiten der Betriebsleitung wird das Modell 3 befürwortet.

Flucht- und Verkehrswege im Theatersaal werden nicht beeinträchtigt, das Theater wird erheblich aufgewertet und der betroffene Personenkreis wird nicht weiter ausgegrenzt.

 

 

Nach unseren bisher gemachten Erfahrungen würde die Schaffung von 5 Rollstuhlplätzen definitiv ausreichen.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan nicht vorgesehen

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5

 

 

 

 

Michael Rozendaal

Betriebsleiter