Betreff
Antrag auf Errichtung von Buswartehäuschen im Ortsteil Praest an der B 8;
hier: Eingabe Nr. 8/2017 vom SPD-Ortsverein Praest/Vrasselt/Dornick
Vorlage
05 - 16 1282/2017
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie, die planerischen Leistungen, die zur Erstellung eines Antrages auf Fördermittel notwendig sind, auszuschreiben, zu vergeben und den Antrag an den VRR auf Gewährung einer Zuwendung nach § 12 ÖPNVG NRW rechtzeitig zu stellen.

 

Sachdarstellung :

 

Der SPD Ortsverein hat sich mit einer Eingabe am 26.09. 2017 an den Rat gewandt, die in den Fachausschuss verwiesen wurde. Darin beantragt die Fraktion, entlang der B8 / L7 in Fahrtrichtung Rees drei Buswartehäuschen an Haltestellen zu installieren, wo bislang nur ein Haltestellenschild existiert. Dies betrifft folgende Orte:

die Einmündungen Pionierstrasse und von-der-Recke-Strasse und in Praest an der Kirche.

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Haushaltsrechtliche Voraussetzungen

 

Die Verwaltung hat im Hinblick auf diese Eingabe bereits Mittel in den Haushalt 2018 in einer Größenordnung von 80.000,-Euro eingestellt. (HHst. 7.005035.710)

 

 

 

Eigentumsrechtliche Voraussetzungen

 

Die strassenbegleitenden Flächen befinden sich im Landesbesitz, entsprechend wurde bereits in einem Ortstermin geprüft, ob die bestehenden Verhältnisse die Aufstellung zulassen. Eine Begehung aller geplanten Standorte, zusammen mit dem Außendienst von Strassen NRW als zuständigem Geländeeigentümer, ergab, dass es keine grundlegenden Hindernisse für die Errichtung der Wartehäuschen gibt.

 

 

 

 

Förderrechtliche Voraussetzungen

 

  1. Der Bau von Haltestelleneinrichtungen (sowohl die Tiefbauarbeiten dazu wie auch der eigentliche Witterungsschutz) werden vom VRR aus Landesmitteln zu 90 % bezuschusst, wenn diese Haltestellen behindertengerecht ausgebaut werden. Das bedeutet, dass jeweils auch eine erhöhte Plattform geschaffen werden muss, die es dem Fahrgast erlaubt, niveaufrei den Bus zu betreten. (Es bedarf daher jeweils vor Ort einer kleinräumigen, technischen Lösung, wie diese Forderung in Einklang gebracht werden kann mit dem im Niveau tiefer liegenden, begleitenden Fahrradweg).

 

 

  1. Um in den Genuss dieser Landesmittel zu gelangen, muss die Verwaltung bis zum 30.04. 2018 einen Antrag auf Fördergelder beim VRR gestellt haben. Die dafür notwendigen planerischen Leistungen, incl. einer Kostenschätzung und der Antragstellung, werden in einem Ausschreibungsverfahren vergeben. Über den Antrag wird voraussichtlich im Herbst 2018 entschieden. Mit einer Realisierung der Tiefbauarbeiten und der eigentlichen Aufstellung der Wartehäuschen kann daher in 2019 gerechnet werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2018 vorgesehen. Produkt: 7.005.035.710

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter